Radler werden immer gefährlicher......

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dass Radfahrer nicht fahrend den Schutzweg überqueren dürfen.

Das Urteil sagt nur, dass Radfahrer keinen besonderen Schutz am Schutzweg beim Überqueren der Straße genießen. Das ist auch richtig, Schutzwege schützen Fußgänger beim Überqueren der Straße (sollten zumindest schützen, weil in Wien hält sich eh keiner Autofaherer - ja und auch kein Radfahrer ;) - dran!).

Das Urteil sagt nicht, dass Radfahrer den Schutzweg, bzw. den Bereich der Fahrbahn, der als Schutzweg gekennzeichnet ist, nicht befahren dürfen. Das steht auch nirgends, weder in der StVO noch im KFG.
 
Das steht auch nirgends, weder in der StVO noch im KFG.

Dort steht nur, wer den Schutzweg zum Queren der Fahrbahn benützen darf, nämlich die Fußgänger.

Gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 12 StVO 1960 gilt als Schutzweg ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte Zebrastreifen) gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgängerinnen und Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil.

Radfahrer verhalten damit vorschriftswidrig, wenn sie einen Autofahrer zum Anhalten zwingen. So wie Fußgänger, wenn die es an einer x - beliebigen nicht besonders gekennzeichneten Stelle der Fahrbahn tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dort steht nur, wer den Schutzweg zum Queren der Fahrbahn benützen darf, nämlich die Fußgänger.

In unserem Rechtssystem ist grundsätzlich alles erlaubt, was nicht verboten ist, nicht umgekehrt.
Das heißt, Fußgänger dürfen auch an anderen Stellen als am Zebrastreifen über die Straße gehen und Radfahrer dürfen auch am Zebrastreifen fahren. Nur der besondere Schutz gilt dann für sie nicht.
 
Fußgänger dürfen auch an anderen Stellen als am Zebrastreifen über die Straße gehen

wenn sich im Bereich von 25 m kein Schutzweg, Unterführung oder Überführung befindet.....ansonsten müssen Diese benützt werden...
 
...ich frag mich nur warum rennradfahrer einfach so auf allen straßen fahren dürfen mit verkehrsunsicherem fahrrad. :hmm: nicht, dass ich jetzt dagegen wäre aber....:mrgreen:
 
...ich frag mich nur warum rennradfahrer einfach so auf allen straßen fahren dürfen

"einfach so" dürfen sie auch nicht. Sportveranstalltungen auf öffentlichen Strassen bedürfen einer Genehmigung.
Zu Trainingszwecken dürfen Radfahrer mit Rennfahrrädern auch eine Radfahranlage benützen und auf sonstigen Strassen mit öffentlichem Verkehr nebeneinanderfahren.

Im Übrigen gibt es keine besonderen Vorschriften zur "Verkehrssicherheit" für Fahrräder in der StVo. Sie müssen der Grösse des Benützers und der Produktsicherheit gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und den besonderen Verordungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie entsprechen.
Die Verordnungen des BMVIT schreiben entsprechende Bremsanlagen, Beleuchtung und Rückstrahler vor.
Wobei Rennräder auch ohne Beleuchtung und Rückstrahler in Verkehr gebracht werden dürfen und bei Tageslicht und guter Sicht auch auf Strassen mit öffentlichem Verkehr benützt werden dürfen.
 
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Die Radfahrer werden immer gefährlicher?
Ab sofort geht es in einem anderen Ton weiter :shock:

Streit eskalierte: Cabrio-Fahrer zückte Pistole
Auf dem Ring hat ein Autofahrer am Samstagnachmittag zwei Radfahrer mit einer Pistole bedroht. Die beiden Radler hatten sich zuvor bei dem Cabrio-Fahrer beschwert, weil sie von ihm geschnitten wurden.

Nau servas ...................
 
Weiß man was über den Fahrer? Der HC gach? :shock: :mrgreen:
 
Habs gelesen. Sehr aufschlussreich, hatte also wirklich eine legale Waffe, mit Waffenberechtigung und so weiter. Gut, die und den Führerschein dürfte er nun mal los sein. Kann ja jetzt mit dem Radl fahren ;) :mrgreen:
 
:hahaha: :hahaha: und noch eine Wasserpistole im Handschuhfach :mrgreen:

Auch das kann ausarten ......
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"Aktion scharf" gegen Radfahrer ausgeweitet

Bisher 101 Anzeigen und zwei Festnahmen
In den ersten vier Wochen der Schwerpunktaktion wurden schon zahlreiche Radfahrer kontrolliert. Bis Dienstag gab es laut dem Zeitungsbericht insgesamt 127 Abmahnungen, 94 Organmandate, 101 Anzeigen und zwei vorläufige Festnahmen. Zehn Radler waren alkoholisiert, als sie in die Polizeikontrollen gerieten.
 
So harmlos sind die Radfahrer doch nicht, wie sie immer tun.


Steiermark: Kollision von zwei Alko-Radfahrern

Die beiden betrunkenen Männer waren bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs. Einer musste wegen einer Gehirnblutung notoperiert werden.

Zwei alkoholisierte Radfahrer sind am Dienstagabend auf einer Gemeindestraße in Trofaiach (Bezirk Leoben) zusammengestoßen: Die beiden Männer, 64 und 73 Jahre alt, erlitten dabei schwere bzw. Verletzungen unbestimmten Grades. Die Polizei stellte bei den Radfahrern knapp 1,4 bzw. über 1,8 Promille fest.

Die beiden Radfahrer waren gegen 19.45 Uhr auf der Waldstraße am Ortsrand von Trofaich in entgegengesetzter Fahrtrichtung unterwegs. Als sie einander auf der unbeleuchteten Straße begegneten, war offensichtlich einer zu weit nach links gekommen - beide kamen bei dem Zusammenstoß zu Sturz. Wer an der Kollision schuld war, konnte nicht mehr eruiert werden.

Nach der Erstversorgung durch ein Notarztteam wurden die beiden Männer ins LKH Leoben gebracht. Der 64-Jährige, der eine Gehirnblutung erlitten hatte, musste notoperiert werden. Eine Blutabnahme ergab 1,38 Promille. Beim 73-Jährigen, der mit Verletzungen unbestimmten Grades ebenfalls stationär aufgenommen wurde, wurde bei der Atemluftuntersuchung ein noch höherer Alkoholisierungsgrad gemessen, nämlich 1,82 Promille.

Beide werden nach den Bestimmungen der StVO sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen angezeigt, hieß es von der Polizei.
 
Das waren auch ganz sicher Autofahrer, die ihren Schein schon wegen Trunkenheit abgeben haben müssen und jetzt halt mitn Radl fahren mussten ;) :mrgreen:
 
Das waren auch ganz sicher Autofahrer, die ihren Schein schon wegen Trunkenheit abgeben haben müssen und jetzt halt mitn Radl fahren mussten ;) :mrgreen:

jede Wette. In Trofaiach (!) hast ein Auto oder so ein Automoped, oder, wenns Dir schon 3x den Schein gezogen haben, fahrst halt bsoffern mit dem Radl und gefährdest die SUV-Fahrer (oder fährst Dich halt nieder).
Die angsoffenen Burschen, die aus der Nachbardisco heimfahren, haben das Glück, dass sie nur ein paar Kürbisse abmähen, wenns im Suff von der Straße abkommen.
 
Das ist eine Vermutung, die nicht bewiesen ist.
 
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