Maskenpflicht ein Chaos???

Hi,

Dir ist auch der Unterschied zwischen "Einer Sinologin kommt was komisch vor" und "Die haben ..." nicht ersichtlich.

Die WHO konnte nichts anderes machen.

LG Tom
Eine Professorin der Universität Wien muss sich natürlich diplomatischer ausdrücken. Und warum konnte die WHO nichts anderes machen? Oder ist sie und vor allem ihr Generaldirektor doch von China gelenkt?
 
Hi,

Eine Professorin der Universität Wien muss sich natürlich diplomatischer ausdrücken. Und warum konnte die WHO nichts anderes machen? Oder ist sie und vor allem ihr Generaldirektor doch von China gelenkt?

schau, erstens, das kann eine Sinologin nicht wissen! Sie kann was glauben, aber nix wissen. Du genausowenig.

Zweitens, die WHO ist eine Organisation und hat ihre Normen und Strukturen.

Wenn Du der österreichischen Bundesregierung ein Brieferl schreibst, ignoriert die Dich auch.

Die WHO darf mit viel Geld (der USA) Untersuchungen veranlassen, weil irgendwer irgendeinen Unfug behauptet.

Das ist eine Norm, Gesetz! Taiwan ist derzeit offiziell nicht von der UN anerkannt, die sind aktuell nicht mehr als die prorussischen Wahnsinnigen in der Ostukraine.

Taiwan hat sich auch schon im Jänner/Februar an die EU gewandt.

Das Problem: es gab keine Beweise! Und ein Erzfeind Chinas dem kann man ohne Beweise nix glauben und auf dieser Basis rechtswidrige Entscheidungen treffen.

Auch wenn es schwer zu glauben ist, wir können nicht ohne Grund die Grenzen zu China dicht machen.

Das Taiwan hier zufälliger Weise richtig gelegen hat, ist ja schön.


Frage: Warum haben die Taiwanesen nicht die CIA informiert, zu der Taiwan ja beste Vernetzungen aufwiest?

LG Tom
 
Das ist eine Norm, Gesetz! Taiwan ist derzeit offiziell nicht von der UN anerkannt, die sind aktuell nicht mehr als die prorussischen Wahnsinnigen in der Ostukraine.
Na wenn du es sagst, dann wird es wohl so sein. Du hast von Geschichte nicht nur wenig Ahnung, du bist offensichtlich völlig ahnungslos. Wie halt schon der alte Kreisky gesagt hat ...... Der wäre jedenfalls nie auf die Idee gekommen, Taiwan mit prorussischen Abtrünnigen zu vergleichen. Taiwan war jahrelang Mitglied der UNO und ist es jetzt nicht mehr, weil die westliche Welt aus Profitgier denn Rotchinesen in den Arsch gekrochen ist. Allen voran die Amerikaner ...... und jetzt sehen sie, was sie davon haben. In diesem Punkt hat Donald Trump gar nicht so unrecht, der chinesische Drache ist eine Gefahr für seine Nachbarn und die ganze Welt.

Schiedsgericht weist Chinas Ansprüche ab

Die WHO darf mit viel Geld (der USA) Untersuchungen veranlassen, weil irgendwer irgendeinen Unfug behauptet.
Das Taiwan hier zufälliger Weise richtig gelegen hat, ist ja schön.
Weder hat hier irgendwer und schon gar nicht die Taiwaner irgend einen Unfug behauptet noch wissen die Taiwaner zufällig Bescheid. Dir ist es offenbar entgangen, dass bei aller Feindschaft die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Rotchina und der Republik von China sehr eng sind. Das taiwanische High - Tech - Unternehmen Foxconn, einer der weltweit größten Hersteller von Elektronik- und Computerteilen, lässt wegen der niedrigen Lohnkosten in Rotchina fertigen. Und Foxconn ist nicht das einzige taiwanische Unternehmen, das Fertigungsstätten in Rotchina hat. Umgekehrt hat Rotchina durch Technologietransfer massiv von Taiwan profitiert.

Die taiwanesische Hon Hai Precision Industry Co., Ltd ist ein Hersteller von Elektronik- und Computerkomponenten, der unter dem Namen Foxconn auf den internationalen Märkten auftritt. Das 1974 von Terry Gou gegründete (und weiterhin von ihm geleitete) Unternehmen produziert in erster Linie für andere Firmen in den Segmenten Informationstechnologie, Kommunikation und Konsumenten-Elektronik. Zu seinen Kunden zählen etwa Intel, Motorola und Sony. Strategisch auf die Märkte in Nordamerika, Asien und Europa ausgerichtet, verfügt Hon Hai Precision Industry weltweit über Fabriken, beispielsweise in Vietnam, Mexiko, Brasilien, Ungarn, Großbritannien und Indien. Seine größten Fertigungsstätten liegen jedoch auf dem chinesischen Festland.

Zufall war es natürlich schon, das Foxconn auch einen Produktionsstandort in Wuhan besitzt. Und dass man in Taiwan über die Vorgänge in Wuhan bestens informiert war. :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Na wenn du es sagst, dann wird es wohl so sein. Du hast von Geschichte nicht nur wenig Ahnung, du bist offensichtlich völlig ahnungslos. Wie halt schon der alte Kreisky gesagt hat ...... Der wäre jedenfalls nie auf die Idee gekommen, Taiwan mit prorussischen Abtrünnigen zu vergleichen. Taiwan war jahrelang Mitglied der UNO und ist es jetzt nicht mehr, weil die westliche Welt aus Profitgier denn Rotchinesen in den Arsch gekrochen ist. Allen voran die Amerikaner ...... und jetzt sehen sie, was sie davon haben. In diesem Punkt hat Donald Trump gar nicht so unrecht, der chinesische Drache ist eine Gefahr für seine Nachbarn und die ganze Welt.

jetzt hast Du es mir aber gegeben! Bravo!

Und kommen auch Argumente? Erklärst Du Regeln und Strukturen der WHO?



Weder hat hier irgendwer und schon gar nicht die Taiwaner irgend einen Unfug behauptet noch wissen die Taiwaner zufällig Bescheid. Dir ist es offenbar entgangen, dass bei aller Feindschaft die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Rotchina und der Republik von China sehr eng sind.

Ich habe Mitte der 1990er Jahre mehrere taiwanesische Unternehmen bei der Produktionsverlagerung aufs Festland begleitet ...

Schau, es ist so wie jetzt: Keiner weiß was. Wir arbeiten alle nur mit Annahmen und Wahrscheinlichkeiten. Aber das willst Du halt nicht wissen, für Dich ist alles, woran Du glaubst Fakt und erwiesen und alle anderen sind blöd, ich weiß eh ...


LG Tom
 
Ich habe Mitte der 1990er Jahre mehrere taiwanesische Unternehmen bei der Produktionsverlagerung aufs Festland begleitet ...
Dann frag ich mich aber, warum du solchen Nonsens verzapfst. Und dann müsstest du nicht fragen, sondern solltest selber wissen, warum es in Taiwan anders gelaufen ist.
 
Nur wissen die Viren in Taiwan (dreimal so viele Menschen wie in Österreich, 499 Erkrankungen, 7 Tote) ganz offensichtlich nichts davon und lassen sich von den Maßnahmen (inklusive konsequent umgesetzte Maskenpflicht) davon abschrecken, die Menschen zu infizieren.

Auch in Süditalien werden die COVID-Maßnahmen (Abstand, Masken in Innenräumen) weitgehend eingehalten - und das Resultat sind wesentlich weniger Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern, als bei uns. Ein Grund ist sicher die Erfahrung aus der Lombardei (im Süden sind die Spitäler schlechter ausgestattet und daher will jeder das Risiko vermeiden, dort zu landen), ein weiterer aber auch die bessere rechtliche Regelung: In Italien wurde der Notstand ausgerufen (und verlängert) und dadurch waren offenbar die weitgehenden Einschnitte in das Privatleben im Unterschied zu Österreich rechtmäßig.

Die Entscheidung des VfGH, die Corona-Verordnung aufzuheben, hat sich so im Nachhinein als zwar am Papier richtig erwiesen, aber von den Auswirkungen her als katastrophal, weil bei einer zweiten Welle kaum jemand noch die COVID-Maßnahmen ernst nimmt. Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, die Behandlung der Beschwerde abzulehnen, weil die Verordnung zum Zeitpunkt des Urteils keine Auswirkung mehr hatte, aber anzuführen, was in Zukunft zu korrigieren wäre. (Das gegenteilige Argument im Erkenntnis wirkt sehr konstruiert - als ob man justament dem Bundeskanzler nicht recht geben wollte.)
 
Die Entscheidung des VfGH, die Corona-Verordnung aufzuheben, hat sich so im Nachhinein als zwar am Papier richtig erwiesen, aber von den Auswirkungen her als katastrophal, weil bei einer zweiten Welle kaum jemand noch die COVID-Maßnahmen ernst nimmt. Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, die Behandlung der Beschwerde abzulehnen, weil die Verordnung zum Zeitpunkt des Urteils keine Auswirkung mehr hatte, aber anzuführen, was in Zukunft zu korrigieren wäre. (Das gegenteilige Argument im Erkenntnis wirkt sehr konstruiert - als ob man justament dem Bundeskanzler nicht recht geben wollte.)


Setzen 5! Natürlich hat diese Entscheidung im Nachhinein noch Auswirkungen. Nämlich auf alle laufenden Strafverfahren.
 
Hi,

Dann frag ich mich aber, warum du solchen Nonsens verzapfst. Und dann müsstest du nicht fragen, sondern solltest selber wissen, warum es in Taiwan anders gelaufen ist.

ja, ich weiß es. Aber die Realität passt halt nicht zu Deinen Verschwörungstheorien ....

LG Tom
 
Natürlich hat diese Entscheidung im Nachhinein noch Auswirkungen. Nämlich auf alle laufenden Strafverfahren.

Im Anlassfall wurde der Beschwerdeführer nicht bestraft. Bei den Strafverfahren wurden die Strafbescheide von den Verwaltungsgerichten aufgehoben, sie hatten somit keine für den VfGH relevante Beschwer mehr.

Übrigens waren auch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zwar rechtsrichtig, aber in der Folge möglicherweise fatal: Es hätte auch genügt, die angefochtenen Bescheide wegen der in jedem Einzelfall überschießenden Auslegung der Corona-Regelungen aufzuheben. Stattdessen wurde das Signal gesetzt, dass die Corona-Regelungen nicht beachtet werden müssen, was für die zweite Welle tödliche Folgen haben kann. Im Nachhinein wäre es wahrscheinlich vom Gesetzgeber klüger gewesen, im Frühjahr gleich den Notstand auszurufen - der dann (auf verfassungskonforme Weise) massivste Einschränkungen der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte erlaubt hätte … da hat dann der Mut gefehlt.
 
Hi,

Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, die Behandlung der Beschwerde abzulehnen, weil die Verordnung zum Zeitpunkt des Urteils keine Auswirkung mehr hatte, aber anzuführen, was in Zukunft zu korrigieren wäre. (Das gegenteilige Argument im Erkenntnis wirkt sehr konstruiert - als ob man justament dem Bundeskanzler nicht recht geben wollte.)

wir benötigen mehr als einen SARS-CoV-2 Impfstoff politische Bildung in den Schulen!

1. Was wäre das für ein Rechtsystem, wenn eine Regierung irgendwelche Regeln einführen kann, die immer nur so kurz befristet sind, dass sie - wenn sie vom VfGH behandelt werden, immer schon überholt sind?

Richtig, damit hätte man die Rechtstaatlichkeit aufgehoben, die Regierung kann tun was sie will, egal wie sehr man die Verfassung verletzt, weil der VfGH nie entscheiden kann.


2. Auch wenn Du es nicht verstehst, dem VfGH ist der Bundeskanzler egal.


LG Tom
 
Hi,

Im Nachhinein wäre es wahrscheinlich vom Gesetzgeber klüger gewesen, im Frühjahr gleich den Notstand auszurufen - der dann (auf verfassungskonforme Weise) massivste Einschränkungen der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte erlaubt hätte … da hat dann der Mut gefehlt.

haben sie eh versucht. Aber für den Notstand gibt es eben wissenschaftlich keinen Grund.


Wer klar mitdenkt und nicht in Panik verfällt, der sieht vieles klarer.

Ich verstehe schon, dass Du der Ansicht bist, das man - auf Teufel komm raus - die damals verkündeten Maßnahmen umsetzen muss. Das ist halt nicht korrekt.

Die neuen Regelungen zu CoViD-19 mit denen die Maßnahmen vom März legal wären, wurden massiv beeinsprucht, und liegen bis morgen in einer neuen zur Begutachtung auf, ich werde wieder kommentieren.

Und das sind nicht nur Leute wie, auch Ärztekammer, Rechtsanwaltskammern, usw. usw. kritisieren das.

Du darfst halt nicht in Deine irrationalen Angst um Dich selbst annehmen, dass alle anderen irgendwas, was nicht nötig ist, erdulden müssen und alle ihre Menschenrechte aufgeben müssen.

LG Tom
 
Du darfst halt nicht in Deine irrationalen Angst um Dich selbst annehmen, dass alle anderen irgendwas, was nicht nötig ist, erdulden müssen und alle ihre Menschenrechte aufgeben müssen.

LG Tom
Kommt mir eher so vor, als ob Du eine völlig irrationale Angst um dich selbst und deine "Freiheiten" hast. Und eine gehörige Portion Selbstmitleid, weil Du so viel zu "erdulden" hast. Und die Paranoia, dass "alle ihre Menschenrechte aufgeben müssen".
 
Hi,

Kommt mir eher so vor, als ob Du eine völlig irrationale Angst um dich selbst und deine "Freiheiten" hast. Und eine gehörige Portion Selbstmitleid, weil Du so viel zu "erdulden" hast. Und die Paranoia, dass "alle ihre Menschenrechte aufgeben müssen".

ich gebe keine Freiheiten auf. Ich erdulde nichts. Und der VfGH hat festgestellt, dass hier Menschenrechte verletzt wurden.

Um mich geht es hier absolut nicht. :D

LG Tom
 
Und der VfGH hat festgestellt, dass hier Menschenrechte verletzt wurden.

Zur Klarstellung; der VfGH hat festgestellt, dass 1. der Beschwerdeführer zur Klage legitimiert war, dass 2. durch die inzwischen abgeänderte Verordnung (möglicherweise) in sein Privatleben eingegriffen wurde und dass 3. die Verordnung nicht durch das Gesetz gedeckt war, auf das sich der Gesundheitsminister gestützt hat.

Sieht man nur 2 und 3, war es (möglicherweise) eine Menschenrechtsverletzung. Meine Kritik bezieht sich aber auf 1: Der VfGH ist von seiner Rechtsprechung abgewichen, die Behandlung von Rechtsfragen abzulehnen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung nur mehr von historischem Interesse sind. Die Klage hatte darüber hinaus eher den Charakter einer "actio popularis" und die persönliche Betroffenheit des Klägers kann ich nicht wirklich erkennen - sie kommt mir querulatorisch und an den Haaren herbeigezogen vor (daher oben "möglicherweise"). Es hätte der VfGH daher durchaus darauf ankommen lassen können, dass sich der Beschwerdeführer an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wendet … mit wohl eher geringen Erfolgsaussichten.

Hinzu kommt: Österreichische Gerichte haben in der Vergangenheit schon viel gravierendere Menschenrechtsverletzungen nicht festgestellt (siehe Verurteilungen Österreichs durch den EGMR). Gerade in der Causa Covid-19 die Glaubwürdigkeit der Regierung bei der Bekämpfung der Epidemie zu konterkarieren kann zu massiven Menschenrechtsverletzungen führen: Wenn sich aufgrund der Gerichtsurteile niemand mehr an die notwendigen Maßnahmen (Abstand, Maske, Vermeidung von Ansammlungen) hält, werden in Folge die Zahlen der Infektionen explodieren; die internationalen Reisewarnungen vor Wien sind ja nur das erste Anzeichen der auch im Ausland wahrgenommenen drohenden Gefahr (mit dem Potential, österreichische Exporteure massiv bei Geschäftsanbahnungen im Ausland zu behindern). Wenn aufgrund der allgemeinen Sorglosigkeit das Gesundheitswesen wie in der Lombardei zusammenbricht, wäre der VfGH dafür mitverantwortlich.
 
für den Notstand gibt es eben wissenschaftlich keinen Grund.

In Italien wurde der Notstand verlängert … obwohl dort die Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner nur ein Bruchteil unserer Zahlen sind. Hinzu kommt, dass der Reproduktionsfaktor in Österreich deutlich über 1 liegt … das bedeutet den Beginn einer exponentiellen Zunahme der Infektionen. Es gäbe also genug Gründe, um einen Notstand auszurufen. Im Rahmen der Notstandsgesetzgebung wird die Regierung selbstverständlich die gelindesten Maßnahmen verfügen, um Covid-19 einzudämmen, ohne gleich wieder die Wirtschaft herunterzufahren. In Österreich sind aber durch die Urteile des VfGH und anderer Verwaltungsgerichte selbst sehr gelinde Maßnahmen ohne Notstandsgesetze nicht mehr durchsetzbar; Beispiel Wien: Dort ist das Contact Tracing zusammengebrochen, weil sich die Infizierten weigern, ihre Kontaktpersonen anzugeben.
 
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