Huren budern bei Strafe verboten.

Ned unbedingt, die selbstständig arbeitende wird Wege finden, es geht hauptsächlich um die tausenden Zwangsprostituierten , die sich nicht wehren können, die für Zuhälter herhalten müssen, lasst dem Gesetz mal ne Chance, abwarten.
Wie läuft es eigentlich in Schweden für die Selbstständigen? Dort gibt es so ein Gesetz ja schon länger.
 
er muss es zumindest ernsthaft für möglich halten
mal auf gut deutsch - ich bin überzeugt das mindestens 25% in einem der großen Wiener FKK Clubs nicht freiwillig dort ihrem Gewerbe nachgehen. Würde es dieses Gesetz in A schon geben, würde ich mich strafbar machen wenn ich genau eine dieser Damen erwischen würde.
Nicht das ich deine Ausführung nicht verstanden hätte, ich wollt mir nur mal die Situation bildlich ohne Beamtenschwafwelei durch den Kopf gehen lassen.
Ist ja nett, und wer kontrolliert das Ganze? In Deutschland meine ich jetzt.
In Frankreich wird das Rotlicht einfach abtauchen, strafen könnens nur wenns jemand inflagranti erwischen und mindestens eine der beteiligten Personen zugibt das es sich um Prostitution handelt, was ja nie passieren wird in Wirklichkeit.
 
Meinst Frankreich oder Deutschland?

Beide, die neuen europ. Richtlinien gegen Zwangsprostitution sind im Ansatz gut, einiges wird nachgebessert müssen, andere Länder werden nachziehn. Ich bin sehr froh, das Deutschland ENDLICH den Menschenhandel wegen Prostitution unter Strafe stellt, war längst überfällig.
 
Auch das stimmt nur bedingt , nehmen wir Wien, das Prostigesetz, Beweisumkehrlast, z.B. Wohnungsprostitution, streng verboten, wirst erwischt musst DU beweisen, das es ned so war, nicht der Staat Dir ;)
Verfassungsrechtlich ist eine Beweislastumkehr immer problematisch. Im Verwaltungsstrafrecht geht sie noch eher durch als im richtigen Strafrecht (dort ist mir eigentlich kein Fall von Beweislastumkehr bekannt). Angesichts der hohen angedrohten Freiheitsstrafen wird das Delikt wohl im Strafrecht angesiedelt sein.
 
Coco, es gibt soooooooooooooooooooooooo viele Anzeichen dafür, wenn MANN sie denn sehen will, meist will er das gar ned.
Nicht falsch verstehen Mano,- ich bin der Letzte der Frauen was schlechtes will. Bin froh, auch wenn ich nichts davon habe, wenn gewissen Leuten die Hände gebunden werden, die Strafen dafür sind eh viel zu milde.
Und genau wie du schreibst, die meisten wollen es gar nicht sehen, wenns Blut mal in andere Regionen geflossen ist, hörts eben auf mit der Menschenliebe.
 
... wenn es um zwangsprosti ...geht is jo logisch owa da fred Ersteller hat das ja so glaube ich falsch angefangen :rolleyes:
 
Beide, die neuen europ. Richtlinien gegen Zwangsprostitution sind im Ansatz gut, einiges wird nachgebessert müssen, andere Länder werden nachziehn. Ich bin sehr froh, das Deutschland ENDLICH den Menschenhandel wegen Prostitution unter Strafe stellt, war längst überfällig.

In Frankreich ist aber jetzt Freiern das "Huren budern" generell verboten. In Deutschland nicht. Zwar gilt eine Richtlinie gilt für alle, muss aber nicht befolgt werden.
 
Auch das stimmt nur bedingt , nehmen wir Wien, das Prostigesetz, Beweisumkehrlast, z.B. Wohnungsprostitution, streng verboten, wirst erwischt musst DU beweisen, das es ned so war, nicht der Staat Dir ;)
mal das zwinkernde Auge zurück;), ist es verboten mit einer Dame die ich gerade in einer Bar kennen gelernt habe ein Schäferstündchen zu verbringen? Woher soll ich wissen das es eine Prostituierte ist?
 
Beide, die neuen europ. Richtlinien gegen Zwangsprostitution sind im Ansatz gut, einiges wird nachgebessert müssen, andere Länder werden nachziehn. Ich bin sehr froh, das Deutschland ENDLICH den Menschenhandel wegen Prostitution unter Strafe stellt, war längst überfällig.
Darüber sind sich wohl eh alle Threadteilnehmer einig. Aber meinst Du nicht, dass die französische (und schwedische) Regelung das Kind mit dem Bade ausschüttet?

Nicht das ich deine Ausführung nicht verstanden hätte, ich wollt mir nur mal die Situation bildlich ohne Beamtenschwafwelei durch den Kopf gehen lassen.
Ist ja nett, und wer kontrolliert das Ganze? In Deutschland meine ich jetzt.
Keine Ahnung ;).
Aber die Frage, ob Vorsatz nachgewiesen werden kann, ist Thema in vielen Strafprozessen, da stellt der neue Zwangsprostitutionsparagraph keine große Ausnahme dar. Manche wird man festnageln können, andere werden den Kopf noch aus der Schlinge ziehen, wieder andere werden evtl. wirklich ahnungslos sein.
 
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