Radler werden immer gefährlicher......

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also bei uns am land in salzburg läuft der hase ein wenig anders mit den gefähr(deten)lichen radfahrer ein wenig anders.
Da bist devinitiv der zweite wenn du keinen bürger käfig um dir hast.

Die geschwindigkeiten auf landstraßen ähneln der, der autobahn und ein lkw zug mit 95 sachen ups pardon 80km/h der reißt ordentlich am lenker sepziell wenn ich die hohen felgen drauf habe und mit dem zeitfahrrad unterwegs bin. und ein radfahrer wird schon mal geschnitten auf das gröbste wenn sich ein überholvorgang nicht ausgeht.

ich kann dieses jahr sicher 5 tote in unseren nächsten umgebung zählen die von lkw, motorrad und auto getötet worden sind aber nicht weil sie gegen die verkehsregelung verstoßen haben sondern weil sie zur falschen zeit am falschen ort waren. Da hilft dann auch kein gesetzt mehr wenn der radler hin ist ist er hin, egal ober der käfliger schuld war oder nicht.

darum stellt es mir die nackenhaare auf bei solch einer überschrift ich bin nämlich an die 5000km pro jahr auf dem rad unterwegs und meide jede stark befahrene straße um einfach mein leben zu schützen.

Aber wie gesagt am land und nicht in der stadt!!!!!
 
... und meide jede stark befahrene straße um einfach mein leben zu schützen.

Aber wie gesagt am land und nicht in der stadt!!!!!

Auch in der Stadt... und da meiden eben besonders Umsichtige die Fahrbahnen um dem motorisierten Verkehr nicht vor die Motorhaube zu kommen... :confused: :confused:

Und weichen auf die Gehsteige aus. Denn die Verkehrsteilnehmer dort sind die nächst Schwächeren.
So eine Art Verdrängungswettbewerb...

Auch wenn's inakzeptabel ist - aber die Gefühlslandschaft in Bezug auf manche RadlerInnen ruft nach Brechstange und Pfefferspray. Mitunter zumindest.

Und auch das durchaus berechtigte Gefühl, dass man als Fußgeher der Exekutive nicht mehr schutzwürdig genug ist. Denn man will sich von dieser Seite her auch nur mehr mit klar selekctierten Tatbeständen auseinandersetzen.
Auffälliges Radfahrverhalten gehört hier vermutlich nicht dazu. ;)

Weil's auch in einen anderen thread reicht - in wenigen Jahren wird wohl der motorisierte Individualverkehr deutlich zurückgedrängt sein - und mehr Fläche und Raum für "sanften" Verkehr zur Verfügung stehen.... :mrgreen:

In diesen neuen Zeiten nehmen wir dann Deospray statt Pfefferspray.... das wird eine schöne Zeit (K. Wecker)!!
 
Was mich interessieren würde:

* Wien vergibt gegen schweres Geld sogenannte Parkpickerl. Dass dazu noch eine Bearbeitungsgrbühr kommt, die nochmals geschmalzen ist, kann getrost als Chuzpe bezeichnet werden.
* die Autofahrer, die nun in einer Kurzparkzone ihr Auto mit Parkpickerl abstellen, glauben, dass sie das zu Recht tun.
* Tatsache ist, dass nach geltender StVO eine Kurzparkzone sich dadurch auszeichnet, dass ein mehrspuriges Kratfahrzeug dort für die maximale Dauer von 1,5 Stunden abgestellt werden darf. Danach ist ein Ortswechsel notwendig. Ist der nächste Parkplatz wiederum in einer Kurzparkzone, so gilt wieder die Befristung von 1,5 Stunden.
* die Zusatztafeln der Gemeinde Wien suggerieren, daß man maximal 2 in manchen Fällen maximal 3 Stunden parken darf.

Meine Frage: ist dieser Gesetzesbruch mit der Polizei ausverhandelt und darf diese daher die 1,5 Stunden nicht exekutieren? Oder aus welchem Grund kann sich Wien über die StVO hinwegsetzen? Gilt die StVO plötzlich zwar in Österreich, aber nicht in Wien? Dies würde erklären, weshalb Wien bei den Ortstafeln daraufhinweist, dass ab der Ortstafel bloß 50 km/h gefahren werden darf (was ja lt. StVO ohnehin für Ortsgebiete gilt, es sei denn, es sind Zusatztafeln unter der Ortstafel angebracht).

Wenn dieser Rechtsbruch aber nicht mit der Polizei ausbaldowert wurde, so kann es dem Parkpickerlbesitzer jederzeit blühen, dass er zu seinem Fahrzeug kommt und ein Mandat vorfindet, weil er im guten Glauben sein Auto den ganzen tag stehen ließ. Die Polizei kann dann in solchen Fällen sogar mehr als einmal einen Autofahrer für das gleiche Delikt abstrafen. Das heißt, dass der Parkpickerlbesitzer, so er bloß am Ende der Woche zu seinem Auto geht, eine Reihe von Organmandaten bzw. Informationen über erfolgte Anzeigen vorfinden kann.

Ich denke, dass sich die Polizei hier eine Einnahmequelle erschließen kann, gegen die die Strafen aus der "Parkraumbewirtschaftung" eine flatulenz in silva ist: Allein im 12 Bezirk 1.000 Strafen pro Tag zu je EUR 36,00 - die Strafen nach der StVO würden diesen Wert mühelos um ein Mehrfaches überschreiten! Und das nur bei Parkplatzpickerlbesitzern! Hinzukommen alle jene, die per Telephon bezahlen, da ja sie auch die 1,5 Stunden überschreiten können und sich damit strafbar machen.

Mit einem Schlag hätten die Grünen eines ereicht: eine Vielzahl der Autobesitzer wären doppelt abgezockt (Parkpickerlbeistzer und Handy-Zahler), weil die Gemeindekasse angereichert und auch das Staatssäckel kann gefüllt wird. Viele Autofahrer müßten sich wohl oder wehe vom Auto trennen (vor allem die Berufstätigen, die ja nicht alle 1,5 Stunden umparken können), was den Grünen guttäte.

Die Vassilakuh kann dann breit grinsend als gelernte Bonze mit der Dienstkalesche zwischen Radfahrern ihren Chauffeur brettern lassen - wie's halt in den Arbeiterparadiesen üblich ist. Und die Kumpanen dieser Vassilakuh können sich auch noch gröhlend auf die Schenkel klopfen. Weil sie mit dieser Variante noch gar nicht gerechnet haben.

Und dann kommt die City-Maut...

Als dritte Option der Abzocke: Parkpickerl, City-Maut und Polizeistrafen - wer dann noch zum Auto steht, ist entweder Kapitalist oder geistesgestört.
 
wer dann noch zum Auto steht

wer steht schon zu seinem Auto :fragezeichen:

zur Meinung, zum Partner - ja. Aber zum Auto?

(tut mir leid, mehr ist es mir nicht wert zu schreiben...obwohl ich zu meiner Meinung steh, sehe ich hier keine Chance auf sinnvollen output - wobei: Du scheinst ja sehr kreativ zu sein. Vassilakuh...ich bin begeistert:hurra:

Wart, ich kann das vlt auch:

HC Strafe
Werner Faygmann
Michael Schwindelegger
Michael Häusel
...

gar net so schlecht, oder!?)
 
...
Als dritte Option der Abzocke: Parkpickerl, City-Maut und Polizeistrafen - wer dann noch zum Auto steht, ist entweder Kapitalist oder geistesgestört.

...kommt alles noch. Da waren andere schon schneller beim Denken... ;)

Ja - so wird es zukünftig sein: Autofahrer als DIE bad boys der mobilen Gesellschaft. Ist ja nicht schlecht so... oder? :daumen:

...mit einem Schuss Ironie zu lesen... ;)

Das Jahrhundert der Automobilität nähert sich seinem Schwanengesang... zumindest in den Städten.
Denn wo heute Stadt draufsteht, sind in Zukunft mehr und mehr Menschen enthalten. Und die brauchen den Raum zum Leben - den die Automobilität genommen hat.

Nur - dass dies über die Kurzparkzonen gehen kann oder muss, das verhärmt mich rein intellektuell....
 
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Was mich interessieren würde:

* Tatsache ist, dass nach geltender StVO eine Kurzparkzone sich dadurch auszeichnet, dass ein mehrspuriges Kratfahrzeug dort für die maximale Dauer von 1,5 Stunden abgestellt werden darf. Danach ist ein Ortswechsel notwendig. Ist der nächste Parkplatz wiederum in einer Kurzparkzone, so gilt wieder die Befristung von 1,5 Stunden.
* die Zusatztafeln der Gemeinde Wien suggerieren, daß man maximal 2 in manchen Fällen maximal 3 Stunden parken darf.

Meine Frage: ist dieser Gesetzesbruch mit der Polizei ausverhandelt und darf diese daher die 1,5 Stunden nicht exekutieren? Oder aus welchem Grund kann sich Wien über die StVO hinwegsetzen? Gilt die StVO plötzlich zwar in Österreich, aber nicht in Wien?

Kennst du eine andere StVO als ich? In meiner steht "3 Stunden".

Oder wolltest du nur etwas Stimmung machen? :cool:
 
Kennst du eine andere StVO als ich? In meiner steht "3 Stunden".

Oder wolltest du nur etwas Stimmung machen? :cool:

:hmm: :hmm: .... ich würde überhaupt mal sagen, falsche Baustelle... ;)

Das ist der Radfahrer-thread :lehrer:

..siechst - und ich hab überhaupt keine StVO... und muss mich trotzdem daran halten... :confused: :confused: :confused:

:hmm: ... aber ich denke, per Verordnung (??) kann die maximale Parkzeit auch verkürzt bzw verlängert werden....

Aber sowieso bin ich der Meinung, dass jedes Fahrzeug zur Kurzparkgebühr verpflichtet gehört. :lehrer:
 
aber ich denke, per Verordnung (??) kann die maximale Parkzeit auch verkürzt bzw verlängert werden....

Stimmt schon (bis zu 30 Minuten), aber ME hat behauptet, 3 Stunden wären eine unzulässige Verlängerung einer bundesgesetzlichen Maximalparkdauer von 1,5 Stunden. Stimmt aber nicht, 30 Minuten bis 3 Stunden sind zulässig.
 
Der hat noch eine ganze Menge mehr behauptet....
Sozusagen ein Wald an Behauptungen... :hahaha:
:lalala: ... ein Wald, der nicht unter Schutz gestellt werden sollte... ;)

Danngg schen, jetzt ist wieder was klarer. So kommen wir bald wieder zum Klaren! ;)
 
Aber sowieso bin ich der Meinung, dass jedes Fahrzeug zur Kurzparkgebühr verpflichtet gehört. :lehrer:
Also auch Fahrräder?
:hmm: Wird wohl ein Problem mit der Identifizierung des Besitzers sein, so ganz ohne Nummerntaferl. :mrgreen:

In Kurzparkzonen müssen lediglich MEHSPURIGE Fahrzeuge ihre Ankunftszeit angeben und wenn die KPZ parkraumbewirtschaftet ist, auch eine Gebühr entrichten. De Facto muß man in diesem Fall auch bei einem Anhängergespann sowohl für das Zugfahrzeug als auch für den Anhänger einen Kurzparkschein (in Wien) ausfüllen!


@ ME
Man muß unterscheiden zwischen Kurzparkzone und gebührenpflichtigen Kurzparkzonen. Es gibt ja auch Kurzparkzonen in denen KEINE Gebühr zu entrichten ist und die Ankunftszeit mittels Parkuhr angegeben wird.
Die Parkraumbewirtschaftung obligt der Gemeinde (und nicht dem Bundesgesetz der STVO). Deshalb kann die Gemeinde auch die Parkdauer der parkraumbewirtschafteten KPZ unter bestimmten Vorraussetzungen (Parkpickerl) bestimmen. Darum ist (in Wien) auch nicht die für die Parkraumüberwachung die Polizei zuständig, sondern die MA 67!
 
Also auch Fahrräder?
:hmm: Wird wohl ein Problem mit der Identifizierung des Besitzers sein, so ganz ohne Nummerntaferl. :mrgreen:
...

Gleiches Recht für alle!! Gleichbehandlung was gleich behandelt gehört. Keine Privilegien den Pedalrittern!! :lehrer:

:mrgreen: ... no, so a kloana Revanchismus halt. Wenn man sich umschaut, wo die Drahtgäule heute überall dran gehängt werden, ist des schon strafwürdig. Ähh - vergebührungsinteressant... ;)
 
. Wenn man sich umschaut, wo die Drahtgäule heute überall dran gehängt werden, ist des schon strafwürdig. Ähh - vergebührungsinteressant... ;)

Man sollte halt den "Ostbanden" die Fahrrdln noch schmackhafter machen.........:mrgreen:
und die vielen leeren Geschäftslokale in-kostenpflichtige-Fahrradgaragen umwandeln.........:hmm: :!:€€€€€€€€:!:
 
ist nun zwischen Perchtoldsdorf und Mödling auch Kurzparkzone?
wenn, Ja ==> wie lange gilt diese ? :undweg:
 
ich bin froh das der strache nicht medienwirksam mit dem fahrrad fährt.:haha:
 
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