Huren budern bei Strafe verboten.

Nö bei i uns noch nicht, aber wie lange noch, in Frankreich ist es schon so weit.

dannn wird es in die Illegalität abgleiten - aber die sidn doch ganz schlau dort. Verboten ist es nicht für die Prostituierten aber die Freier werden bestraft.

Oder hat sich das schon geändert ? Natürlich verhaut das auch den Prostituierten das Geschäft.
 
Ok, einmal versuch ich es noch coco, nicht die müssen Dir beweisen das es so war, sondern DU musst beweisen, das es nicht so war, die sw bekommt ja eine minnimale Strafe, sie wird Dir also nicht helfen, ist sie allerdings noch illegal, hier im Forum wahnwitzigerweise oft Hobbyhure genannt, dann wirds kompliziert.

Naja, so einfach ist es nicht mit der Beweislastumkehr.
Im WPG steht:

§ 16. Außerhalb der gemäß § 9 erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie in Prostitutionslokalen, deren Betrieb gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) oder c) unzulässig ist, dürfen Freierinnen und Freier (§ 2 Abs. 9) mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen. Die Kontaktaufnahme über Telefon, E-Mail oder sonstige Kommunikationsmedien wird hiervon nicht erfasst.

Es muss schon bewiesen werden, dass der anwesende Mann "zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen" da ist.
Aber klar, in der Praxis werden das die wenigsten Männer aus verschiedenen Gründen nicht durchfechten wollen, sondern lieber 50 € Verwaltungsübertretung zahlen.
 
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