Radler werden immer gefährlicher......

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Solche Dinge sind aus Forenbeiträgen, die ihrerseits auch nur Gedächtnisprotokolle eines der Beteiligten sind, natürlich nie genau rekonstruierbar. Aber nehmen wir einmal eine gut mögliche Variante, zu der ich im Text immerhin keinen Widerspruch finde:

Rechte Seite der Straße führt der Radweg nur gerade durchgehend. Der Radfahrer war nicht zu sehen daher bog Der Fahrer des ersten LKW (Mein Kollege) rechts ab. Der zweite LKW (nicht mein Kollege) musste eine Notbremsung machen da ein Radfahrer [...]
[...] der nicht zu sehen war? Dass Radfahrer von rechtsabbiegenden LKW-Fahrern gerne einmal übersehen werden, ist durch diverse Todesfälle ja ganz gut belegt. Da sich Radfahrer nicht auf Kreuzungen materialisieren können, muss er wohl auch zu sehen gewesen sein, und auf einem Radweg wird die Geschwindigkeit wohl um die 20, allerhöchstens 30 km/h betragen haben.

Natürlich sind rechts von hinten kommende Verkehrsteilnehmer schwer zu sehen, und insbesondere reicht da nicht ein Blick vor dem Abbiegen aus, sondern es braucht auch noch einen während man schon abbiegt, und insbesondere muss man zu dem Zeitpunkt auch noch sicher anhalten können. (Das ist jedenfalls die geltende Rechtslage. Alternativ könnte man natürlich dem geradeaus fahrenden Radfahrer den Vorrang nehmen, was für ihn dann de facto mit Abbremsen bis zum Stillstand bei jeder Kreuzung verbunden wäre - jeder Autofahrer soll sich überleben, ob ihm so etwas Freude machen würde, obwohl er zum Beschleunigen nicht einmal seine Muskelkraft benötigt).

[...] sich entschieden hat statt langsamer zu werden oder zu bremsen, da der Radweg gerade Blockiert war, einen Schwenker nach Links auf die Fahrbahn zu machen zwischen dem Heck des ersten LKW der gerade abbog und dem Führerhaus des zweiten LKW [...]
Der Radfahrer kam also mit Reisegeschwindigkeit auf die Kreuzung zu, als ihm relativ abrupt der Weg durch einen LKW abgeschnitten wurde. Ziemlich sicher war sein Bremsweg zu dem Zeitpunkt schon länger, als der verfügbare Platz, es bleiben also drei Möglichkeiten: a) gegen den abbiegenden LKW prallen - ist eher nicht so schlau, b) nach rechts verreissen und versuchen, vor dem LKW die Kreuzung zu queren - ist auch nicht arg schlau, oder c) nach links verreissen, um hinter den LKW zu kommen.

Diesen Stunt hat er geschafft, und an sich sollte ihm Dein Kollege dafür von ganzem Herzen dankbar sein. Nun hat nämlich der Radfahrer alle Probleme, während sonst Dein Kollege evt. ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung, oder im Extremfall - hoffen wir's nicht - wegen fahrlässiger Tötung am Hals hätte. Die Urteile sind zwar eh extrem glimpflich, aber schön ist so etwas für denjenigen trotzdem nicht.

[...] der daraufhin eine Notbremsung machen musste, da er sonnst den Radfahrer sicherlich überfahren hätte ohne Chance auf Überleben bei der Masse, und zog somit auf der Fahrbahn links am ersten LKW vorbei
Der Fahrer des zweiten LKW kommt hier natürlich unschuldig zum Handkuss, hat aber immerhin sehr gut reagiert. (Ich frage mich allerdings, was er getan hätte, wäre Dein Kollege voll auf die Bremse gestiegen).

Auf Grund der Notbremsung hat der Fahrer des zweiten LKW (Immer noch nicht mein Kollege) die Hupe betätigt worauf der Radfahrer gestoppt hat und den Seitenspiegel des Zweiten LKW´s, als Reaktion auf die Hupe, Eingeschlagen hat
Das steht dem Radfahrer natürlich nicht zu. Man kann bei ihm gut und gerne eine allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung annehmen und daher mildernde Umstände, aber Sachbeschädigung bleibt es trotzdem.

[...] haben wir nur noch den Radfahrer Fliegen gesehen, vermutlich durch einen Stoß oder Schlag des Fahrers. Das anschließende Wutgebrüll war für uns sehr nachvollziehbar da jeder bei Mutwilliger Sachbeschädigung wütend werden würde
Mutwillig war die Sachbeschädigung vermutlich nicht, brüllen darf er gerne trotzdem, ist ok. Stöße und Schläge solcher Heftigkeit sind hingegen keine angemessene Reaktion und damit ihrerseits strafbar.

Sicher nicht die beste Idee so zu handeln aber sich einzumischen ist auch nicht gerade eine gute Idee zudem reagiert man spontan immer anders als wenn man es planen könnte
Am Ende hätte noch jemand die Rolle Deines Kollegen bei dem Manöver hinterfragt...

Wenn man es Realistisch betrachtet dann hat der Fahrradfahrer einen unnötigen Auffahrunfall provoziert bei dem er mit leichtigkeit sterben(und vielleicht noch unschuldige Passanten) hätte können
...oder auch Dein Kollege, weil er einfach nicht genau genug geschaut hat. Ich halte das jedenfalls für denkmöglich.

Da es ihm ohne triftigen Grund nicht erlaubt ist den Radweg zu verlassen und er meines wissen´s nach auch die Pflicht hat, genau wie jeder Autofahrer und jeder Motorradfahrer, bei einer Blockierung des Weges durch ein abbiegendes Fahrzeug STEHEN ZU BLEIBEN, Auch zu seiner eigenen Sicherheit
Den Radweg zu verlassen, um das eigene Leben zu retten ist nicht nur legal, sondern ausgesprochen anzuraten. Und nein, wenigstens bislang sehe ich aus Deinem Posting nichts, was für eine Wartepflicht des Radfahrers gesprochen hätte, und wenn nicht von Anfang an klar war, dass Dein Kollege eine Vorrangverletzung begeht (aber woran sollte man das von aussen denn erkennen), dann sehe ich auch keinen Grund, weshalb der Radfahrer präventiv bremsen hätte sollen. "Um das eigene Leben zu retten" greift zu kurz, weil auf stark befahrenen Straßen immer jemand neben einem sein wird, der eine Vorrangverletzung begehen könnte.

Sollte jetzt immer noch gemeckert werden lege ich einfach das Video der Außenkameras (Unseres LKW´s) später dazu damit jeder schön sehen kann wie der Fahrradfahrer sich verhalten hat.
Wäre vielleicht eine interessante Idee, das ist dann evt. eindeutiger, als eine bloße Beschreibung.
 
@Mitglied #82939 Schade, dass ich nur ein gefällt mir geben kann. Mir wars zu mühsam noch einmal zu replizieren.

An den TE: Radfahrer fallen nicht vom Himmel. Mit der von Ihnen gewählten Verantwortung verlieren Sie bei jedem BG in Österreich bereits in der Einlaufstelle.
 
Aussage eines Taxifahrers: Zwei Unfälle mit Radfahrern, die in sein Auto gefahren sind - dennoch stand er zwei Mal unschuldig vor Gericht.
Irgendwie entsteht der Eindruck, dass Radfahrer gesetzlich begünstigt sind, bzw. dass Autofahrer automatisch als schuldig gehalten werden. Fazit: Es gehören endlich strengere Regeln für Fahrradfahrer her! Samt Strafen!
 
Irgendwie entsteht der Eindruck, dass Radfahrer gesetzlich begünstigt sind, bzw. dass Autofahrer automatisch als schuldig gehalten werden.
Der Eindruck trügt nicht. Früher hat man die Radfahrer als die "sozial Schwächeren" gesehen und sie dementsprechend bevorzugt. Heute meinen die Radler, sie wären die ökologisch Guten und sie leiten daraus ab, dass Regeln nur für die anderen, die bösen CO2 - Emittenten zu gelten haben.
 
Mich hat gerade einer als Fußgänger gestreift; er hat sich entschuldigt... Naja...
 
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Überhaupt sollte jedes Rad auch unsichtbar gechipt werden. :cool:

Schau, das du ein Fan des totalen Überwachungsstaates von anno dazumal wärst, hast eh schon mehrfach bewiesen. Reicht irgendwie !

Und das Radfahrer immer gefährlicher werden, hat ein Jäger aus dem Nachbarort vor kurzem einwandfrei bewiesen. Hat seinen Drahtesel mit XXX-Promillo ausgerechnet um seinen eigenen Hochsitz gewickelt ......................... :haha::kopfklatsch:
 
Irgendwie entsteht der Eindruck, dass Radfahrer gesetzlich begünstigt sind,
Das mag schon sein.….allerdings gibt es in der Realität dafür keine Anhaltspunkte.
Auch Radfahrer unterliegen der StVO, ein Verwaltungsrecht. Damit haben sie....gesetzlich...die selben Begünstigungen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer, z.B. die Verhältnismäßigkeit.


dass Autofahrer automatisch als schuldig gehalten werden
Im Prinzip stimmt das.
Genaugenommen liegt das daran, dass die allermeisten Autofahrer eine Ausbildung genossen haben, in der ihnen beigebracht wurde genau solche Situationen zu verhindern. Auch wenn der andere Verkehrspartner ein Fehlverhalten zu Tage legt, und es sich bei den Unfallermittlungen herausstellt, dass diese Situation durch gewisse Massnahmen zu verhindern gewesen ist, trägt der KFZ-Lenker zumindest eine Mitschuld, da er diese Massnahmen offenbar unterließ.
 
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