- Registriert
- 20.12.2017
- Beiträge
- 3.826
- Reaktionen
- 23.366
- Punkte
- 631
Der VfGH hat einen großen Ermessenspielraum, welche Beschwerden überhaupt entschieden werden. Und nicht immer entscheidet er entsprechend den Vorgaben der Verfassung … was immer wieder dazu geführt hat, dass Österreich z.B. vom EGMR verurteilt wurde. Konkret zu meinem Posting geht es mir nur um Folgendes: Der VfGH hat bisher Beschwerden über Gesetze und Verordnungen abgewiesen, wenn diese zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr in Kraft waren. Wie im heutigen Interview mit dem VfGH Präsidenten zu lesen ist, hat es zu dieser Praxis Unbehagen bei den Richtern gegeben - was durchaus nachvollziehbar ist. Meine Frage ist jedoch, ob es klug war, ausgerechnet bei den Covid-Verordnungen diese (durchaus zweifelhafte) Praxis zu ändern.
Warum bisher her nicht und jetzt doch?!
Ganz einfach, weil die Krise noch nicht vorbei ist und jederzeit neue Verordnungen erlassen werden können.