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Es könnte auch daran liegen, dass die betreffenden Beamten das Vergehen unter den gegebenen Verhältnissen nicht für so schwerwiegend angesehen haben, um ein Strafmandat zu verhängen.In 1090, 1190 und 1180 habe ich wirklich noch NIEMALS einen Polizist gesehen, der einen Gehsteigradler (Billrothstraße, Döblinger Hauptstraße, Gymnasiumstraße, Liechtensteinstraße etc...) jemals angehalten hätte.
Es hinkt vielleicht, aber ich würde es damit vergleichen, dass zum Beispiel im fließenden Großstadtverkehr das Gebot des seitlichen Abstands in der Praxis ganz einfach nicht eingehalten werden kann.
Ich glaube nicht, dass es weniger Radfahrer geben würde. Es würde eher weniger Autofahrer geben, welche stattdessen ohne Führerschein oder gar im Gefängnis wären.ich bin auch dafür ,weil da würden sich viele probleme gleich lösen und mit der zeit gibt es viele weniger radfahrer.![]()
Du weißt aber schon, dass die StVO das ein ganz bissi anders sieht?Auf einer Straße wo ich 50 km/h (endlich mal) fahren könnte, soll ich mich mit einem Radfahrer davor auseinandersetzen!?
Radfahrer haben auf Hauptstraßen NICHTS verloren!

Du sollst Dich nicht damit auseinandersetzen, Du musst es tun!
Die Lösung ist aber einfach: wenn die Gegebenheiten es erlauben, dann kannst Du den Radfahrer (links) überholen, wo der Gegenverkehr es nicht erlaubt, musst Du eben so lange hinter ihm her fahren, bis Du ihn überholen kannst. So wie auf jeder Bundes- oder Landesstraße auch.
Was daran verstehst Du nicht?
Du gehörst sicher zu jenen, welche meinen, dass alle zu weichen haben, wenn SIE kommen.

Das wird sie nicht treffen, solange es ein Esel sagt.sie ist und bleibt aber eine Kuh![]()

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