Maskenpflicht ein Chaos???

Der VfGH hat einen großen Ermessenspielraum, welche Beschwerden überhaupt entschieden werden. Und nicht immer entscheidet er entsprechend den Vorgaben der Verfassung … was immer wieder dazu geführt hat, dass Österreich z.B. vom EGMR verurteilt wurde. Konkret zu meinem Posting geht es mir nur um Folgendes: Der VfGH hat bisher Beschwerden über Gesetze und Verordnungen abgewiesen, wenn diese zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr in Kraft waren. Wie im heutigen Interview mit dem VfGH Präsidenten zu lesen ist, hat es zu dieser Praxis Unbehagen bei den Richtern gegeben - was durchaus nachvollziehbar ist. Meine Frage ist jedoch, ob es klug war, ausgerechnet bei den Covid-Verordnungen diese (durchaus zweifelhafte) Praxis zu ändern.

Warum bisher her nicht und jetzt doch?!

Ganz einfach, weil die Krise noch nicht vorbei ist und jederzeit neue Verordnungen erlassen werden können.
 
Warum bisher her nicht und jetzt doch?! Ganz einfach, weil die Krise noch nicht vorbei ist und jederzeit neue Verordnungen erlassen werden können.

Und war das klug, wenn als Folge von der Bevölkerung keine der neuen Verordnungen mehr ernst genommen wird, auch wenn sie rechtmäßig sein sollte, weil jeder meint, sie wird ohnehin wieder aufgehoben? Ist das nicht ein Schaden für den Rechtsstaat, der vermeidbar gewesen wäre?
 
Und war das klug, wenn als Folge von der Bevölkerung keine der neuen Verordnungen mehr ernst genommen wird, auch wenn sie rechtmäßig sein sollte, weil jeder meint, sie wird ohnehin wieder aufgehoben? Ist das nicht ein Schaden für den Rechtsstaat, der vermeidbar gewesen wäre?

Sag du kapierst es nicht oder? Du suchst die Schuld absolut beim Falschen.

Schuld haben die, die bewusst verfassungswidrige Gesetze erlassen haben.
 
Schuld haben die, die bewusst verfassungswidrige Gesetze erlassen haben.

Da hast du etwas grundsätzlich missverstanden: Das Covid-Gesetz war nicht verfassungswidrig, sondern die Covid-Verordnung war gesetzwidrig. Und das Problem war dabei nicht, dass die verordneten Maßnahmen genuin verfassungswidrig waren. Sondern das Gesetz wurde unter Zeitdruck erlassen und wurde zu eng formuliert, wodurch selbstverständliche Maßnahmen zur Eindämmung von Epidemien, die sonst (fast) überall auf der Welt vorgeschrieben wurden, bei uns plötzlich nicht mehr durch das Gesetz gedeckt waren. Da kann man dem Parlament aber nicht vorwerfen, wie das aus deinem Posting hervorgeht, das Gesetz bewusst versemmelt zu haben, um die Bekämpfung der Epidemie zu behindern.
 
Da hast du etwas grundsätzlich missverstanden: Das Covid-Gesetz war nicht verfassungswidrig, sondern die Covid-Verordnung war gesetzwidrig. Und das Problem war dabei nicht, dass die verordneten Maßnahmen genuin verfassungswidrig waren. Sondern das Gesetz wurde unter Zeitdruck erlassen und wurde zu eng formuliert, wodurch selbstverständliche Maßnahmen zur Eindämmung von Epidemien, die sonst (fast) überall auf der Welt vorgeschrieben wurden, bei uns plötzlich nicht mehr durch das Gesetz gedeckt waren. Da kann man dem Parlament aber nicht vorwerfen, wie das aus deinem Posting hervorgeht, das Gesetz bewusst versemmelt zu haben, um die Bekämpfung der Epidemie zu behindern.


Natürlich kann man das, der Kanzler hat ja im Interview sogar noch gesagt, dass sie verfassungswidrig sind, ihm das aber egal ist.

Außerdem wer nicht zwischen "beim Betreten des öffentlichen Raumes" und "beim Aufenthalt im öffentlichen Raum" unterscheiden kann, der sollt auch keine Gesetze und Verordnungen erlassen dürfen.
 
der sollt auch keine Gesetze und Verordnungen erlassen dürfen.

Da muss man aber auch bedenken, dass die Beamten des Gesundheitsministeriums mit einer vergleichbaren Herausforderung seit Generationen nicht befasst waren … dass sich die Juristerei in spitzfindigen Unterscheidungen verliert, war ihnen daher wohl nicht bewusst. Das liegt sicher teilweise an der mangelnden rechtswissenschaftlichen Qualifikation der Beamten, aber teilweise auch an der unfassbaren Provinzialität der Rechtswissenschaften in Österreich: Wie viele der "Top-Juristen" (Professoren, Höchstrichter) publizieren regelmäßig in halbwegs passablen internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften mit einem Impact Factor von 1 oder höher? Bei den meisten reicht es gerade zur hauseigenen Postille, wo dann derlei Spitzfindigkeiten ausgebrütet werden.
 
Da muss man aber auch bedenken, dass die Beamten des Gesundheitsministeriums mit einer vergleichbaren Herausforderung seit Generationen nicht befasst waren … dass sich die Juristerei in spitzfindigen Unterscheidungen verliert, war ihnen daher wohl nicht bewusst. Das liegt sicher teilweise an der mangelnden rechtswissenschaftlichen Qualifikation der Beamten, aber teilweise auch an der unfassbaren Provinzialität der Rechtswissenschaften in Österreich: Wie viele der "Top-Juristen" (Professoren, Höchstrichter) publizieren regelmäßig in halbwegs passablen internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften mit einem Impact Factor von 1 oder höher? Bei den meisten reicht es gerade zur hauseigenen Postille, wo dann derlei Spitzfindigkeiten ausgebrütet werden.

Dafür beschäftigt man auch einen Verfassungsdienst, der sich normal genau mit diesen Dingen dann beschäftigt. Allerdings beklagte dieser, dass ihm keine einzige Verordnung vorgelegt wurde, kein Rat eingeholt wurde oder sonst irgendwie beteiligt wurde....

Du brauchst es nicht schön reden. Die Regierung hat hier auf ganzer Linie bewusst versagt.
 
Allerdings beklagte dieser, dass ihm keine einzige Verordnung vorgelegt wurde, kein Rat eingeholt wurde oder sonst irgendwie beteiligt wurde....
hm, das erinnert mich jetzt an die altbekannte Anekdote: Golda Meir beklagt sich, daß ihr der Kreisky nicht mal ein Glas Wasser angeboten hat. Dieser erwidert: sie hat ja nicht danach gefragt.

Im Klartext: warum hat der Bundeskanzler, in dessen Bereich der Verfassungsdienst angesiedelt ist, nicht darauf bestanden, daß diese Verordnungen vor Veröffentlichung und Inkrafttreten vom Verfassungsdienst geprüft werden?
 
hm, das erinnert mich jetzt an die altbekannte Anekdote: Golda Meir beklagt sich, daß ihr der Kreisky nicht mal ein Glas Wasser angeboten hat. Dieser erwidert: sie hat ja nicht danach gefragt.

Im Klartext: warum hat der Bundeskanzler, in dessen Bereich der Verfassungsdienst angesiedelt ist, nicht darauf bestanden, daß diese Verordnungen vor Veröffentlichung und Inkrafttreten vom Verfassungsdienst geprüft werden?

Weil der Bundeskanzler selbst gesagt hat, ihm ist klar dass es nicht Verfassungskonform ist nur ihm ist es egal, denn bis es der VfGH behandelt, ist das Gesetz eh nicht mehr in Kraft.
 
Ich gehe seit 2 Monaten ohne Maulkorb in alle Geschäfte und heute beim Hofer waren zwei Polizisten, einer mit und einer ohne Maske, gegenseitig angeschaut, null Reaktion, die dürften den Quatsch mit der Maske auch nicht mehr ernst nehmen
 
Weil der Bundeskanzler selbst gesagt hat, ihm ist klar dass es nicht Verfassungskonform ist nur ihm ist es egal, denn bis es der VfGH behandelt, ist das Gesetz eh nicht mehr in Kraft.

Wenn schon pedantisch (siehe oben): Es geht nicht um Verfassungswidrigkeit, sondern die Verordnung war nicht gesetzmäßig, das dazugehörige Gesetz war und ist jedoch verfassungskonform.

Dass es dem Bundeskanzler egal war, ob die Verordnung gesetzwidrig war, ist zwar nicht so direkt gesagt worden, mag aber dem Sinn nach stimmen. Allerdings war das auch die Meinung von Verfassungsexperten auf der Grundlage der bisherigen jahrzehntelangen Spruchpraxis des VfGH.

Daher meine Vermutung, dass der VfGH die Spruchpraxis sehr wohl auch justament geändert hat, um dem Bundeskanzler zu zeigen, wer der Herr über die Verfassung ist … die flapsigen Äußerungen des Bundeskanzlers über juristische Spitzfindigkeiten entsprachen jedenfalls nicht den üblichen Umgangsformen zwischen den Obersten Organen. Schade nur, dass uns diese kindischen Machtspiele die Kontrolle über die weitere Ausbreitung von Covid-19 gekostet haben. Möglicherweise werden wir bald einen zweiten Lockdown erleben, wie jetzt in Israel, doch wegen des Vertrauensverlustes bei weitem nicht mehr so wirkungsvoll, wie der erste … also mit vielen Toten, die mit einer anderen Politik und Rechtsprechung vermeidbar gewesen wären.
 
Hi,

Es geht nicht um Fehlverhalten, sondern um eine unkluge Entscheidung, weil der Schaden durch die Entscheidung größer ist, als der Nutzen, und weil die Entscheidung beim Festhalten an der bisherigen Spruchpraxis vermeidbar gewesen wäre:

und hier liegt Dein Demokratiedefizit! Lerne was Gewaltentrennung bedeutet!

Der VfGH hat zu entscheiden, das kann korrekt sein oder falsch. In jedem Fall kannst Du den Richtern keine Verantwortung wegen einer korrekten Entscheidung unterjubeln. Das ist der Standpunkt des einfachen Mobs.


Dass sich Covid-19 in Österreich, speziell in Wien, derart rasant ausbreitet, dass nun im Ausland gewarnt wird, ist daher eine logische Folge der VfGH Entscheidung. Wenn ein Österreicher ins Ausland fährt, muss er/sie sich darauf einstellen, als Virenschleuder stigmatisiert zu werden.

Das ist dermaßen Absurd, dass man sich schämt drauf einzugehen ...

Es ist Sache des Staates, legale Maßnahmen zu setzen und durchzusetzen.

Und ganz ehrlich, wenn Du es nicht verstanden hast und iurgendwas dem VfGH unterjuben willst ....

Zu Deiner Information: Wir haben eine Reihe von Lockerungen erfahren. Dass sich die Regierung nicht von Haus aus um Verfassungskonforme Maßnahmen gekümmert hat, ist ein Problem.


Aber zu sagen "Der VfGH hat zwar korrekt die Verfassungswidrigkeit von Maßnhamen erkannt, aber er ist schuld, weil er hätte die Entscheidung, dass die Maßnahmen verfassungswidrig sind ablehnen können, damit wir weiter mit verfassungswidrigen Maßnahmen leben müssen .... ist schon wahrlich sehr absurd!


Ganz ehrlich, dass Du aus lauter Panik lieber verfassungswidrige Maßnahmen haben willst, weil Du hoffst, dass die was bringen ... der Kurz gehört gehaut, dass er Dich so verschreckt hat.

LG Tom
 
Wenn schon pedantisch (siehe oben): Es geht nicht um Verfassungswidrigkeit, sondern die Verordnung war nicht gesetzmäßig, das dazugehörige Gesetz war und ist jedoch verfassungskonform.

Wenn etwas nicht gesetzmäßig ist, dann ist es auch nicht Verfassungskonform. Denn die Verfassung sieht vor, dass alle Gesetze und Verordnungen rechtmäßig sein müssen.

Dass es dem Bundeskanzler egal war, ob die Verordnung gesetzwidrig war, ist zwar nicht so direkt gesagt worden, mag aber dem Sinn nach stimmen.

Doch hat er so gesagt.
 
nenn mir 3 solche "Verfassungsexperten", die das gemeint haben.

Hier z.B. ein Auszug aus Die Presse vom Samstag, Rechtspanorama, Beitrag von Holzinger mit weiteren Zitaten dort: "Bislang war der VfGH davon ausgegangen, dass er aufgrund von Individualanträgen die angefochtenen Bestimmungen nur dann zu überprüfen habe, wenn diese im Zeitpunkt seiner Entscheidung noch in Kraft waren. Andernfalls hatte er regelmäßig angenommen, dass es dem Antragsteller an der für die Zulässigkeit eines Individualantrags notwendigen unmittelbaren rechtlichen Betroffenheit fehlte. Von diesem Grundsatz ging der VfGH nun anlässlich eines Individualantrags … ab. "

Lerne was Gewaltentrennung bedeutet!

Es hat nichts mit Gewaltenteilung zu tun, wenn ein Gericht bei der Entscheidung auch die Folgen des Urteils mitdenkt. Im Strafrecht ist das unter dem Titel "Generalprävention" sogar Usus.

In jedem Fall kannst Du den Richtern keine Verantwortung wegen einer korrekten Entscheidung unterjubeln. … Aber zu sagen "Der VfGH hat zwar korrekt die Verfassungswidrigkeit von Maßnhamen erkannt, aber er ist schuld, weil er hätte die Entscheidung, dass die Maßnahmen verfassungswidrig sind ablehnen können, damit wir weiter mit verfassungswidrigen Maßnahmen leben müssen .... ist schon wahrlich sehr absurd!

Was ist in einer Demokratie daran absurd, die Entscheidung eines Gerichts zu kritisieren? Ich bestreite auch nicht, dass die besagte Entscheidung korrekt war. Die Beibehaltung der bisherigen Spruchpraxis (also Abweisung der Beschwerde wegen mangelnder Betroffenheit, siehe Zitat oben) wäre aber genauso korrekt gewesen (wenn ich auch die grundsätzlichen Bedenken gegen diese Praxis verstehe). Und ich stelle in meinen Beiträgen lediglich die Frage, ob es im Hinblick auf die (nun eingetretenen) Folgen nicht klüger gewesen wäre, jetzt noch die aktuelle Spruchpraxis beizubehalten (und sich einen würdigeren Anlassfall zur Änderung der Spruchpraxis zu suchen).
 
Und war das klug, wenn als Folge von der Bevölkerung keine der neuen Verordnungen mehr ernst genommen wird, auch wenn sie rechtmäßig sein sollte,
:up:

Ich gehe seit 2 Monaten ohne Maulkorb in alle Geschäfte
@Mitglied #260008 : dazu darf man aber mit Fug und Recht Covidiot sagen!

"Die zugespitzte Bezeichnung 'Covidiot' ist als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt."
 
Hi,

Hier z.B. ein Auszug aus Die Presse....

aha, groß geredet aber kann keine Experten nennen.


Es hat nichts mit Gewaltenteilung zu tun, wenn ein Gericht bei der Entscheidung auch die Folgen des Urteils mitdenkt. Im Strafrecht ist das unter dem Titel "Generalprävention" sogar Usus.

Doch Du verstehst es nur nicht. In der Gesetzgebung ist die Generalprävention ein Mittel, nicht in der Rechtsprechung.

Und auch wenn Du es nicht verstehst, Holzinger kritisiert den VfGH nicht! Der VfGH befasst sich nicht mit aufgehobenen Gesetzen. Also er beurteilt meistens nicht retrospektiv, ob ein Gesetzt der Vergangenheit verfassungskonform ist, weil es ohnehin schon geändert ist!

Hier geht es um eine Verordnung, die zum Zeitpunkt der Einbringung der VfGH Beschwerde noch in Kraft war und um das Interesse der Beurteilung, ob eine neue derartige Verordnung, die von der Regierung in Aussicht gestellt wurde (!) verfassungskonform sei!

Es geht hier nicht darum, ob ein Gesetz, dass vor Jahren geändert wurde, verfassungskonform ist, sondern darum, ob eine erneute derartige Verordnung, die die Bundesregierung auch angekündigt hat, rechgtskonform wäre.


Das sind eben 2 Paar Schuhe.

LG Tom
 
aha, groß geredet aber kann keine Experten nennen.

Wenn du den Artikel liest, kommst du schon zu den Namen von Experten. Außerdem bestätigt der Artikel selbst meine Aussage, dass der VfGH die Rechtsprechung geändert hat - so what? Übrigens bist du mir in einem anderen Thread noch immer das Zitat über das "moderne" Covid-19 Modell schuldig.

Der VfGH befasst sich nicht mit aufgehobenen Gesetzen. Also er beurteilt meistens nicht retrospektiv, ob ein Gesetzt der Vergangenheit verfassungskonform ist, weil es ohnehin schon geändert ist!

Da stimmen wir ja endlich überein

Hier geht es um eine Verordnung, die zum Zeitpunkt der Einbringung der VfGH Beschwerde noch in Kraft war

Zum Zeitpunkt der Entscheidung war die Verordnung bereits in den Beschwerdepunkten außer Kraft … die Beschwerde hätte also entsprechend der obigen Spruchpraxis nicht mehr geprüft werden müssen.

Es geht hier nicht darum, ob ein Gesetz, dass vor Jahren geändert wurde, verfassungskonform ist, sondern darum, ob eine erneute derartige Verordnung, die die Bundesregierung auch angekündigt hat, rechgtskonform wäre.

Genau das ist nicht die Aufgabe des VfGH und es wäre auch unvereinbar mit der von dir offenbar missverstandenen Gewaltenteilung: Der VfGH prüft Gesetze und Verordnungen erst im Nachhinein und mischt sich aus gutem Grund nicht in den Gesetzgebungsprozess ein.
 
Genau das ist nicht die Aufgabe des VfGH und es wäre auch unvereinbar mit der von dir offenbar missverstandenen Gewaltenteilung: Der VfGH prüft Gesetze und Verordnungen erst im Nachhinein und mischt sich aus gutem Grund nicht in den Gesetzgebungsprozess ein.

Natürlich tut er das mit Kommentaren dazu. Aber Mal abgesehen davon gibt es für diesen Prozess ja den Verfassungsdienst, der eben bei den Verordnungen nicht in Anspruch genommen wurde.

Nenn doch mal die guten Gründe warum er sich nicht einmischt.
 
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