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Eine weihnachtsfeier ist keine pflichtveranstaltung im sinne des arbeitszeitgesetzes und kann somit nicht abgemahnt werden....und frei muss man sich auch nicht nehmen....da es keine offizielle arbeitszeit ist.....(oder sind die anwesenheitsstunden aufm lohnzettel aufgeführt? Das wäre die einzige ausnahme wo er mit seinen aussagen im recht wäre...aber dann würd ich mal gucken wie ich am tag davor, am selben und am tag danach arbeiten muss...und die abmahnung mit arbeitszeitgesetz und ruhepausen zwischen den schichten kpntern...denn die nicht einhalten is illegall...einfsch in kenntniss setzen das du die abmahnung nur im tausch gegen eine anzeige gegen ihn wegen arbeitszeotverstössen akzeptieren würdest...)