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So schnell schießen die Preussen nicht - bislang gibt es nur rechtlich irrelevante Schuldzuweisungen von juristischen Laien. Dass sich auch die Mutter an die Spielregeln hätte halten müssen, liegt aber natürlich auf der Hand, ob es den Unfall verhindert hätte, wird ein (hoffentlich kompetenter) Sachverständiger beurteilen.[...] bevor der Autofahrer Schuld trägt, weil er nicht in der Lage ist rechtzeitig abzubremsen, ist natürlich die Mutter Schuld wegen fehlender Beleuchtung, Helmen, und Radanhängern die an Kindesmisshandlung grenzen
Leider ist das kein Gesetz, sondern nur eine Verordnung, daher gibt's auch keine begründete Regierungsvorlage. Ich nehme einmal an, dass "unabhängig" meint, der Fahrradanhänger muss auch leuchten können, wenn man ihm vom Fahrrad trennt, oder wenn die Beleuchtung des Fahrrads - weshalb auch immer - ausfällt. Die Beleuchtung zusätzlich über einen Schalter am Fahrrad zu betätigen, kann in meinen Augen aber nicht verboten sein; ist halt nur aufwändiger in der Herstellung und beim An- bzw. Abkuppeln.Fahrradverordnung §5/ Zif.1 lit.1
gute Frage...was ist mit "mit einer vom Fahrrad unabhängigen Lichtanlage" genau gemeint?
Nur die Energieversorgung der Leuchtmittel oder auch deren Betätigung?
Eben. Wie funktioniert das bei Autoanhängern? Da ist ein normierter Stecker dran, oder?Rein technisch würd mir aber auch keine praktikable Lösung dazu einfallen. Ein Kabel bis zum Lenker verlegen.....oder die Rumfummlerei mit Bluetooth, überzeugt mich ned.