Radler werden immer gefährlicher......

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Da Radfahren selbst jetzt ned unbedingt eine Raketenwissenschaft ist, ist hier eine spezielle Fahrradausbildung für Erwachsene ned wirklich notwendig.
Radfahrer teilen (oder sollten es zumindest) ihre Verkehrsfläche mit den Autofahrern. Daraus leite ich ab, dass sie einen vergleichbaren Ausbildungsstandartd haben solltenb.

Ich bin aber im Besitz eines Führerscheins.

Ich denke mal, dass die meisten erwachsenen Radler auch im Besitz eines Führerscheines sind oder einmal waren...
Die meisten sind aber nicht alle. Und ich höre, dass immer mehr junge Leute auf den Erwerb des Führerscheins verzichten. Un dob so ein Kursus in der Volksschule mit einer Ausbildung in der Fahrschule vergleichbar ist?
 
Das ist schon richtig, dass es Menschen gibt, die nicht sehr lebenstüchtig sind.
Im Straßenverkehr geht es aber hauptsächlich darum welche Gefahr von einem Straßenverkehrsteilnehmer AUSgeht und nicht ob sie sich selbst gefährden, wie in deinem Bespiel.

Ist dir z.b. der Begriff Fremdgefährdend bekannt? ( in Zusammenhang mit Suizidgefahr) - net weil der Betreffende jemand gezielt gefährden würde, sondern weil er durch seine Handlungen einen zweiten , der blöderweise grad in der Nähe ist, auch in Mitleidenschaft ziehen würde.

- in einem meiner Beispiele hat den volltrunkenen Radler ein (nüchtener) Präsenzdiener am Weg in die Kaserne zusammengeführt.

Ja, aber ned im Straßenverkehr. Aber mit Fahrrädern darfst du , aufgrund der simplen Bedienung, auch..

Es geht net um die Bedienung. da scheitern auch net soviel Führerscheinaspiranten dran, viel mehr an der Einsicht in den geregelten Ablauf des Strassenverkehrs. Und den sollten die Radler auch behirnen, im eigenen Interesse.
 
also primär zum autofahren brauchst a auto und kan schein :rofl:
Ein beliebter Spruch von Schwarzfahrern: "Zum Fohrn brauchst Benzin und kann Schein."
Radfahrer teilen (oder sollten es zumindest) ihre Verkehrsfläche mit den Autofahrern.
….solange keine eigen Verkehrsfläche, sprich Radfahranlage, vorhanden ist, stimme ich dem zu.
Auch würde es ned schaden, dass Radfahrern die wesentlichen Verkehrsregeln bekannt sind, genauso wie Fußgängern.
 
Auch würde es ned schaden, dass Radfahrern die wesentlichen Verkehrsregeln bekannt sind, genauso wie Fußgängern.
Da hast du natürlich recht. Aber für den Fußgänger ist eine viel geringere Anzahl der Regeln relevant. Obendrein sind diese Regeln sehr simpel ....... bei Rot stehenbleiben und bei Grün darf er gehen. Diese Regeln können (und müssen) die Eltern ihren Kindern beibringen.

Die Radfahrer aber scheinen in der Mehrzahl nicht einmal zu wissen, dass der Schutzweg kein Radweg ist. Das nur so als kleines Beispiel. Anderes Beispiel: frag einmal die Radler, wie schnell sie sich einer Kreuzung annähern dürfen. :D
 
Ist dir z.b. der Begriff Fremdgefährdend bekannt? ( in Zusammenhang mit Suizidgefahr) - net weil der Betreffende jemand gezielt gefährden würde, sondern weil er durch seine Handlungen einen zweiten , der blöderweise grad in der Nähe ist, auch in Mitleidenschaft ziehen würde.
Ja natürlich....so wie ich weiter oben bereits erzähle: Die Fußgängerin, die vor dem Bus vor hüpfte und mich mit dem Motorradel zu Sturz brachte...und auch noch Unfallflucht beging...der hätte ein Kurs "Verhalten im Straßenverkehr auch ned geschadet.
Es geht net um die Bedienung. da scheitern auch net soviel Führerscheinaspiranten dran,
Naja...ein erklecklicher Teil scheitert schon daran.....und ich sollte das wissen. ;)
viel mehr an der Einsicht in den geregelten Ablauf des Strassenverkehrs.
Wenns nach dem ginge.....dann würden Autos Millionen kosten, weil die Stückzahl so gering wäre, da ned sehr viel eine Lenkberechtigung hätten.
 
Da hast du natürlich recht. Aber für den Fußgänger ist eine viel geringere Anzahl der Regeln relevant. Obendrein sind diese Regeln sehr simpel ....... bei Rot stehenbleiben und bei Grün darf er gehen. Diese Regeln können (und müssen) die Eltern ihren Kindern beibringen.

Es stimmt, dass der Abschnitt VIII Fußgängerverkehr, gerade mal 6 Paragraphen enthält, allerdings behandeln, die schon ein wenig mehr als "bei Rot stehen bleiben und bei grün gehen". Davon abgesehen gelten auch ganz allgemeine Regeln für Fußgänger, wie z.B. bei Unfällen, wenn ihr Verhalten im ursächlichen Zusammenhang am Unfallort steht, gewisse Pflichten zu erfüllen.
frag einmal die Radler, wie schnell sie sich einer Kreuzung annähern dürfen
Habe ich gemacht. Seine Antwort: Kommt auf die Kreuzung an. Generell, darf er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit oder durch Verkehrsschilder kundgemachte Geschwindigkeiten nicht überschreiten. Wenn es sich um eine Kreuzung mit einer UNgeregelten Fahrradüberfahrt handelt, dann darf die Geschwindigkeit von 10Km/h ned überschritten werden.

So..und noch eine Preisfrage an die Fußgänger :Warum muss man als Fußgänger im Ortsgebiet den Schutzweg , wenn dieser innerhalb von 25m liegt, benutzen, um die Fahrbahn zu überqueren?
 
okay - nur daß halt die Fahrräder der begleitenden Erwachsenen nicht als Spielzeug gelten :rolleyes:

Das fällt mir auch auf. Kleine Kinder auf Kinderfahrrädern, die so unsicher herumwackeln, dass sie kaum vorankommen und Erwachsene, die fast vom Rad fallen, wenn sie ihre Wackler begleiten. :roll:
 
…. Alternativ könnte man natürlich dem geradeaus fahrenden Radfahrer den Vorrang nehmen, was für ihn dann de facto mit Abbremsen bis zum Stillstand bei jeder Kreuzung verbunden wäre - jeder Autofahrer soll sich überleben, ob ihm so etwas Freude machen würde, obwohl er zum Beschleunigen nicht einmal seine Muskelkraft benötigt)…...
.

Ich, als aktiver Grüner und auf äußerste Verkehrssicherheit bedachter Mitbürger, finde, dass nicht nur den geradeaus fahrenden RadfahrerInnen der Vorrang zu nehmen wäre, sondern grundsätzlich RadfahrerInnen immer Nachrang gegenüber Kraftfahrzeugen haben sollten. Es ist ein umweltpolitischer Skandal, dass zig Tonnen abgebremst und wieder beschleunigt werden müssen, nur damit ein paar Kilo freie Fahrt haben. Man stelle sich die Unmengen von Feinstaub vor, die beim Abbremsen und beim Betätigen der Kupplung eines LKW Zuges entstehen. Dass beim Beschleunigen eines solchen Ungetüms beträchtliche Mengen CO2 und sonstiges Gift in die Luft geblasen werden, darüber brauchen wir nicht diskutieren.

Ich als Radfahrer überlasse immer den Kraftfahrzeugen meinen Vorrang. Der Gedanke, dass ich mitgeholfen habe, durch Vermeiden des Abbremsens eines KFZs der Umwelt dienlich gewesen zu sein, erfüllt mich mit einem unbeschreiblichen Glücksgefühl. Wenn ich dann mit eigener Muskelkraft wieder beschleunige, so richtig meinen Hintern nach oben reckend, geht mir ein Achterl ab.

Liebe GrünInnen und RadfahrerInnen: Organisiert eine Demonstration : „Nachrang für Radfahrer“, denn wie soeben ausgeführt, ist dies zweifellos ein effizienter Beitrag zur Rettung der Umwelt. Außerdem können wir RadfahrerInnen dann sicher sein, dass niemals mehr rücksichtslose AutofahrerInnen unseren Vorrang verletzen, was ja wiederum zu unserer Sicherheit beiträgt.

Sagt mir Bescheid, wann die erste Demonstration stattfindet. Aber bitte nicht vor September! Ab September ist uns dann die Unterstützung der Schulstagler sicher, wenn die Demonstration vormittags an einem Wochentag abgehalten wird.
 
Ich als Radfahrer überlasse immer den Kraftfahrzeugen meinen Vorrang. Der Gedanke, dass ich mitgeholfen habe, durch Vermeiden des Abbremsens eines KFZs der Umwelt dienlich gewesen zu sein, erfüllt mich mit einem unbeschreiblichen Glücksgefühl. Wenn ich dann mit eigener Muskelkraft wieder beschleunige, so richtig meinen Hintern nach oben reckend, geht mir ein Achterl ab.

...darf ich dir diese ;) fahrradorden.jpg überreichen :up: :klatsch: :undweg:
 
Ich als Radfahrer überlasse immer den Kraftfahrzeugen meinen Vorrang.

Das ist außerhalb von Ballungsräumen eh kein Problem, da reichts meist als Radlerin die Geschwindigkeit etwas anzupassen dann funktioniert das reibungslos. Wir haben eine etwas stärker befahrene Kreuzung in der Nähe, da nutzen die Radfahrer nur dann ihren Vorrang wenn die Autos schon stehen wenn sie ankommen, ansonsten habe ich noch nie einen Radler gesehen der da auf seinen Vorrang bestanden hätte. Für mich sieht das sinnvoll aus und Unfälle Radler gegen KFZ gabs auf dieser Kreuzung auch noch keine.
 
Jep...aber warum gerade 25 Meter
Schwer zu sagen, es steht schon so in der Regierungsvorlage, und der Handelsausschuss hat sich dazu 1959 nicht geäußert. Interessanterweise galt diese Entfernung ursprünglich nicht beim Weg von und zu einer Haltestelleninsel, das ist erst später entfernt worden.

1947 galt noch: "Fußgänger haben zum Überqueren der Fahrbahn die für sie bestimmten Schutzwege und Schutzinseln zu benützen und an anderen Stellen den möglichst kurzen Weg zu wählen", was, wenn man es bis zum Ende durchdenkt, eine komplette Nullaussage ist. Die einzelnen Novellen des StPolG sind aber im RIS leider nicht eingepflegt, die Entwicklung bis 1960 bleibt daher im dunklen.
 
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