Radler werden immer gefährlicher......

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@Mitglied #52454 2 Fragen an den Experten:

1. Wenn am (rechten) Radfahrstreifen ein Radfahrer ein Stück hinter mir fährt, darf ich dann rechts abbiegen und dabei annehmen, dass er seine Geschwindigkeit ohnehin vorschriftsgemäß reduziert (Annäherung an Kreuzung)?

2. Wenn ein Radfahrer unerlaubterweise neben mir mir rechts schnell am Gehsteig radelt, darf ich dann bei der Kreuzung rechts abbiegen? Darf ich den Radfahrer dabei "niederbügeln"? Nur zur Sicherheit: :ironie: Oder muss ich ich auf Grund seines verkehrswidrigen Verhaltens (Radeln am Gehsteig) annehmen, dass für ihn der Vertrauensgrundsatz nicht gilt?

Fragen über Fragen. :haha:
 
Oder muss ich ich auf Grund seines verkehrswidrigen Verhaltens (Radeln am Gehsteig) annehmen, dass für ihn der Vertrauensgrundsatz nicht gilt?
als Autofahrer kannst davon ausgehen, daß Du bei Kollisionen mit Radfahrern zu einem hohen Grad als Schuldiger aus der Sache aussteigst :(
 
1. Wenn am (rechten) Radfahrstreifen ein Radfahrer ein Stück hinter mir fährt, darf ich dann rechts abbiegen und dabei annehmen, dass er seine Geschwindigkeit ohnehin vorschriftsgemäß reduziert
Du darfst erst rechts abbiegen, wenn du dich davor überzeugt hast, dass dies ohne Gefährdung und Behinderung der Verkehrspartner möglich ist...handelt es sich dabei um eine Radfahrüberfahrt, so musst du den Radfahrer schon bei der Annäherung an diese, ihn ungehindert und ungefährdet ermöglichen diese zu queren. Nähert sich der Radfahrer einer ungeregelten Radfahrüberfahrt so darf er die Geschwindigkeit von 10km/h nicht überschreiten.
2. Wenn ein Radfahrer unerlaubterweise neben mir mir rechts schnell am Gehsteig radelt, darf ich dann bei der Kreuzung rechts abbiegen? Darf ich den Radfahrer dabei "niederbügeln"? Nur zur Sicherheit: :ironie: Oder muss ich ich auf Grund seines verkehrswidrigen Verhaltens (Radeln am Gehsteig) annehmen, dass für ihn der Vertrauensgrundsatz nicht gilt?
Auch hier gilt, dass du als Lenker eines Fahrzeuges vor einem Wechsel der Fahrtrichtung dich vorher überzeugen musst, dass dies ohne Gefährdung und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist. Ob der Vertrauensgrundsatz gilt oder ned, hängt auch von der Situation ab, welche Gefahr von dem verkehrswidrigen Verhalten ausgeht. Defensivtaktiken können in solchen Situationen Ungemach verhindern.
 
Dieser Beitrag fällt aufgrund unerlaubtem Doppelposten aus dem Vertrauensgrundsatz.
 
handelt es sich dabei um eine Radfahrüberfahrt, so musst du den Radfahrer schon bei der Annäherung an diese, ihn ungehindert und ungefährdet ermöglichen diese zu queren. Nähert sich der Radfahrer einer ungeregelten Radfahrüberfahrt so darf er die Geschwindigkeit von 10km/h nicht überschreiten.

D.h. er darf zwar net schneller als 10 kmh fahren, verlassen darf ich mich aber nicht drauf. Sollte er doch (wesentlich) zu schnell gefahren sein, gibts ev ein Teilverschulden, den Scherm hat man trotzdem auf. Richtig?
 
D.h. er darf zwar net schneller als 10 kmh fahren, verlassen darf ich mich aber nicht drauf. Sollte er doch (wesentlich) zu schnell gefahren sein, gibts ev ein Teilverschulden, den Scherm hat man trotzdem auf. Richtig?
Diese 10km/ Annäherungsgeschwindigkeit hat den Sinn, dass Lenker von Fahrzeugen, die die Fahrtrichtung ändern eine reelle Chance haben, den Radler wahrzunehmen, um ihm bei Annäherung an die Radfahrüberfahrt, die ungefährdete und ungehinderte Möglichkeit zu geben die Fahrbahn zu queren.
Den Scherm hast im Falle einer Kollision auf jeden Fall auf, weil es eben von der Nachweisbarkeit und auch von der Sorgfalt der Unfallermittlungen abhängt, ob du wegen der überhöhten Geschwindigkeit des Radlers keine reelle Chance hattest die Kollision zu vermeiden.
 
Übrigens habe ich im Umfeld der Prinz Eugen - Straße E - Scooter gesehen, die mit 2 Personen besetzt waren.
 
Defensivtaktiken können in solchen Situationen Ungemach verhindern.
Defensiv zu fahren kann immer helfen Ungemach, zu vermeiden. Jetzt mach ich´s noch gefinkelter: Der Radfahrer rast ziemlich schnell am Gehsteig daher und brettert über den Fußgängerübergang . Ebenso wie das Fahren am Gehsteig ist ihm das eigentlich verboten, er muss das 'Rad schieben. Warum darf ich ihn nicht niederbügeln? Mich dürstet´s danach. :D :ironie:
 
Defensiv zu fahren kann immer helfen Ungemach, zu vermeiden. Jetzt mach ich´s noch gefinkelter: Der Radfahrer rast ziemlich schnell am Gehsteig daher und brettert über den Fußgängerübergang . Ebenso wie das Fahren am Gehsteig ist ihm das eigentlich verboten, er muss das 'Rad schieben. Warum darf ich ihn nicht niederbügeln? Mich dürstet´s danach. :D :ironie:

Von den beschriebenen Situationen würd ich die Radfahrer/ Fussgänger am Fussgängerübergang vorziehen. Wennst ihm als Fussgänger an Bodycheck verabreichst und dem im Sturzflug befindlichen noch a Gnackwatschn nachreichst, wirst dir bei der Argumentation leichter tun als als Autofahrer.
 
Übrigens habe ich im Umfeld der Prinz Eugen - Straße E - Scooter gesehen, die mit 2 Personen besetzt waren.

Ja scheiße, wie blöd is des denn, dann haben die nicht mal ne Nummer dran dass du sie hättest anzeigen können:hss: und als Pensionist so einem Rotzlöffel nachzurennen wäre ja auch zu viel verlangt, es hat schon seinen Grund warum Pensionisten nur für das Anzeigen von Parksündern und nicht für den fliesenden Verkehr zuständig sind.

Was kotzt mich das immer an wenn Renter auf Kissen liegend faul aus dem Fenster hängen und versuchen alles was nicht Anlieger ist von öffentlichen Parkplätze an "ihren" Strassen zu vertreiben. Haben die nichts besseres zu tun?
 
Was kotzt mich das immer an wenn Renter auf Kissen liegend faul aus dem Fenster hängen und versuchen alles was nicht Anlieger ist von öffentlichen Parkplätze an "ihren" Strassen zu vertreiben. Haben die nichts besseres zu tun?
Mich kotzt es an, wenn Leute so meinen Blödsinn schreiben wie du es gerne tust. Ich kann in der Prinz Eugen - Straße nicht aus dem Fenster hängen, weil dort nicht mein Zuhause habe.
 
Mich kotzt es an, wenn Leute so meinen Blödsinn schreiben wie du es gerne tust. Ich kann in der Prinz Eugen - Straße nicht aus dem Fenster hängen, weil dort nicht mein Zuhause habe.

Aha, dich stört das aus dem Fenster hängen und nicht das Herummäkeln an anderen.
Mit dem aus dem Fenster hängen habe ich nicht dich gemeint, hab extra nen Abstand zu dem gelassen was ich zu deiner Bemerkung schrieb, aber bis du etwas merkst das dauert. Du regst dich auch heute noch zum zigsten mal über irgendwas auf das du mit längst vergangenem in Verbindung bringst ich damals aber deutlich aktuelleres gemeint habe, aber der Groschen wird wohl auch nie fallen.
Also du hängst nicht aus dem Fenster du gehörst zu den Rentnern die auch noch durch die Stadt schleichen um sich an den kleinen Vergehen anderer aufzugeilen. Fehlt nur noch dass du Tauben fütterst.
 
Warum darf ich ihn nicht niederbügeln?
Weil da ned nur die StVO dagegenspricht, sondern auch das StGB...….
Ich kann in der Prinz Eugen - Straße nicht aus dem Fenster hängen, weil dort nicht mein Zuhause habe.
….aber vielleicht eine kleine süße Freundin? :lol:
wirst dir bei der Argumentation leichter tun als als Autofahrer.
Möglich.....allerdings hast heutzutage jede Menge Kameras herumhängen und die Chance ist da relativ groß, dass die Aktion mit dem Bodycheck und der Gnackwatschen aufgezeichnet wird.
War ja mal selber in der Situation, dass ich einem Radler einen Bodycheck geben wollte, der bei bei Rot vor mir über den geregelten Schutzweg bretterte als ich diesen benutzte. Leider war doch etwas zu weit weg um dies unauffällig zu machen. So blieb mir nix anders über ihm ein empörtes "Hearst, G´schisserna!" hinterherzurufen.
 
Aha, dich stört das aus dem Fenster hängen und nicht das Herummäkeln an anderen.
Mit dem aus dem Fenster hängen habe ich nicht dich gemeint, hab extra nen Abstand zu dem gelassen was ich zu deiner Bemerkung schrieb, aber bis du etwas merkst das dauert. Du regst dich auch heute noch zum zigsten mal über irgendwas auf das du mit längst vergangenem in Verbindung bringst ich damals aber deutlich aktuelleres gemeint habe, aber der Groschen wird wohl auch nie fallen.
Also du hängst nicht aus dem Fenster du gehörst zu den Rentnern die auch noch durch die Stadt schleichen um sich an den kleinen Vergehen anderer aufzugeilen. Fehlt nur noch dass du Tauben fütterst.

.... :shock: ....sehr gereizt die Dame aus D :rolleyes: no nix im Magerl heit :vorsichtig: .... :lol::lol:
 
Weil da ned nur die StVO dagegenspricht, sondern auch das StGB...….

….aber vielleicht eine kleine süße Freundin? :lol:

Möglich.....allerdings hast heutzutage jede Menge Kameras herumhängen und die Chance ist da relativ groß, dass die Aktion mit dem Bodycheck und der Gnackwatschen aufgezeichnet wird.
War ja mal selber in der Situation, dass ich einem Radler einen Bodycheck geben wollte, der bei bei Rot vor mir über den geregelten Schutzweg bretterte als ich diesen benutzte. Leider war doch etwas zu weit weg um dies unauffällig zu machen. So blieb mir nix anders über ihm ein empörtes "Hearst, G´schisserna!" hinterherzurufen.

den Bodycheck kann man sicher als panikartiges Ausweichen in die falsche Richtung interpretieren.
Und die Gnackwatschn.... begreifliche Erregung?
 
Schu lieber in den Spiegel, dann siehst du eine chronische Stänkersuse.

Nö, mir ists wurscht wer wie auf seinem E-Scooter fährt. Ich brauche auch keine Kennzeichen, vermutlich weil ich nicht den Drang verspüre harmlose andere maßregeln zu müssen.:haha:
 
Ich brauche auch keine Kennzeichen, vermutlich weil ich nicht den Drang verspüre harmlose andere maßregeln zu müssen.:haha:

was ja auch nicht der grund für kennzeichen ist! der grund ist, fahrerflüchtige lenker, nachdem sie einen schaden angerichtet haben, identifizieren zu können! oder möchtest du bestreiten dass es solche vorfälle gibt?
 
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