Maskenpflicht ein Chaos???

Hi,

Natürlich macht das Sinn

sagt wer? Bis dato wurde keine Ansteckung über Oberflächen glaubhaft gemacht. Man kann sie halt derzeit nicht ganz ausschliessen.

Ob das Sinn macht wissen wir nicht. Die Desinfektion der Supermarktwägelchen sind jedenfalls Unfug.

Die (meist alkoholbasierte) Desinfektionslösung bräuchte längere Einwirkzeiten und sind unnötig, Tenside reichen zur ausreichenden Schädigung der Fetthülle des SARS-CoV-2. Es klingt halt besser, wenn man sagt, man desinfiziert als man wäscht was mit Seife ....

Richtig ist, dass das nicht schaden wird, aber Sinn?

LG Tom
 
Hi,



den seinen gibts der Herr im Schlaf .... :D

LG Tom
Aber am Donaukanals ist nicht geschlafen, sondern ohne Maske und ohne Abstand ordentlich gefeiert worden. Inzwischen scheint ja klar sein, dass der Unterschied in den Kirchen und Moscheen nicht aus Anordnungen des Gesundheitsministers, sondern aus unterschiedlichen Festlegungen der Religionsgemeinschaften resultiert. Wenn es tatsächlich so ist, dann bin ich der Meinung, dass man den Religionsgemeinschaften hier keine freie Hand lassen darf. Unsere Gesetze und Vorschriften haben Vorrang, das gilt für Gläubige ebenso wie für Ungläubige. Denn das Virus hat kein religiöses Bekenntnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Leitlinien der (kath) Bischofskonferenz entsprechen weitgehend den Bestimmungen des Par 10 der LockerungsVO (der ja für religiöse Feiern explizit nicht gilt *).
Ordner-/Willkommensdienst, markierte Plätze (allerdings keine Namenserfassung), Abstand, Desinfektion beim Betreten, Masken bis zum Sitzplatz, Abstand halten bei der Kommunion, MNS für Kommunionspender, Reinigung nach dem Gottesdienst.

* Wie die kleineren Religionsgemeinschaften das gehandhabt haben, weiß ich nicht, und das steht eigentlich auch auf einem anderen Blatt. Ich geb Dir aber Recht, dass das auch anders (weniger kontroversiell, optisch besser) verordnet hätte werden können.
 
Aber am Donaukanals ist nicht geschlafen, sondern ohne Maske und ohne Abstand ordentlich gefeiert worden.
naja...wie es aussieht, ist das mit dem babyelefanten abstand ja nicht mehr verfassungskonform....eine neue verordnung über abstandshaltung wirds wohl erst im september geben :schulterzuck: manchmal frag ich mich schon, was die Spitzenverdiener unseres landes so tun....das meiste war ja entweder nicht genemigt...also laut verfassung oder aber schlampig durchdacht...und das von der führungsschichte unseres landes
 
manchmal frag ich mich schon, was die Spitzenverdiener unseres landes so tun....das meiste war ja entweder nicht genemigt...also laut verfassung oder aber schlampig durchdacht...und das von der führungsschichte unseres landes
Zunächst ein mal ........ in Österreich liegt die Verantwortung ausschließlich beim zuständigen Minister. In Gesundheitsfragen ist das der Gesundheitsminister und sonst niemand. Er kann die Meinung des Bundeskanzlers oder anderer Minister wohlwollend zur Kenntnis nehmen, das ist aber schon alles. Jetzt einmal abgesehen von drastischen Schritten, die aber dann der Zustimmung des Bundespräsidenten bedürfen.

Auch wenn natürlich der Gesundheitsminister die politische Verantwortung trägt, so ist er kein "gelernter" Gesundheitsexperte und in fachlichen Fragen von seinen Spitzenbeamten abhängig. Und die haben ganz sicher sein blaue Vorgängerin das eine oder andere Mal ordentlich wo anrennen lassen. Bei der Formulierung der Verordnungen in Sachen Corona haben sich die hoch behalten Spitzenbeamten - die Aufhebungen zeigen das - jedenfalls auch nicht mit Ruhm bekleckert. Zwar könnte jedes Ministerium auch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zur Begutachtung beiziehen, bei vielen Corona -Verordnungen des Gesundheitsministers war das aus Zeitgründen nicht der Fall.

Aber wenn du meinst, die Spitzenbeamten seien DIE Führungsschicht unseres Landes (so abwegig ist diese Überlegung nicht), dann hast du natülich recht.
 
Ich habe den Eindruck, die Fehlleistungen hinsichtlich der aufgehobenen Bestimmungen (und auch der jüngsten EinreisekrampfVO) liegen auf der juristisch/legistischen Seite ... und auf der muss ein Minister (außer vllt BMJ) noch weniger Detail-Expertenwissen haben als in den tatsächlichen Fachgebieten seines Ressorts. Dazu gibt es eben den Beamt(inn)enapparat.
Hinsichtlich der "Hemmungen", den Verfassungsdienst im BKA heranzuziehen, hab ich volles "Verständnis" insofern, als auch ich nichts auch nur annähernd in die Reichweite der Frau Verfassungsminister gelangen lassen würde. Der Zeitfaktor hat möglicherweise auch mitgespielt. Dennoch scheint mir das der Hauptfehler gewesen zu sein.
 
Auch wenn natürlich der Gesundheitsminister die politische Verantwortung trägt, so ist er kein "gelernter" Gesundheitsexperte
und da fängt es ja schon mal an....das zieht sich aber durch die ganzen ministerposten....keiner oder keine ein experte....woran liegt das? am netzwerk der einzelnen?.....an der unwissenheit de wähler?.....oder einfach nur am postenschacher?
...so schluß jetzt damit... politisieren ist hier nicht erlaubt;)
 
und da fängt es ja schon mal an....das zieht sich aber durch die ganzen ministerposten....keiner oder keine ein experte....woran liegt das? am netzwerk der einzelnen?.....an der unwissenheit de wähler?.....oder einfach nur am postenschacher?
...so schluß jetzt damit... politisieren ist hier nicht erlaubt;)
Das ist ja bei Euch genauso wie bei uns, das scheint global so ausgeprägt :facepalm:
 
Das Gesundheitsministerium deckt auch andere Fachbereiche (Soziales, Konsumentenschutz, Pflege) ab. Der Minister muss nicht unbedingt ein Fachexperte sein, denn es ist ein politisches Amt.

Ich habe den Eindruck, die Fehlleistungen hinsichtlich der aufgehobenen Bestimmungen (und auch der jüngsten EinreisekrampfVO) liegen auf der juristisch/legistischen Seite ... und auf der muss ein Minister (außer vllt BMJ) noch weniger Detail-Expertenwissen haben als in den tatsächlichen Fachgebieten seines Ressorts. Dazu gibt es eben den Beamt(inn)enapparat.
So ist es. Ich will den Beamten des Gesundheitsministeriums jetzt nicht unbedingt unterstellen, man hätte den Minister bewusst "anrennen" lassen. Aber nachweislich sind solche Dinge schon vorgekommen.

Hinsichtlich der "Hemmungen", den Verfassungsdienst im BKA heranzuziehen, hab ich volles "Verständnis" insofern, als auch ich nichts auch nur annähernd in die Reichweite der Frau Verfassungsminister gelangen lassen würde.
Das ist natürlich eine Unterstellung und damit muss das Gesundheitsministerium die Verantwortung ungeteilt übernehmen. Ich würde ja hoffen, dass das in der Zukunft besser läuft.
 
Hi,

Unsere Gesetze und Vorschriften haben Vorrang, das gilt für Gläubige ebenso wie für Ungläubige. Denn das Virus hat kein religiöses Bekenntnis.

unsere Gesetze sagen, dass die Evangelen ihre Gottgesdienste ohne Maske abhalten dürfen. Wenigstens singen sie nicht so viel wie die Katholen und Methodisten ...


Zunächst ein mal ........ in Österreich liegt die Verantwortung ausschließlich beim zuständigen Minister. In Gesundheitsfragen ist das der Gesundheitsminister und sonst niemand. Er kann die Meinung des Bundeskanzlers oder anderer Minister wohlwollend zur Kenntnis nehmen, das ist aber schon alles. Jetzt einmal abgesehen von drastischen Schritten, die aber dann der Zustimmung des Bundespräsidenten bedürfen.

Ach so, du kennst die österreichische Demokrartie nicht, .... das erklärt vieles!


Daher: nein, der Nationalrat ist zuständig und verantwortlich. Nicht der Minister ....


LG Tom
 
Hi,
...
Ach so, du kennst die österreichische Demokrartie nicht, .... das erklärt vieles!
Daher: nein, der Nationalrat ist zuständig und verantwortlich. Nicht der Minister ....
LG Tom

...als Legislative, für Erstellung von Gesetzen.
Die aber dann von der Exekutive, also der Regierung, ausgeführt (vollzogen) werden. In welcher der Bundeskanzler, anders als in Deutschland, kein "Weisungsrecht" (Richtlinienkompetenz) gebenüber den Ministern hat.
Die Minister sind also oberste Organe der Vollziehung der vom Nationalrat beschlossenen und vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetze.
Und das tun sie mittels Verordnungen, für die der Minister die Letzt/Allein-Verantwortung trägt imho

Für den Bürger von Bedeutung sind daher weniger die Gesetze selbst als vielmehr die darauf beruhenden (Durchführungs) Verordnungen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

...als Legislative, für Erstellung von Gesetzen.
Die aber dann von der Exekutive, also der Regierung, ausgeführt (vollzogen) werden. In welcher der Bundeskanzler, anders als in Deutschland, kein "Weisungsrecht" (Richtlinienkompetenz) gebenüber den Ministern hat.
Die Minister sind also oberste Organe der Vollziehung der vom Nationalrat beschlossenen und vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetze.
Und das tun sie mittels Verordnungen, für die der Minister die Letzt/Allein-Verantwortung trägt imho

Für den Bürger von Bedeutung sind daher weniger die Gesetze selbst als vielmehr die darauf beruhenden (Durchführungs) Verordnungen.

hmmm .... nein. Die Legislative (Regierung, Parlament, ...) erlässt Gesetze, die Exekutive (Polizei, Staatsanawaltschaft, Verwaltungsbehörden) überwacht die Einhaltung der Gesetze.

Eine Verordnung wird von einer Verwaltungsbehörde erlassen, oberste Verwaltungsbehörde sind die Regierung bzw. Minister, die recht spezifisch ist und auf Basis eines Gesetzes zu erfolgen hat. Sprich: Es muss ein Gesetz geben, in dem steht, dass z.B. die Landesjagdbehörde jährlich per Verordnung Beginn und Ende der Schonzeiten bekanntzumachen hat.

Gesetze dürfen aber nicht dazu dienen, Regierungen per Verordnung Gesetze schaffen zu lassen, das hatte man schon mal mit dem Ermächtigungsgesetz.

Von daher und im Kontext ist das Parlament verantwortlich gewesen.

LG Tom
 
Hi,

Du irrst ganz gewaltig. Und verstehst mich offenbar ganz bewusst falsch. Informiere dich über die Unterschiede zwischen D und A:.

ich weiß echt nicht was Du meinst, ausser dass Du eine Dolchstoßlegende erdenkst, wonach die armen FPÖ Minister keinen Mist gebaut haben sondern die Spitzenbeamten ihnen Mist untergeschoben haben ....

LG Tom
 
@Mitglied #469517
Sorry, Tom, Du verrennst Dich in zweierlei Hinsicht.
Erstens: Das COVID-Maßnahmengesetz an sich - allgemein, wie es war - war ok. Daher trifft (aus dem Titel der VfGH-Entscheidung) das Parlament keine "Schuld". Hauptinhalt der Entscheidung war zwar eher das overruling der Entschädigungszahlung im EpidG, aber trotzdem ...
IMG_20200729_140751.jpg

Der Terminus "Exekutive" ist im Volksmund in Österreich (siehe Duden-Screenshot ganz unten) üblicherweise mit Polizei, Gendarmerie, evtl Justizwache, Finanzpolizei/Zollwache usw assoziiert. Das ist aber nur eine, stark eingeschränkte Bedeutung.
In der eigentlichen Bedeutung bezeichnet "Exekutive" jene Macht im Staat, die nicht Legislative (Gesetzgebung, und zwar wirklich nur Gebung von Gesetzen) und nicht Jurisdiktion (Rechtsprechung/Gerichte) ist. Sie zerfällt in Regierung und Verwaltung. Ein kleinerer Teil der Verwaltung ist dann wieder die "Exekutive" im Sinn von Polizei usw.

IMG_20200729_140902.jpg

Aus dem Duden (Exekutive):

IMG_20200729_142336.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
ohne jetzt auf diverse studien, mathematik, etc. einzugehen, das ist mir zu "g'scheit". :mrgreen:

mich würde nur interessieren:
Die Leute halten keinen Abstand mehr ein. Sie rennen rum, oft mit Maske am Hals, als würde sie die Maske allein immun machen. UsW.
ist das echt deine eigene wahrnehmung?
ich nehme es gerade andersrum wahr....seit der erneuten maskenpflicht halten sie komischerweise jetzt auch wieder den abstand ein.

keine Ahnung warum, aber scheinbar brauchen etliche menschen doch auch ein "sichtbares merkmal" damit sie erinnert werden, da war doch was.
 
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