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Gast
(Gelöschter Account)
…...na hoffentlich kann ich mich dann noch erinnern!wart nur. Du wirst noch an den Satz denken.
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…...na hoffentlich kann ich mich dann noch erinnern!wart nur. Du wirst noch an den Satz denken.
…...na hoffentlich kann ich mich dann noch erinnern!
Typischer KRONE - Schwachsinn. Lithium ist nicht giftig. Dass sich LiOH bildet, das sit möglich. Lithiumhydroxid bildet mit Wasser gelöst eine Lauge. Da der Vorgang langsam vor sich geht, werden kaum je so hohe Konzentrationen erreicht, dass das für die Umgebung gefährlich ist. Ein Abflussreiniger ist wesentlich aggressiver.
Ich erinner mich, dass die Leihräder in Wien manchmal auch ins Bett der Wien geworfen wurden.owa trotzdem a mehr ois schwochsinnige Aktion ...
Bled warat´s wenn i vergiss, dass ma den Deckl zwickt hom und i trotzdem fohr….wenn net, nehmens dir eh wegen Demenz und mangelnder Fahrtüchtigkeit in Deckl weg.
Besser gleich ganz ohne Schein fahren.Bled warat´s wenn i vergiss, dass ma den Deckl zwickt hom und i trotzdem fohr….
So weit, so gut. Wahnsinnig intelligent ist das freilich nicht (hat sie eh gleich darauf gemerkt), aber prinzipiell im Rahmen des erlaubten und daher erst einmal kein Problem.Heute, Franzosengraben - aus der Park + Rideanlage kommt auf der ersten Spur ( es gibt dort zwei Rechtsabbiegespuren) eine lange Kolonne Autos raus, biegen alle rechts ab und rollen gemächlich Richtung Kreuzung Baumgasse. Auf der zweiten Spur kommt eine etwa dreissigjährge Frau aus der Park + Ride Ausfahrt, biegt auch rechts ab und strampelt noch immer auf der zweiten Spur auch Richtung Kreuzung
IIRC ist dort der Mittelstreifen nicht nur aufgemalt, sondern baulich getrennt, d.h. sie hat sich aus dem Geschehen herausgenommen - ein Privileg, dass dem Autofahrer nicht zugänglich ist, da er zu viel Blech mit sich herumschleppt . Ist aber immer noch kein Problem.Dort angekommen, wird ihr scheinbar bewusst, dass da irgendwas net stimmt, und sie fährt auf den Mittelstreifen und lässt den Autoverkehr mal passieren
Das halte ich in diesem Fall für relativ irrelevant: Die Konsequenz aus dem Wegfall des Vertrauensgrundsatzes steht gleich darunter in §3 (2): hat sich [...] insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist. Wenn die gute Frau nicht gerade eine Notbremsung von 35 km/h auf 0 durchgeführt hat, bevor sie auf die Mittelinsel geflüchtet ist, wirst Du aber auch vorher und mit aufrechtem Vertrauensgrundsatz so langsam und mit so viel Abstand hinter ihr unterwegs gewesen sein (müssen), dass Du rechtzeitig anhalten hättest können. Für die PKW auf der ersten Spur spielt sie keine Rolle.Gilt der Vertrauensgrundsatz?
Es gilt das Rechtsfahrgebot....für alle Fahrzeuglenker......ausgenommen es herrscht freie Fahrstreifenwahl, die aber nur für KFZ-Lenker gilt!ch weiß nicht obs für Radfahrer eigene Regelungen gibt, kann mich aber erinnern dass es bei mehrspurigen Strassen Einschränkungen für Einspurige gab.
Dann gilt sie als Fußgängerin, wenn sie das Rad schiebt.dort abgestiegen und hat ihr Radl auf den asphaltierten Bereich des Mittelstreifens im Verlauf des Zebrastreifens geschoben.
Und auf diese Weise müsste sich auch den den Zebrastreifen überqueren.Dann gilt sie als Fußgängerin, wenn sie das Rad schiebt.
Das ist richtig...seit Kurzem ist es sogar eindeutig verboten den Schutzweg mit dem Rad zu befahren.Und auf diese Weise müsste sich auch den den Zebrastreifen überqueren.
Hat sich aber offenbar noch ned so rumgesprochen….
Man müsste halt wissen, wie die Situation entstanden ist (wobei mir da zugegebenermaßen nicht viel einfällt); wenn rechts von ihr erst einmal eine Kolonne PKW fährt, und sie nicht mehr "ohne eigene Gefährdung" die Spur wechseln kann, darf (bzw. muss) sie auch links fahren.Es gilt das Rechtsfahrgebot....für alle Fahrzeuglenker......ausgenommen es herrscht freie Fahrstreifenwahl, die aber nur für KFZ-Lenker gilt!
Genau. Deshalb ist "Wechsel auf die asphaltierte Insel" für Radfahrer immer eine Option. Man kann auch an roten Kreuzungen absteigen, das Rad 1m über den Gehsteig schieben und danach auf der querenden Straße weiterfahren. Mag den einen oder anderen Autofahrer ärgern, ist aber völlig unproblematisch.Dann gilt sie als Fußgängerin, wenn sie das Rad schiebt.
Man müsste halt wissen, wie die Situation entstanden ist (wobei mir da zugegebenermaßen nicht viel einfällt); wenn rechts von ihr erst einmal eine Kolonne PKW fährt, und sie nicht mehr "ohne eigene Gefährdung" die Spur wechseln kann, darf (bzw. muss) sie auch links fahren.
(Formal betrachtet ist die StVO in diesem Punkt nicht völlig durchdacht: Der PKW-Lenker hat freie Fahstreifenwahl, darf also rechts "überholen". Für Fahrradfahrer gilt das nicht, die müssten, sofern langsamer, also eigentlich nach rechts, was dann aber nicht mehr geht, weil dadurch eben jene PKW behindert werden, die aber wiederum keine Veranlassung haben, auf die linke Spur zu wechseln)
einfach erklärt. Die Kolonne ist zum Rechtsabbiegen rechts gestanden, weil den Autofahrern scheinbar nicht bewusst war, dass beide Spuren rechts abbiegen können, und sie hat die freie linke Spur benützt und ist nach dem abbiegen wieder auf der linken geblieben.
nur weil der Verkehr grad stockt und links frei ist.
Ist nicht gerade klug, aber zulässigeinfach erklärt. Die Kolonne ist zum Rechtsabbiegen rechts gestanden, weil den Autofahrern scheinbar nicht bewusst war, dass beide Spuren rechts abbiegen können, und sie hat die freie linke Spur benützt
Naja, was hätte sie denn dann noch tun sollen...?und ist nach dem abbiegen wieder auf der linken geblieben
Gedacht ja, aber eben nicht weit genug: Normalerweise darf jemand, der überholt wird, nicht beschleunigen, d.h. auch ein Nicht-KfZ kann anschließend wieder auf die rechte Spur zurück. Nur im Ortsgebiet, da hat der vermeintlich überholte freie Fahrstreifenwahl und beendet den Überholvorgang dadurch, dass er nun seinerseits rechts vorbeifährt. Schwupps, schon bleibt der langsamere Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur übrig.wenn sich die Verkehrssituation ändert, und das Tempo sich allgemein erhöht , bleibt dann ev ein Radfahrer (der halt von Natur aus gefährdeter bz schwerer wahrnehmbar ist) " auf der linken Spur übrig". weil halt die rechte Spur wieder mit Tempo 50 unterwegs ist. Da hat sich der Gesetzgeber sehr wohl was gedacht
Sicher? Ganz sicher?Es wird auch keinem einfallen, mit dem Traktor auf die Überholspur zu fahren, nur weil der Verkehr grad stockt und links frei ist.
Naja, was hätte sie denn dann noch tun sollen...?
Es gilt ja noch das "Nebeneinanderfahren"...und da gibt es keine Einschränkungen für RadfahrerFür Fahrradfahrer gilt das nicht, die müssten, sofern langsamer, also eigentlich nach rechts, was dann aber nicht mehr geht, weil dadurch eben jene PKW behindert werden, die aber wiederum keine Veranlassung haben, auf die linke Spur zu wechseln)
Genau das hatte ich mal beobachtet! Ich war erstaunt ob der Vorbildlichkeit (Dass er tatsächlich abstieg und das Rad über den Gehsteig schob und ned wie viele befuhr) und musste natürlich auch an diesen Thread denken.an kann auch an roten Kreuzungen absteigen, das Rad 1m über den Gehsteig schieben und danach auf der querenden Straße weiterfahren. Mag den einen oder anderen Autofahrer ärgern, ist aber völlig unproblematisch.
Also soweit mir bekannt ist und ich hab das auch jetzt noch in der Streetview überprüft, ist die Safargasse die von der P+R Anlage zum Franzosengraben führt, eine Straße mit jeweils EINEM Fahrstreifen in jede Richtung. Oder meinst du eine andere Stelle?Die Kolonne ist zum Rechtsabbiegen rechts gestanden, weil den Autofahrern scheinbar nicht bewusst war, dass beide Spuren rechts abbiegen können, und sie hat die freie linke Spur benützt und ist nach dem abbiegen wieder auf der linken geblieben.
Ganz sicher....weil die StVO keine "Überholspur" kennt.Sicher? Ganz sicher?
Altmannsdorfer Straße?Freie Fahrstreifenwahl