Radler werden immer gefährlicher......

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naja, dieses Risiko ist für Radler und E-Scooter relativ minimal, wenn sie, was ja dauern passiert, auf den Gehsteigen unterwegs sind. Dort sind es dann halt eher die Fußgänger, die draufzahlen (und von den schnell das Weite suchenden Schuldigen keinen Cent bekommen).
Interessant wirds ja, wenn man von den ersten Fällen "E-Scooter kracht gegen Radfahrer" u.ä. zu hören bzw. lesen bekommt.
Bauern werden enteignet für Radwege und Radfahrer sind auf der Straße neben dem Sicheren Radweg unterwegs.
Welche gesetze wiedersprechen sich hier?
 
Weil man als Fahrzeuglenker Fußgänger schon beim Annähern an den Schutzweg ungehindert und ungefährdet die Möglichkeit geben muss, die Fahrbahn am Schutzweg zu queren, Nötigenfalls ist vor dem Schutzweg anzuhalten. Dies ist eben nur möglich, wenn es innerhalb des Bremsweges ist, und der ist eben ca. 25m bei 50 km/h
Ja, ok. Wenn ich nun aber in 10 Metern Entfernung vom Schutzweg die Fahrbahn querte, wäre das für den Autofahrer inwiefern problematischer, als wenn ich es in 35 Metern Entfernung täte? Irgendetwas fehlt mir hier noch, um das als logisch zu akzeptieren.

Und andrerseits auch darum, dass man einen ampelgeregelten Schutzweg bei rot nicht mit ein paar Schritten umgeht.
In dem Zusammenhang lobe ich mir die Einfahrtsampel in die Begegnungszone bei der Mariahilfer Straße. Da stehen ernsthaft Fußgänger vor der roten Ampel, anstatt einen halben Meter weiter einfach über die Fahrbahn zu gehen. Warum hat man die Begegnungszone nicht noch über die Kreuzung gezogen?
 
Wenn ich nun aber in 10 Metern Entfernung vom Schutzweg die Fahrbahn querte, wäre das für den Autofahrer inwiefern problematischer, als wenn ich es in 35 Metern Entfernung täte?

Weil ein Lenker vor einem Schutzweg, der ja gekennzeichnet ist, auf jeden Fall auf Gefahrensicht fahren muss! Nennt man im Fachjargon "Alarmierende Stelle".
Es sind übrigens 25 m und nicht 35m. D.h. wenn der Fußgänger 10 m vor dem Schutzweg die Fahrbahn quert, dann blieben für den Bremsweg nur mehr 15 m über. Es ginge sich zwar mit modernen Bremsen und einer Gefahrenbremsung noch knapp aus, hängt aber auch vom Zustand der Fahrbahn ab. Deshalb ist es für einen Fußgänger sicherer, dort die Fahrbahn zu queren, wo Lenker von Fahrzeugen mit großer Wahrscheinlichkeit mit die Fahrbahn querenden Fußgänger oder Rollschuhfahrer rechnen müssen.
 
Das ist ja auch eine Verkehrsregel, dass man sich nicht immer auf die Einhaltungen von Verkehrsregeln verlassen darf.

Wenn ich mich an die Fahrprüfung zurück erinnere, dann bedeutet "nicht immer", dass es Umstände gibt, in denen der Vertrauensgrundsatz nicht gilt. Ist alleine die Tatsache, dass ein Verkehrsteilnehmer Radfahrer ist ein solcher Umstand? :hmm:
 
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Wenn ich mich an die Fahrprüfung zurück erinnere, dann bedeutet "nicht immer", dass es Umstände gibt, in denen der Vertrauensgrundsatz nicht gilt.
Ich denke eher, dass du den Vertrauensgrundsatz auswendig bei der theoretischen Prüfung in der Rossauer Kaserne aufgesagt hast, als dass du ihn bei der Fahrprüfung praktisch angewandt hast.....

Ist alleine die Tatsache, dass ein Verkehrsteilnehmer Radfahrer ist, ein solcher Umstand?
Nein, weil Radfahrer, im Gegensatz zu Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde oder Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung ned explizit vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind.
Es sei denn, dass es sich um Personen handelt aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten. Dies ist aber ned nur auf Radfahrer eingeschränkt.
 
Nein, weil Radfahrer, im Gegensatz zu Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde oder Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung ned explizit vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind.
Dann darf ich ihn niederbügeln, wenn er ROT hat und mir auf der Kreuzung in die Quere kommt. :hurra:
 
Dann darf ich ihn niederbügeln, wenn er ROT hat und mir auf der Kreuzung in die Quere kommt. :hurra:
Nein.....dann hat er sich offenbar ned gemäß der Gefahren des Straßenverkehrs verhalten, deshalb musst du als Lenker eines Kraftfahrzeuges die Fahrgeschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein um ihn nicht zu gefährden.
Tust du das nicht,dann trifft dich im Falle eines Unfalls zumindest eine Teilschuld.
 
Nein.....dann hat er sich offenbar ned gemäß der Gefahren des Straßenverkehrs verhalten, deshalb musst du als Lenker eines Kraftfahrzeuges die Fahrgeschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein um ihn nicht zu gefährden.
Aber ich darf doch davon ausgehen, dass er die Ampel beachten wird?
Das wäre ja ein Gummiparagraph, nach dem der Autofahrer immer schuld oder zumindest teilweise schuld ist.
 
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Aber ich darf doch davon ausgehen, dass er die Ampel beachten wird?
Ja....ganz einfach weil die allermeisten Menschen einen Selbsterhaltungstrieb haben und danach trachten sich nicht für sie gefährliche Situationen zu bringen. Wenn sich Verkehrsteilnehmer dazu entschließen bei "Halt" eine Kreuzung zu queren, dann wird das Risiko einer Selbstgefährdung vorher kalkuliert. Leider sind halt nicht alle talentiert Risiko zu kalkulieren...…...
Das wäre ja ein Gummiparagraph, nachdem der Autofahrer immer schuld oder zumindest teilweise schuld ist.
Was meinst, woher der Spruch "Als Autofahrer bist mit einem Haxen im Häfen" kommt? ;)
Der §3 StVO ist DER klassische Gummiparagraph! Diese Erkenntnis sollte daher dazu führen, als Lenker eines Kraftfahrzeus besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren, um Ungemach zu verhindern. Fantasien, Radfahrer die bei Rot die Kreuzung queren ungestraft umzumähen, sind dabei wenig hilfreich.
 
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