Kündigung mit sofortiger Freistellung - Wie weiter???

Die Geschichte kauft dir doch kein Mensch ab. Wer würde einen wie dich schon freiwillig einstellen. ....
Das ist doch Paradiesisch....die meisten jammern darüber, dass Chef und Frau ihnen sagen, was sie zu tun haben. Du bist frei :)
Ich bedaure, dass etliche User unseren Freund Scorpio nicht ernst nehmen. Denn ich glaube ihm, was er schreibt, und wünsche ihm, dass er von den zuständigen Stellen gut beraten wird.
 
Hallo ihr lieben EF-User/innen


Beziehung wie weiter nach Kündigung der Arbeitsstelle des Partners/Partnerin mit sofortiger Freistellung - Wie weiter???


Ich möchte liebe EF-User/Userinnen um Eure Ratschläge bitten, auch nehme ich gerne Privatnachrichten entgegen.


Am letzten Donnerstag, kurz vor der Kaffeepause orientierte mich der Chef und die Personalverantwortliche, dass er mir aus diversen Gründen, weil ich am Telefon die Telefone unfreundlich abnahm, etc. mir kündigt, mit sofortiger Freistellung.


Ich müsse an meiner Sozialkompetenz arbeiten, das wäre nicht so gut.


Ich räumte danach mein Pult und machte mir dann einen gemütliche Ausflug, ging mit einem ehemaligen Chef essen, den ich von 2006/2007 hatte und mit ihm ein gutes Verhältnis hatte. Erst am Abend sagte ich es meiner Freundin.


Meine Freundin ist zu mir gestanden, damals am 2.3.2016, als ich die fristlose Kündigung erhielt bei der letzten Stelle, weil der Geschäfts-Computer wegen eines Virus durch Pornoseitenbesuch infiziert wurde.


Diesmal ist es das nicht.


Was habt ihr mich für Ratschläge für die Beziehung zu retten, etc.

Danke


Deine Geschichte klingt irgendwie seltsam, Sorry Scorpi.:verwirrt::verwirrt:
 
Ich bedaure, dass etliche User unseren Freund Scorpio nicht ernst nehmen. Denn ich glaube ihm, was er schreibt, und wünsche ihm, dass er von den zuständigen Stellen gut beraten wird.

Seltsam ist, zweimal innerhalb einer Gewissen Zeit Freigestellt zu werden.
Entweder stimmt die Geschichte nicht ganz, oder die Gründe waren sehr gravierend vom Arbeitgeber aus gesehen und es wird da etwas verschwiegen vom Scorpio????
 
Seltsam ist, zweimal innerhalb einer Gewissen Zeit Freigestellt zu werden.

Jetzt einmal abgesehen von dem Problem-Schweizer. Wenn ich bei einer Firma gekündigt werden möchte, dann suche ich mir einen Kunden aus, der mit dem Chef befreundet oder dergleichen ist. Dem Kunden sage ich dann, dass der Chef die Firma nicht im Griff hat und ihm alle am Schädel scheißen. Das ist kein Grund für ein fristlose Kündigung, aber der Chef muss zur Kündigung inkl. Freistellung greifen, weil sonst stimmt ja meine Behauptung. :up:
 
Hallo ihr lieben EF-User/innen


Beziehung wie weiter nach Kündigung der Arbeitsstelle des Partners/Partnerin mit sofortiger Freistellung - Wie weiter???


Ich möchte liebe EF-User/Userinnen um Eure Ratschläge bitten, auch nehme ich gerne Privatnachrichten entgegen.


Am letzten Donnerstag, kurz vor der Kaffeepause orientierte mich der Chef und die Personalverantwortliche, dass er mir aus diversen Gründen, weil ich am Telefon die Telefone unfreundlich abnahm, etc. mir kündigt, mit sofortiger Freistellung.


Ich müsse an meiner Sozialkompetenz arbeiten, das wäre nicht so gut.


Ich räumte danach mein Pult und machte mir dann einen gemütliche Ausflug, ging mit einem ehemaligen Chef essen, den ich von 2006/2007 hatte und mit ihm ein gutes Verhältnis hatte. Erst am Abend sagte ich es meiner Freundin.


Meine Freundin ist zu mir gestanden, damals am 2.3.2016, als ich die fristlose Kündigung erhielt bei der letzten Stelle, weil der Geschäfts-Computer wegen eines Virus durch Pornoseitenbesuch infiziert wurde.


Diesmal ist es das nicht.


Was habt ihr mich für Ratschläge für die Beziehung zu retten, etc.

Danke

Kann schon verstehen, dass deine Freundin auf dich böse ist.
Schließlich hast du es wieder verbockt und sie muss dich vermutlich erneut durchfüttern.

Ehrlich gesagt mit so einem unreifen Partner (Pornoseiten im Büroo_O) hätt ich auch keine Freude.
Ich hätt dich schon abgeschossen:fies:
 
Das Problem ist, es gibt Arbeitnehmer mit so seltsamen "Sozial"-Verhalten, dass eine Firma mit Kundenkontakt nicht anders kann, als diese loszuwerden, wenn sie ihr Verhalten nicht ändern. Diesen Arbeitnehmern fehlt aber jede Einsicht, dass es so nicht geht. Einer meiner Freunde ist auch so ein Typ, der redet seit 15 Jahren nix mit der Mitarbeiterin im selben Büro, den würden sie auch liebend gern loswerden, nur ist er Systemadmin dieses Ladens. Freundin oder Frau hatte er auch nie.
 
Hi,

wenn ich es richtig sehe kann man in der Schweiz jede Dienstverhältnis ohne Angabe von Gründen zum Ende des darauffolgenden Monats beenden. Wenn man glaube 10 Jahre dort arbeitet zum Ende des Quartals.

Für Nicht-Schweizer gelten AFAIR kürzere Fristen.

Porno im Büro in den Pausen ist per se kein Kündigungsgrund. Nur dann, wenn sie gegen die Arbeitsvereinbarung verstoßen.

Wenn sich z.B. ein Nachtportier, der mittels Glocke zum Eingang gerufen werden kann, sollte was passieren (das kommt allenfalls ein mal im Monat vor), dreimal Nachts einen Rundgang durchs Gebäude macht, und ansonsten nur in seinem Büro sitzt, Pornos reinzieht, ist das recht unproblematisch.

Also bitte nicht - wenn auch nicht ganz unverständlich - vorschnell urteilen.

LG Tom
 
Das Problem ist, es gibt Arbeitnehmer mit so seltsamen "Sozial"-Verhalten, dass eine Firma mit Kundenkontakt nicht anders kann, als diese loszuwerden, wenn sie ihr Verhalten nicht ändern

Dieses Problem ist keines, denn es gibt genug Arbeitssuchende.

Diesen Arbeitnehmern fehlt aber jede Einsicht, dass es so nicht geht.

Diese Arbeitnehmer und ich geben ihre Arbeitsleistung gegen Gehalt. Meine Persönlichkeit bleibt Privatsache. Ich persönlich bin selbstbewusst genug, dass ich jeden unangenehmen Kunden einen Spiegel vorhalte. Wenn dieser damit nicht zurecht kommt, lasse ich mich deshalb nicht runterziehen.

Einer meiner Freunde ist auch so ein Typ, der redet seit 15 Jahren nix mit der Mitarbeiterin im selben Büro, den würden sie auch liebend gern loswerden, nur ist er Systemadmin dieses Ladens.

Na hoffentlich wird der Admin nicht krank, macht Urlaub, geht in Pension. Admins, die Götter der Jetztzeit. Auf Schreibmaschine umzusteigen, ist vielleicht besser.

Freundin oder Frau hatte er auch nie.

Und, vielleicht ist er schwul? Den Zusammenhang mit seiner Arbeit als Admin sehe ich hier auch nicht. Welches soziales Verhalten hast du, wenn du deinen Freund hier ausrichtest?
 
@Mitglied #31784

Danke für den netten Kommentar:

Ende Januar 2005 als ich damals bei einer Stelle auch die Kündigung mit sofortiger Freistellung bekam, war es damals das definitive aus mit der Witwe.

Am 14.01.2005 hatte sie sich von getrennt, wegen Träumen von Schlangen, diversen Ratschlägen holen auf www.med1.de, aber sie wollte mich zurückgewinnen.

Anfangs Dezember 2004 erhielt ich damals eine schriftliche Verwarnung wegen zuviel Internetsurfen, etc. dann würde mir das Internet gesperrt.

Did Witwe damals, sagte mir, wenn ich die Stelle verliere, will sie nichts mehr mig mir zu tun haben.

Ist die Freundin die, die seit 2012...? Du weißt schon...
In erster Linie einen neuen Job suchen, das wird das Einträglichste für die Beziehung sein.
Wobei, auch wenn Ihr nicht verheiratet seid, heißt es nicht "In guten wie in schlechten Zeiten"?
Wenn Dich Deine Frendin wegen einem Jobverlust verlässt, dann wird es zwar momentan finanziell hart für Dich, aber wohl wahrscheinlich das Beste, was Dir passieren kann.

Und @ all: I know that he is a singular and strange guy, but it's not amusing to kick someone who is already down.
Just my 2 cents,
Mr. Salt
 
@Mitglied #469517

Danke für den netten Kommentar.

Bei mir ist die Küdigungsfrist 3 Monate.

Ich habe noch Ferien zu Gute und übrigens hatte ich Angst, dass ich Ends Monat den Lohn nicht bekäme, weil das Geschäft schlecht lief. Ich hatte auch nicht die Freiheiten als Buchhalter, wie ich bei den früheren Stellen hatten.

Mehr dazu sage ich nichts.


Hi,

wenn ich es richtig sehe kann man in der Schweiz jede Dienstverhältnis ohne Angabe von Gründen zum Ende des darauffolgenden Monats beenden. Wenn man glaube 10 Jahre dort arbeitet zum Ende des Quartals.

Für Nicht-Schweizer gelten AFAIR kürzere Fristen.

Porno im Büro in den Pausen ist per se kein Kündigungsgrund. Nur dann, wenn sie gegen die Arbeitsvereinbarung verstoßen.

Wenn sich z.B. ein Nachtportier, der mittels Glocke zum Eingang gerufen werden kann, sollte was passieren (das kommt allenfalls ein mal im Monat vor), dreimal Nachts einen Rundgang durchs Gebäude macht, und ansonsten nur in seinem Büro sitzt, Pornos reinzieht, ist das recht unproblematisch.

Also bitte nicht - wenn auch nicht ganz unverständlich - vorschnell urteilen.

LG Tom
 
Jetzt einmal abgesehen von dem Problem-Schweizer. Wenn ich bei einer Firma gekündigt werden möchte, dann suche ich mir einen Kunden aus, der mit dem Chef befreundet oder dergleichen ist. Dem Kunden sage ich dann, dass der Chef die Firma nicht im Griff hat und ihm alle am Schädel scheißen. Das ist kein Grund für ein fristlose Kündigung, aber der Chef muss zur Kündigung inkl. Freistellung greifen, weil sonst stimmt ja meine Behauptung. :up:

So gesehen hast Du schon Recht. Aber welcher normale Mensch tut freiwillig seine eigene Kündigung auf diese Art einleiten??
 
Hi,

wenn ich es richtig sehe kann man in der Schweiz jede Dienstverhältnis ohne Angabe von Gründen zum Ende des darauffolgenden Monats beenden. Wenn man glaube 10 Jahre dort arbeitet zum Ende des Quartals.


LG Tom

Hier der Auszug, die unten aufgeführten Fristen vom OR müssen mindestens eingehalten werden, dürfen aber verbessert werden ( längere Kündigungszeiten)
Kündigungsfristen
Stellen Sie sicher, dass die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wurde. Bestehen kein schriftlicher Arbeitsvertrag und kein Gesamtarbeitsvertrag, so ist die Kündigungsfrist durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Sie beträgt:

  • 7 Kalendertage während der Probezeit (auf Ende irgendeines Tages)
  • 1 Monat im ersten Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
  • 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
  • 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
  • Befristete Arbeitsverträge enden beim festgesetzten Enddatum. Eine Kündigung vor dem Ende der festgesetzten Vertragsdauer ist im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht möglich, es sei denn, dass ein früherer Ausstieg im Vertrag vorgesehen ist oder wichtige Gründe vorliegen.
Ein Kündigungsschutz von Seiten des Arbeitgebenden besteht für die Zeit des Militärdienstes, des Zivildienstes oder des Zivilschutzes, bei Krankheit, Unfall und bei Schwangerschaft. Arbeitnehmende können auch während dieser Zeiten die Kündigung einreichen.


Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (Art. 337 OR).

Schwerwiegende Verfehlungen des Arbeitnehmers rechtfertigen eine fristlose Entlassung auch ohne vorgängige Abmahnung. Dies können sein: Straftaten am Arbeitsplatz, wiederholte oder generelle Arbeitsverweigerung, konkurrenzierende Tätigkeit, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Annahme von Schmiergeldern, Tätlichkeiten und Beleidigungen von Vorgesetzen oder Arbeitskollegen (sofern es sich nicht lediglich um Bagatellfälle handelt).

Bei weniger schwerwiegenden Verfehlungen des Arbeitnehmers ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erst nach vorangegangener Abmahnung zulässig. Dazu können gehören: Verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz, einmaliges Wegbleiben vom Arbeitsplatz ohne guten Grund, übermässiges Telefonieren oder Internetbenutzung am Arbeitsplatz, Verstoss gegen Weisungen des Arbeitgebers usw. Es kommt immer auf die Umstände des einzelnen Falles an.

Schlechte Arbeitsausführung ist mit Ausnahme ganz krasser Fälle höchstens ein Grund für eine ordentliche, nicht jedoch für eine fristlose Kündigung. Niemals Grund für eine fristlose Entlassung ist die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung (Art. 337 Abs. 3 OR).

Selbstverständlich müssen die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen. Entlässt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer fristlos, weil er ihn verdächtigt, einen Diebstahl im Betrieb begangen zu haben, und bestätigt sich der Verdacht nach durchgeführter Untersuchung nicht, so ist die fristlose Entlassung zu Unrecht erfolgt.

Falls der Arbeitgeber nicht sofort reagiert, verwirkt er sein Recht auf eine fristlose Kündigung. Nach der Gerichtspraxis hat er nach einem Vorfall, der Anlass für eine fristlose Entlassung geben könnte, zwei bis drei Arbeitstage Zeit, um sich zu entscheiden, ob er tatsächlich fristlos kündigen will. Grösseren Unternehmen räumt die Gerichtspraxis eine etwas längere Frist ein, weil davon ausgegangen wird, dass die zuständigen Organe nicht ständig präsent sind. Eine sorgfältige Abklärung des Vorfalls gereicht dem Arbeitgeber nicht zum Nachteil, sofern er die Abklärungen sofort einleitet.

Artikel 337 OR
 
Hallo ,

Das ist eine dumme Situation aber jetzt ned in Mitleid versumpfen sondern losgehen und einen neuen Job suchen :) muss es denn auf dem erlernten Beruf sein oder kanns auch was ganz anderes sein ?
Die Sache mit der Freundin kannst nur du regeln aber versuche dich mal in Sie reinzuversetzen ?

Gruss Mirco
 
@Mitglied #42222

Danke für den netten Kommentar.

Hallo ,

Das ist eine dumme Situation aber jetzt ned in Mitleid versumpfen sondern losgehen und einen neuen Job suchen :) muss es denn auf dem erlernten Beruf sein oder kanns auch was ganz anderes sein ?
Die Sache mit der Freundin kannst nur du regeln aber versuche dich mal in Sie reinzuversetzen ?

Gruss Mirco
 
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