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Wie aufmerksam, herzlichen Dank.![]()
manchesmal muss man eben in den keller steigen, um auf das niveau des anderen zu kommen
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Wie aufmerksam, herzlichen Dank.![]()
Und jetzt wartest im Keller, bis jemand kommt, Dampfplauderer?
vielleicht steigst ja du einmal hoch ins erste untergeschoss
... und meide jede stark befahrene straße um einfach mein leben zu schützen.
Aber wie gesagt am land und nicht in der stadt!!!!!
...Welchen Anhang wo?![]()
wer dann noch zum Auto steht
...
Als dritte Option der Abzocke: Parkpickerl, City-Maut und Polizeistrafen - wer dann noch zum Auto steht, ist entweder Kapitalist oder geistesgestört.
Was mich interessieren würde:
* Tatsache ist, dass nach geltender StVO eine Kurzparkzone sich dadurch auszeichnet, dass ein mehrspuriges Kratfahrzeug dort für die maximale Dauer von 1,5 Stunden abgestellt werden darf. Danach ist ein Ortswechsel notwendig. Ist der nächste Parkplatz wiederum in einer Kurzparkzone, so gilt wieder die Befristung von 1,5 Stunden.
* die Zusatztafeln der Gemeinde Wien suggerieren, daß man maximal 2 in manchen Fällen maximal 3 Stunden parken darf.
Meine Frage: ist dieser Gesetzesbruch mit der Polizei ausverhandelt und darf diese daher die 1,5 Stunden nicht exekutieren? Oder aus welchem Grund kann sich Wien über die StVO hinwegsetzen? Gilt die StVO plötzlich zwar in Österreich, aber nicht in Wien?
Kennst du eine andere StVO als ich? In meiner steht "3 Stunden".
Oder wolltest du nur etwas Stimmung machen?![]()
aber ich denke, per Verordnung (??) kann die maximale Parkzeit auch verkürzt bzw verlängert werden....
Also auch Fahrräder?Aber sowieso bin ich der Meinung, dass jedes Fahrzeug zur Kurzparkgebühr verpflichtet gehört.![]()
Also auch Fahrräder?
Wird wohl ein Problem mit der Identifizierung des Besitzers sein, so ganz ohne Nummerntaferl.
...
. Wenn man sich umschaut, wo die Drahtgäule heute überall dran gehängt werden, ist des schon strafwürdig. Ähh - vergebührungsinteressant...![]()