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§1: Normale Menschen benutzen umgangssprachliche Begriffe.§ 52 lit. C 23 StVO
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§1: Normale Menschen benutzen umgangssprachliche Begriffe.§ 52 lit. C 23 StVO
§1: Normale Menschen benutzen umgangssprachliche Begriffe.
Genau.§2: Der Fachmann benütz Fachausdrücke.
Ich bin am Samstag mit dem Auto am Gehsteig gefahren.Heute hab ich ein Motorrad am Gehsteig fahren gesehen...da dachte ich an den Thread.
Ich fahr auch immer nur am Gehsteig wenn kein Mensch geht, aber mit dem RadKeine Angst, kein Mensch da, war im 11. Bezirk, am Arsch der Welt.
...das tut auch weh!....ist keine Wartepflicht, sondern:
VORRANG GEBEN....
Heute hab ich ein Motorrad am Gehsteig fahren gesehen...da dachte ich an den Thread.
Also, ich formuliere es um: Du hast nur die Pflicht, dich zu erkundigen, ob wer kommt, um dann zu warten! Wenn keiner kommt, musst gar nicht warten.habe somit Wartepflicht.
Also, ich formuliere es um: Du hast nur die Pflicht, dich zu erkundigen, ob wer kommt, um dann zu warten! Wenn keiner kommt, musst gar nicht warten.![]()
Äääh ich wars nicht.
Und wenn schon...ist ja kein Drama , wenn es sich um ein paar Meter handelt, und kein Mensch den Gehweg benutzt weil daneben die LKWs mit einem Mordstempo dahinrauschen
In meiner Jugendzeit haben wir uns gerne mit den auffrisierten Mopeds aufgeführt![]()
Ohne Helm?
Schon mit Helm. Aber gelegentlich ohne Nummerntafel.
Sicherung der Wartepflicht!....gibt's noch ein Pflaster?Schon ein Pflaster aufs Wehweh geklebt. Alsooo: Dieses umgedrehte Dreieck bedeutet Vorrang geben. Und somit dient es zur Sicherung der Wartepflicht. Des hoasst: Wenn ich das Schild vor meinen Augen habe (oder eh schon reingedonnert bin), muss ich den anderen Vorrang geben und habe somit Wartepflicht.
Ich sehe viele Amateure........Siehst hier eher und generell in Österreich mehr juristische Fachmänner oder mehr Normalbürger?
ein Jüngling mit Skateboard