Fotografieren versus Gegenleistung

Wenn ich mit jemanden arbeite (und sich professionell fotografieren lassen, ist Arbeit), dann nur auf TFP-Basis. Wenn ich als Gegenleistung Sex anbieten würde, würde ich den Respekt vor dem Fotografen verlieren. Ich höre immer Geschichten von Fotografen, wenn sie Damen anschreiben, und ihr Interesse bekunden, sie fotografieren zu wollen, wird meist abgelehnt. Denn in den Köpfen vieler Frauen ist genau das Szenario, dass eben der Fotograf Sex gegen Bilder will.

Für mich gilt eben die Devise - never fuck the company - und selbst, wenns "nur" für einige Stunden ist. Egal, ob es sich um harmlose Bilder oder um Erotik-Bilder handelt, professionelles Verhalten sollte die Basis jeder Geschäftsbeziehung sein.
 
Das Weitergeben von Bildern ohne Einwilligung des Models ist unzulässig.
Bei TFP-Verträgen steht das Urheberrecht dem "Recht am eigenen Bild" gegenüber...
Mit einem Model-Release Vertrag lässt sich das aber ganz klar regeln... ;)

BTT: Kommt darauf an, in welchem Kontext.
Grundsätzlich ist eine sexuelle Gegenleistung ein NoGo für ein Shooting...
Unter Partnern, die sonst auch Sex miteinander haben und beide durch das Shooting aufgeheizt werden, dass es in der Atmosphäre prickelt... Warum nicht...

Betreffend TFP: Kommt immer darauf an, welches Standing das Model und der Fotograf haben...
Ist das Model ein Nobody oder Amateur und der Fotograf ein Star a la Helmut Newton, dann ist es für das Model sicher ein Gewinn, ein unentgeltliches Shooting zu machen...
Denn normalerweise müsste das Model ja für dieses Shooting bezahlen...
Umgekehrt aber genauso... Ein Model a la Lena Gerke vor der Linse zu haben kann für einen unbekannten Fotografen schon auch mal einen Karriereschub bedeuten...
Denn in solch einer Konstellation müsste wohl eher der Fotograf für die Zeit des Models zahlen...

Ich als Hobbyfotograf werde aber wohl eher weniger in die Verlegenheit kommen, um mir über derartige Dinge den Kopf zerbrechen zu müssen.

Mr. Salt
 
@Mitglied #31784 Ich berichtige dich nur ungern, aber das Urheberrecht ist nicht das Nutzungsrecht. Das Urheberrecht erlischt automatisch nach dem Tod des Urhebers von 70 Jahren. Das Urheberrecht kann nicht verkauft werden. Wovon du sprichst, sind Nutzungsrechte, das zeitlich und geografisch festgelegt werden kann - eben mit einem entsprechenden Nutzungsvertrag. Und das "Recht am eigenen Bild" ist unabhängig des Nutzungsrechts zu sehen, denn hier greift das Persönlichkeitsrecht, das gesetzlich über dem Nutzungsrecht steht.
 
Na du müsstest schon Teil der größeren runde sein, sonst wird's ja nicht grösser :lol:
ich kann gern blöde kommentare dazu abgeben und den pausenclown spielen, aber mehr ist nicht mehr drin. und nein.... freiwillig bekommt mich niemand vor die erbse... ähm Linse :lol:
Ich habe mehr als eine Anfrage von "Fotografen" bekommen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie nur ein Handy besitzen. Und von Fotografie keine Ahnung haben.
Selfies von mir kann ich im Automatikmodus mit meiner Sony bessere schießen. Dazu brauche ich keinen selbsternannten Fotografen.
Fotografen-Bilder sind eine andere Welt. Für mich.
ich hab einen stift. dh ich bin jetzt auch autor und kann bestseller schreiben? :hurra:
 
Man bekommt als Frau tatsächlich viele Angebote in diese Richtung.

Ich stehe dem skeptisch gegenüber. Generell finde ich Tauschgeschäfte etwas schwierig. Nicht ohne Grund gibt es Geld.
Natürlich kann es funktionieren, kann aber auch schwierig sein.

Einmal haben meine Freundin und ich da schlechte Erfahrungen gemacht.
Ein Fotograf schrieb uns an, ob wir Fotos gegen Sex tauschen wollen. Zuerst haben wir das Fotoshooting gemacht. Wir hatten bestimmte Vorstellungen, hatten dann aber das Gefühl er versucht uns in bestimmte Richtungen zu drängen. Und zwar ging es ihm nicht darum, dass die Fotos vorteilhaft aussehen, sondern darum was für ihn geil zu fotografieren ist.
Dadurch haben wir das als "Kampf" erlebt, ständig wurde diskutiert. Es ergab sich keine erotische Stimmung.
Am Ende hatte dann keiner Lust auf Sex.
Die Fotos waren zudem außerdem wirklich schlecht.
Es hatte also keiner etwas davon.
 
@Mitglied #31784 Ich berichtige dich nur ungern, aber das Urheberrecht ist nicht das Nutzungsrecht. Das Urheberrecht erlischt automatisch nach dem Tod des Urhebers von 70 Jahren. Das Urheberrecht kann nicht verkauft werden. Wovon du sprichst, sind Nutzungsrechte, das zeitlich und geografisch festgelegt werden kann - eben mit einem entsprechenden Nutzungsvertrag. Und das "Recht am eigenen Bild" ist unabhängig des Nutzungsrechts zu sehen, denn hier greift das Persönlichkeitsrecht, das gesetzlich über dem Nutzungsrecht steht.
Nichts anderes habe ich geschrieben ;) vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt...
Über das Urheberrecht bin ich bestens aufgeklärt (ist Teil meines Nebenbei Jobs), und das Persönlichkeitsrecht besagt auch, dass ohne Zustimmung der abgelichteten Person die Bilder auch nicht veröffentlicht werden dürfen... So weit so gut... und genau dafür gibt es die Model-Release Verträge, die es dem Fotografen (in diesem Fall auch Urheberrechtsinhaber) erlauben, dieseBilder in einem ausgemachten Rahmen zu verwenden und zu veröffentlichen... Diese Erlaubnis kann sich beschränken auf eigene Werbemittel (Folder, Homepage, was auch immer) oder eben auch uneingeschränkt erteilt werden... Liegt in dem Fall im Ermessen des Models...

Wobei da sind wir wieder bei der Kosten/Nutzen Rechnung der einzelnen Personen... Ein Nobody als Model wird einem Helmut Newton oder Manfred Baumann wohl in der Hoffnung auf die Steigerung des Bekanntheitsgrades dem Fotografen uneingeschränkte Rechte zugestehen...
 
i
ich hab einen stift. dh ich bin jetzt auch autor und kann bestseller schreiben? :hurra:

Natürlich. :penguin:
Deswegen ist mein Nick hier DieFotografin, nicht weil ich eine Fotografin wäre, sondern weil ich weit über 100 Kameras besitze, darunter einige Klassiker von Rolleiflex, Hasselblad, Leica, Sinar....alleine der Besitz prädestiniert mich dazu. :smug:

:ironie:
 
Wann und Wo?
Du bist eh der auf dein Ava?! :bucktooth:



Natürlich.
Aber wenn ein Handy das einzige Equipment ist, darf man sich IMHO nicht als Fotograf bezeichnen.



Ihr bezeichnet euch aber auch nicht als Fotografen und schreibt andere Userinnen hier an um sie zu fotografieren, oder?!



Siehe meine Antwort an @Mitglied #447650

Ich habe mehr als eine Anfrage von "Fotografen" bekommen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie nur ein Handy besitzen. Und von Fotografie keine Ahnung haben.
Selfies von mir kann ich im Automatikmodus mit meiner Sony bessere schießen. Dazu brauche ich keinen selbsternannten Fotografen.
Fotografen-Bilder sind eine andere Welt. Für mich.
Na sicher, wusstest das nicht? :D
 
Natürlich. :penguin:
Deswegen ist mein Nick hier DieFotografin, nicht weil ich eine Fotografin wäre, sondern weil ich weit über 100 Kameras besitze, darunter einige Klassiker von Rolleiflex, Hasselblad, Leica, Sinar....alleine der Besitz prädestiniert mich dazu. :smug:

:ironie:

omg... du bist ja echt ... mir fehlen grad die worte...
 
Hier bietet der Fotograf eine Leistung an "Geldeswert" an und fordert dafür Sex.
Grundsätzlich stimmt das...
Anhang anzeigen 4752000

trotzdem gibt es Situationen, wo dies definitiv NICHT zutrifft...

Anhang anzeigen 4752002

Zudem ist die Bedingung der wiederkehrenden gewerblichen und gewinnorientierten Ausübung wahrscheinlich nicht gegeben...
§ 2

Begriffsbestimmungen

Prostitution: Gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen.

Anbahnung der Prostitution: Ein Verhalten in der Öffentlichkeit, das die Absicht erkennen läßt, die Prostitution ausüben zu wollen.

Gewerbsmäßigkeit: Die Anbahnung und/oder Ausübung der Prostitution erfolgt wiederkehrend zu dem Zweck, sich eine, wenn auch nicht regelmäßige, Einnahme zu verschaffen.
Quellen:
Das Prostituiertenschutzgesetz

RIS - NÖ Prostitutionsgesetz - Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Fassung vom 17.11.2018

LG, Mr. Salt

PS: Auch ich lerne gerne dazu und wurde diesbezüglich eines Besseren belehrt. War ich früher der Meinung, dass jegliche Bezahlung (Geld, Dienstleistung, Sachleistung) als Prostitution angesehen werden muss, bin ich heute nach lesen einschlägiger Gesetze diesbezüglich ein wenig gescheiter...
Interessant nur, dass Du - die diesen Standpunkt schon ewig vertrittst und mich früher diesbezüglich schon desöfteren belehrt hast - hier genau das Gegenteil behauptest... :lalala:
 

PS: Auch ich lerne gerne dazu und wurde diesbezüglich eines Besseren belehrt. War ich früher der Meinung, dass jegliche Bezahlung (Geld, Dienstleistung, Sachleistung) als Prostitution angesehen werden muss, bin ich heute nach lesen einschlägiger Gesetze diesbezüglich ein wenig gescheiter...
:lalala:

#metoo
Wiedermal, das EF hat auch einen Bildungsauftrag. :D
Ich wusste das nicht.
 
Wäre ja auch Prostitution.

Ganz ehrlich war das anfänglich auch mein Gedanke

@Mitglied #31784 hat das ja aber gut belegt, dass dem im Wortsinn nicht so ist. Vielleicht noch im übertragenen Sinn, aber nicht nach dem Gesetz.

der wiederkehrenden (...) Ausübung

Das ist möglicherweise seitens des Möchtegern-Fotografen gegeben, wohl aber eher nicht seitens derer, die dann mit Sex als Gegenleistung aufwarten. Insofern greift auch dieses Kriterium nicht.
 
PS: Auch ich lerne gerne dazu und wurde diesbezüglich eines Besseren belehrt. War ich früher der Meinung, dass jegliche Bezahlung (Geld, Dienstleistung, Sachleistung) als Prostitution angesehen werden muss, bin ich heute nach lesen einschlägiger Gesetze diesbezüglich ein wenig gescheiter...
Interessant nur, dass Du - die diesen Standpunkt schon ewig vertrittst und mich früher diesbezüglich schon desöfteren belehrt hast - hier genau das Gegenteil behauptest...
:lalala:

Ich habe nichts von gewerbsmäßiger Prostitution im Sinne des "Prostituiertenschutzgesetz" geschrieben. Eine gewerbsmäßige Handlung seitens des Models liegt hier ja auch gar nicht vor. Vielmehr ist es hier der Fotograf, ein Verhältnis Sex gegen Geld ( oder hier Leistung am Geldes statt ) versucht anzubahnen. Daher hat hier der Begriff "Prostitution" durchaus seine Berechtigung.

Aber auch ein Model, das seine Karriere mit "Sex gegen gute Fotos" von einem berühmten Fotograf machen möchte, kommt der Prostitution gefährlich nahe. Und nutzt dieser Fotograf das aus, macht er sich der sexuellen Nötigung schuldig, wenn das Model von seiner Leistung abhängig ist.

Ich weiß selbst, dass das rechtliche Grauzonen sind. Aber hier in diesem Thread ist m.E. eher die Moral gefragt als das Recht.
 
Ich hab schon einige Male Angebote von "Superfotografen" bekommen - von nur bissl berühren über Sex und dafür tolle Fotos. Jo eh. :rolleyes: Lustig sind ja auch die, die darauf hinweisen, dass sie nur mehr wenige freie Termine haben. :rofl:
 
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