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ich renn am radstreifen ned rum aber ich weich am gehsteig oder in der fußgängerzone einem radfahrer auch ned aus.
du rennst nirgends mehr rum...du kugelst eher rum
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ich renn am radstreifen ned rum aber ich weich am gehsteig oder in der fußgängerzone einem radfahrer auch ned aus.
sehr hilfreiches posting, ehrlich
kleines beispiel von heute morgen 0600:
ein indischer oder sonstwas, konnte ich nicht genau erkennen, weil er vermummt war zeitungsfahrer,
das sind die fahrräder mit dem riesen plastikkorb am gepäckträger hätte mich beinahe über den haufen geschoben.
er kam ohne licht, entgegen der einbahn gefahren, quer über die kreuzung, beschimpfte mich auf indisch oder sonstwas
und fuhr dann nach der kreuzung am linken am gehsteig weiter......
gegen die einbahn verwaltungsübertretung stvo
gehsteig verwaltungsübertretung stvo
licht verwaltungsübertretung radfahrerverordnung
kein rücklicht verwaltungsübertretung radfahrerverordnung
vermutlich keine seitlichen reflektoren etc. etc........
diese aufzählung ist leider kein eizelfall........
du rennst nirgends mehr rum...du kugelst eher rum
sorry dein beispiel ist einfach lächerlich, weil der kollege, der uns dankenswerterweise für einen hungerlohn täglich mit frischen zeitungen versorgt, wohl kaum irgendwen auch nur annähernd gefährdet hat - allenfalls vielleicht Dich,
Du LTD, dass ist aber jetzt eine obszöne Geste! Nicht schön von dir!![]()
sowas ist nämlich - unabhängig von der frage, wer denn nun schuld war - alles andere als lustig.
Das ist ein Verstoß gegen die Straßernverkehrsordnung! Das hätte sich der Bursche mal in der preußischen Provinz erlauben sollen!Zitat =siddharta dass es natürlich nicht besonders gscheit ist, ohne licht unterwegs zu sein
Unbedingt und mit aller Konsequenz!dass er die regeln gebrochen hat - dass er womöglich dafür gestraft gehört
keine seitlichen reflektoren hatte eine doch sehr lächerliche kleinigkeit ist.
das fahren am gehsteig ist um 6 in der früh nun weiß gott kein besonders schwerwiegendes delikt.
täglich mit frischen zeitungen versorgt, wohl kaum irgendwen auch nur annähernd gefährdet
Pah, wer weiß was das für subversive Blättchen sind die der feine Herr in aller Herrgottsfrühe ausfährt damit ihn ja keiner bei seiner Wühltätigkeit stört![]()
Pah, wer weiß was das für subversive Blättchen sind die der feine Herr in aller Herrgottsfrühe ausfährt damit ihn ja keiner bei seiner Wühltätigkeit stört
Ich tipp einmal auf Krone oder Kurier; würdest Du dagegenhalten?
...und sich selbst.
und i möchert ned wissen, wie es dir ginge wenn du so jemanden zsamschiebst. sowas ist nämlich - unabhängig von der frage, wer denn nun schuld war - alles andere als lustig.
Ich tipp einmal auf Krone oder Kurier; würdest Du dagegenhalten?
standard, presse, salzburger nachrichten...??
Das darf man bei der ganzen Diskussion nicht übersehen. Auch die Undiszipliertesten sind dann immer noch davon überzeugt, dass der Autofahrer schuld ist. Einfach, weil er ein Autofahrer ist.
verkürzt zu zitieren sollte man nur dann wenn man dadurch nicht den sinn entfremdet. ich habe ja gesagt, es wäre nicht besonders klug ohne licht unterwegs zu sein...
das stimmt, das ist in der tat ein problem, dass manche radfahrer sich grundsätzlich immer im recht fühlen, einfach weil sie radfahrer sind und glauben, sie dürfen alles ohne irgendwie rücksicht zu nehmen.
Wenn du genauer schaust, die beiden Blätter kennt er möglicherweise gar nicht. Und die Krone wird nicht ausgetragen, die holt man sich täglich am .......
das stimmt, das ist in der tat ein problem, dass manche radfahrer sich grundsätzlich immer im recht fühlen, einfach weil sie radfahrer sind und glauben, sie dürfen alles ohne irgendwie rücksicht zu nehmen. da gehören aber die zeitungsaustrager, die noch dazu meist in doch eher als gemächlich zu bezeichnenden tempo unterwegs sind nicht wirklich dazu ;-)
das fahren am gehsteig ist um 6 in der früh nun weiß gott kein besonders schwerwiegendes delikt.
BEISPIEL: nimm einmal an, du befährst mit dem fahrrad den gehsteig und stoße eine alte frau nieder, die gerade aus dem haustor kommt.
diagnose: oberschenkelhalsbruch, nach dem strafgesetz eine schwere verletzung. fahrrad-versicherung hast du keine, so wie die meisten radfahrer, und die sozialversicherung oder der betreiber des krankenhauses fordert von dir die heilungskosten ein......
interessant das du das licht zweimal aufführst. das ist natürlich ein blödsinn, macht sich aber aus deiner perspektive besser, wenn man ein "vergehen" mehr in die liste einfügen kann.
klar ist das befahren eines gehsteiges kein verbrechen, man sollte aber auch weiter als bis zum eigenen tellerrand denken, und mögliche konsequenzen in erwägung ziehen, bevor man etwas macht....
ich hab das deshalb getrennt angeführt, weil es nach dem verwaltungsrecht auch getrennt bestraft wird.
zwei delikte, zwei mal strafbetrag, fünf delikte, fünf mal strafbetrag (licht vorne, licht hinten, seitliche rückstrahler, rückstrahler vorne weiß, rückstrahler hinten rot, rückstrahler auf den pedalen, klingel) da kommt schon einiges zusammen......