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Nenn doch mal die guten Gründe warum er sich nicht einmischt.
Wenn du den VfGH meinst: Das ist nicht mit der Gewaltenteilung vereinbar. Außerdem kann der VfGH nicht als Gutachter für die Regierung oder das Parlament für die Formulierung von Regelungen fungieren, bei denen er dann nachher über die Gesetzmäßigkeit entscheiden müsste - welcher Richter wäre da noch unbefangen?
Wenn du den Verfassungsdienst meinst: Auch diese Behörde kann nur aufgrund von Gesetzen tätig werden (eine Verfassungsbestimmung), also sich nicht ungefragt in die Aufgaben anderer Ministerien einmischen. Wenn das Gesundheitsministerium meint, den Verfassungsdienst brauchen wir nicht, dann kocht eben das Gesundheitsministerium sein Süppchen alleine.
Außerdem: Nachdem der VfGH die Corona Verordnung aufgehoben hat, war die Regierung ja eigentlich frei von weiterer Verantwortung: Das alte Covid-Gesetz hat nicht genug Reaktionsmöglichkeiten geboten. Über den Sommer hat auch niemand mehr die Gefahr ernst nehmen wollen und rasch ein strengeres Gesetz einbringen wollen. Solange das Parlament kein neues Covid-Gesetz erlassen hat, konnte sich die Regierung daher zurücklehnen und zusehen, wie die Dummheit der Party-People doch noch zu einer exponentiellen Zunahme der Epidemie führt. (Wenn dann die Wintersaison dadurch zum Totalausfall wird, weil im Ausland wegen der hohen Fallzahlen vor Reisen nach Österreich gewarnt wird, werden einige der Party-People die Rechnung in Form von Arbeitslosigkeit serviert bekommen.) Aus rein machtpolitischer Sicht, warum soll die Regierung nicht warten, bis die Länder (deren Gesundheitsbehörden ohnedies die eigentliche Verantwortung tragen) mit der Epidemie nicht mehr fertig werden und schließlich die Landesfürsten um Hilfe betteln?