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Gast
(Gelöschter Account)
Das denke ich mal nicht. Erstens kommt es darauf an, ob der Chef die private Internetnutzung am Firmen-PC gestattet, und das kann er bei uns hier in Dtl. arbeitsrechtlich durchaus verbieten. Du beziehst ja schliesslich Dein Gehalt nicht fürs Surfen auf FB, im EF oder auf Sex-Seiten, sondern fürs Arbeiten. Und selbst, wenn ja, dann kann, wenn ich durch den Besuch von Sex-Seiten Viren auf den Firmen-PC lade, das durchaus ein Kündigungsgrund sein. Auch ohne vorherige Abmahnung. Hier in Dtl. zumindest.Porno im Büro in den Pausen ist per se kein Kündigungsgrund. Nur dann, wenn sie gegen die Arbeitsvereinbarung verstoßen.
Wenn sich z.B. ein Nachtportier, der mittels Glocke zum Eingang gerufen werden kann, sollte was passieren (das kommt allenfalls ein mal im Monat vor), dreimal Nachts einen Rundgang durchs Gebäude macht, und ansonsten nur in seinem Büro sitzt, Pornos reinzieht, ist das recht unproblematisch.
Also bitte nicht - wenn auch nicht ganz unverständlich - vorschnell urteilen.