Ist simple Versicherungsmathematik. Auch wenn du es per Hand eventuell nicht nachrechnen kannst, so hätte ich von dir, im Gegensatz zu unserem Forumseinzeiler, doch erwartet, dass du es vom Prinzip her nachvollziehen kannst.
Du weißt aber schon, dass unser Pensionssystem kein kapitalgedecktes, sondern ein Umlagesystem ist? Die aktiven Beitragszahler finanzieren mit ihren Beitragszahlungen die Pension der Menschen, die heute in Pension sind, so wie "wir" damals die Pensionen der Vorgängergeneration finanziert haben. Und ja, ich weiß, dass der Staat aus Steuermitteln einen Zuschuss leistet. Das hat er auch damals getan, als ich noch aktiv war. Wenn ich bedenke, wie hoch damals meine Lohnsteuer war, dann weiß ich, dass mir mit meiner Pension nichts geschenkt wird und dass meine lebenslange Beitragsleistung ein klein wenig höher ist als beim Durchschnitt. Wer 31 Jahre lang Sozialversicherung (und damit Pensionsversicherung) vom Höchstbeitragssatz bezahlt hat, der darf nicht damit rechnen, dass seine Pension entsprechend proportional höher ist, als die eines Pensionisten mit geringerer Beitragsleistung. Die Ursachen dafür sind dir früher großzügig kurz bemessenen Durchrechnungszeiträume und sogenannte "Hacklerregelungen". Was die sogenannte Korridorpension ist, das will ich gar nicht wissen. Die höheren Pensionen wurden und werden übrigens Jahr für Jahr weniger angehoben als die kleineren. Dir werde ich aber nicht erklären müssen, dass bei einer Inflationsrate von X % nur dann die Kaufkraft für alle gleich erhalten bleibt, wenn alle Bezieher X % Erhöhung zugestanden bekommen. Ich könnte jetzt noch jede Menge Beispiele dafür anführen, wo den Zuwendungen gar keine früher getätigte Einzahlung gegenüber steht.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich wollte nur aufzeigen, nicht mich beklagen. Ich bestreite meinen Lebensunterhalt zum Glück nicht nur aus der ASVG - Pension. Aber ich bestreite energisch, dass meine Pension ein Geschenk von Vater Staat ist, ich habe lange genug dafür eingezahlt und den Griffel nicht zum 60. Geburtstag fallen lassen (was bei den "Hacklern" immer noch für 80 % gereicht hat). Und mit Vollkaskomentalität hat die Pension schon rein gar nichts zu tun. Jedenfalls dann nicht, wenn man ab BHS - Ende ununterbrochen (das Heer rechne ich nicht als von mir verschuldete Unterbrechung) beschäftigt war. Da ich noch so dumm war, Versicherungszeiten nachzukaufen (selber schuld), hatte ich am Ende 47 Versicherungsjahre.
Ich zünd ein Kerzerl für dich an.
Was ist da jetzt so besonders daran, sodass man es explizit erwähnen muss.
Nichts besonders, aber es gehört zur Eigenverantwortung. Und ich muss nicht über die angeblich unleistbaren Mietkosten jammern.
welche Verantwortung hast du in deiner beruflichen Laufbahn getragen. Hattest du Verantwortung für ein ganzes Unternehmen,
Jein ....... nach Ausgliederung des Betriebes, in dem ich für längere Zeit Betriebsleiter war, war ich für kurze Zeit gewerblicher GF dieser ausgegliederten GmbH. Die Verantwortung habe ich jedenfalls besser wahrgenommen als die Nachfolgerin. Wenn dich Details zu einem bemerkenswerten (Zitat SN) und unverantwortlich herbei geführten Konkurs interessieren, dann per PN.
Aber das hat eigentlich mit der Eigenverantwortung nichts zu tun.