Maskenpflicht ein Chaos???

Nenn doch mal die guten Gründe warum er sich nicht einmischt.

Wenn du den VfGH meinst: Das ist nicht mit der Gewaltenteilung vereinbar. Außerdem kann der VfGH nicht als Gutachter für die Regierung oder das Parlament für die Formulierung von Regelungen fungieren, bei denen er dann nachher über die Gesetzmäßigkeit entscheiden müsste - welcher Richter wäre da noch unbefangen?

Wenn du den Verfassungsdienst meinst: Auch diese Behörde kann nur aufgrund von Gesetzen tätig werden (eine Verfassungsbestimmung), also sich nicht ungefragt in die Aufgaben anderer Ministerien einmischen. Wenn das Gesundheitsministerium meint, den Verfassungsdienst brauchen wir nicht, dann kocht eben das Gesundheitsministerium sein Süppchen alleine.

Außerdem: Nachdem der VfGH die Corona Verordnung aufgehoben hat, war die Regierung ja eigentlich frei von weiterer Verantwortung: Das alte Covid-Gesetz hat nicht genug Reaktionsmöglichkeiten geboten. Über den Sommer hat auch niemand mehr die Gefahr ernst nehmen wollen und rasch ein strengeres Gesetz einbringen wollen. Solange das Parlament kein neues Covid-Gesetz erlassen hat, konnte sich die Regierung daher zurücklehnen und zusehen, wie die Dummheit der Party-People doch noch zu einer exponentiellen Zunahme der Epidemie führt. (Wenn dann die Wintersaison dadurch zum Totalausfall wird, weil im Ausland wegen der hohen Fallzahlen vor Reisen nach Österreich gewarnt wird, werden einige der Party-People die Rechnung in Form von Arbeitslosigkeit serviert bekommen.) Aus rein machtpolitischer Sicht, warum soll die Regierung nicht warten, bis die Länder (deren Gesundheitsbehörden ohnedies die eigentliche Verantwortung tragen) mit der Epidemie nicht mehr fertig werden und schließlich die Landesfürsten um Hilfe betteln?
 
Wenn du den VfGH meinst: Das ist nicht mit der Gewaltenteilung vereinbar. Außerdem kann der VfGH nicht als Gutachter für die Regierung oder das Parlament für die Formulierung von Regelungen fungieren, bei denen er dann nachher über die Gesetzmäßigkeit entscheiden müsste - welcher Richter wäre da noch unbefangen?

Eben und wieso kritisierst du dann, dass er dann tätig wurde?

Wenn du den Verfassungsdienst meinst: Auch diese Behörde kann nur aufgrund von Gesetzen tätig werden (eine Verfassungsbestimmung), also sich nicht ungefragt in die Aufgaben anderer Ministerien einmischen. Wenn das Gesundheitsministerium meint, den Verfassungsdienst brauchen wir nicht, dann kocht eben das Gesundheitsministerium sein Süppchen alleine.

Und dann kommt eben das raus, was raus gekommen ist. Es werden Verordnungen von Personen geschrieben die absolut keine Ahnung haben von der Materie.

wie die Dummheit der Party-People doch noch zu einer exponentiellen Zunahme der Epidemie führt.

Die zukünftige Führungsschicht eben....
 
Eben und wieso kritisierst du dann, dass er [gemeint: VfGH] dann tätig wurde?

Gerichtsentscheidungen werden in der Rechtsliteratur immer wieder kritisiert … wäre ich ein oberstes Organ (z.B. Bundespräsident) müsste ich mich natürlich zurückhalten, aber alle anderen können ihrer Meinungsfreiheit frönen, insbesondere bei substantiierter Kritik, die fragt, ob eine Entscheidung im Lichte der nachher sichtbaren Folgen anders besser gewesen wäre.
 
Hi,

Wenn du den Artikel liest, kommst du schon zu den Namen von Experten.

kann sein.


Außerdem bestätigt der Artikel selbst meine Aussage, dass der VfGH die Rechtsprechung geändert hat - so what?

Nein, Du verstehst es nur nicht .... :D


Übrigens bist du mir in einem anderen Thread noch immer das Zitat über das "moderne" Covid-19 Modell schuldig.

Ich bin niemandem was schuldig.



Zum Zeitpunkt der Entscheidung war die Verordnung bereits in den Beschwerdepunkten außer Kraft … die Beschwerde hätte also entsprechend der obigen Spruchpraxis nicht mehr geprüft werden müssen.

und

Genau das ist nicht die Aufgabe des VfGH und es wäre auch unvereinbar mit der von dir offenbar missverstandenen Gewaltenteilung: Der VfGH prüft Gesetze und Verordnungen erst im Nachhinein und mischt sich aus gutem Grund nicht in den Gesetzgebungsprozess ein.

Nein, Du verstehst es nur nicht. Deine Forderung, er hätte die Konsequenzen berücksichtigen sollen, wäre eine Einmischung in den Gesetzgebungsprozess. Und es war nötig zu entscheiden, weil das Gesetz, dass die Verordnungen zuließ, noch existiert.

Richtig ist, dass der VfGH rein formal von der Praxis abgewichen ist, er musste es aber machen, weil ein Fall wie dieser so noch nicht behandelt wurde.

LG Tom
 
Hi,

Außerdem kann der VfGH nicht als Gutachter für die Regierung oder das Parlament für die Formulierung von Regelungen fungieren, ...

vor nicht allzulanger Zeit hat der EUGH genau das kritisiert, dass die Gesetzgebung so unpräzise formuliert, dass die Höchstgerichte dann dazu angehalten sind, die Gesetze korrekt auszuformulieren.

LG Tom
 
Richtig ist, dass der VfGH rein formal von der Praxis abgewichen ist, er musste es aber machen, weil ein Fall wie dieser so noch nicht behandelt wurde.

Keinesfalls "musste" der VfGH von der bisherigen Praxis abweichen: Er ist es, weil es schon von früheren Fällen her ein Unbehagen mit der Praxis gegeben hat (siehe Interview mit dem VfGH Präsidenten in derselben Ausgabe des Rechtspanoramas, die ich dir schon früher zitiert habe). Genauso hätte der VfGH die bisherige Praxis weiterführen können … niemanden hätte das überrascht.

Deine Forderung, er hätte die Konsequenzen berücksichtigen sollen, wäre eine Einmischung in den Gesetzgebungsprozess.

Das ist blanker Unsinn: Was auch immer der VfGH über die besagte Verordnung entschieden hat bzw. hätte, sie war schon vor dem Zeitpunkt der Entscheidung kein Teil der österreichischen Rechtsordnung mehr.

vor nicht allzulanger Zeit hat der EUGH genau das kritisiert, dass die Gesetzgebung so unpräzise formuliert, dass die Höchstgerichte dann dazu angehalten sind, die Gesetze korrekt auszuformulieren.

Ohne Zitat des EuGH Urteils (zumindest die CELEX Nummer) ist deine Aussage Wischi-Waschi. Es ist natürlich richtig, dass es ein Problem ist, wenn die Auswirkung von Gesetzen nicht mehr vorhersehbar ist. Das rechtfertigt es aber trotzdem nicht, den VfGH als Oberlegisten in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. In der Begutachtungsphase von Gesetzen gibt es aber die Möglichkeit, auf kritische Punkte hinzuweisen, ohne deshalb den VfGH zu präjudizieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

...wie ich schon lange vermute...

Jetzt sollten Schilde aller Art so rasch als möglich verboten werden!
 

...wie ich schon lange vermute...

Jetzt sollten Schilde aller Art so rasch als möglich verboten werden!
Ich sehe schon den nächsten plastikmüllskandal.
 
Ich sehe leider auch nur viele benutze Masken überall herumliegen auf den Straßen, in den Wiesen weggeworfen anstatt richtig entsorgt; toller Virus wenn alles so achtlos weggeworfen wird; aber einheitlich auf die Existenz von Corona schwören; wie jämmerlich!
 
Erst heute wieder zwei Radfahrer gesehen mit Maske. Und eine junge Mutter mit Kinderwagen. Im Freien!!! Gestern eine Autofahrerin alleine im Auto mit Maske. Was bitte geht in diesen Spatzenhirnen vor?
 
Erst heute wieder zwei Radfahrer gesehen mit Maske. Und eine junge Mutter mit Kinderwagen. Im Freien!!! Gestern eine Autofahrerin alleine im Auto mit Maske. Was bitte geht in diesen Spatzenhirnen vor?
Und ein paar stehen sicher auch mit maske unter der dusche.

Da haben regierung und medien ganze arbeit geleistet mit:
1. Ihrer angstmacherei.
2. Mit verwirrung stiften. Ich kann mir gut vorstellen das viele gar nicht mehr wissen wann und wo sie die maske tragen müssen und wo nicht. Da wird sie sicherheitshalber immer getragen bevor man sich eine strafe einkassiert.
 
Hi,

Keinesfalls "musste" der VfGH von der bisherigen Praxis abweichen:

das mag Deine Meinung sein.


€Das ist blanker Unsinn: Was auch immer der VfGH über die besagte Verordnung entschieden hat bzw. hätte, sie war schon vor dem Zeitpunkt der Entscheidung kein Teil der österreichischen Rechtsordnung mehr.

Auch das ist nicht korrekt. Schlussendlich führte der VfGH Entscheid dazu, dass wir diese Woche korrigierte Gesetze bekommen.


Ohne Zitat des EuGH Urteils (zumindest die CELEX Nummer) ist deine Aussage Wischi-Waschi. Es ist natürlich richtig, dass es ein Problem ist, wenn die Auswirkung von Gesetzen nicht mehr vorhersehbar ist. Das rechtfertigt es aber trotzdem nicht, den VfGH als Oberlegisten in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. In der Begutachtungsphase von Gesetzen gibt es aber die Möglichkeit, auf kritische Punkte hinzuweisen, ohne deshalb den VfGH zu präjudizieren.

Du musst nicht versuchen, mit Fachjargon Wissen vorzutäuschen. Funktioniert nicht. :D

Ich erinnere, dass Du keine einzige Fachpublikation als Quelle angegeben hast.

Zur Klarstellung: Der EuGH beklagt sich nicht über eine Situation in einem Urteil! Aber es ist schön, dass Du gezeigt hast, dass Du die CELEX kennst. :D

Ich werde aber gerne schauen, ob ich das Interview online finde.

LG Tom
 
Das war eine Frage!

O.k., spielen wir den Kindergarten halt weiter! Eine Frage kann auch eine Antwort sein vice versa. Beispiel:

er fragt: willst Du ficken?
sie fragt: mit wem?
er fragt: mit mir?
sie fragt: bist du deppert?
er fragt: wieso?
.
.
.
.
etc. etc. etc.

alles roger, Hase? :roll:
 
O.k., spielen wir den Kindergarten halt weiter! Eine Frage kann auch eine Antwort sein vice versa. Beispiel:

er fragt: willst Du ficken?
sie fragt: mit wem?
er fragt: mit mir?
sie fragt: bist du deppert?
er fragt: wieso?
.
.
.
.
etc. etc. etc.

alles roger, Hase? :roll:
Bei mir ist alles roger,danke!
Ich borge dir gerne meine Schauferl und Küberl übrigens.
 
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