Radler werden immer gefährlicher......

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Warum denn "sorry tourbillon"?

Ach...nicht so wichtig: ;)

trotzdem, zur Erklärung:

....die Rampe runter zur Spittellauerländer heißt Nordbergbrücke...

Ich bin der Meinung, dass es sich bei der Radfahranlage auf der Nordbergbrücke um einen Radstreifen handelt und nicht wie du schriebst um einen Radweg welcher baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Obwohl ich mir nicht ganz sicher bin, ob diese Radfahranlage nicht doch mit einem Randstein baulich von der Fahrbahn getrennt ist......werde das beim nächsten Mal beachten......bin leider ein wenig berufsgeschädigt mit den Begriffsdeffinitionen. :lol:
 
Ach...nicht so wichtig: ;)

trotzdem, zur Erklärung:

....die Rampe runter zur Spittellauerländer heißt Nordbergbrücke...

Ich bin der Meinung, dass es sich bei der Radfahranlage auf der Nordbergbrücke um einen Radstreifen handelt und nicht wie du schriebst um einen Radweg welcher baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Obwohl ich mir nicht ganz sicher bin, ob diese Radfahranlage nicht doch mit einem Randstein baulich von der Fahrbahn getrennt ist......werde das beim nächsten Mal beachten......bin leider ein wenig berufsgeschädigt mit den Begriffsdeffinitionen. :lol:

Wußte nicht, dass es den Begriff Radstreifen gibt, kannte nur Radweg und Mehrzweckstreifen. Ok, Lateks666, es handelt sich in dem Fall um einen RADWEG, da dieser durch eine dicke Wulst von der Fahrbahn für vierspurige Gefährte (aber auch motorisierte 2 spurige) getrennt ist, zum Gehsteig hin eine Leitplanke diesen von jenem abgrenzt. Ich hoffe, ich habe mich jetzt in deinem Sinne klar, deutlich und unmißverständlich ausgedrückt, was die Radfahrer auf dem Gehsteig der Nordbergbrücke betrifft. :mrgreen: :mauer:
 
7.
Radfahrstreifen: ein für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung „Ende” angezeigt wird;
7a.
Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist.
8.
Radweg: ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;
10.
Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter Teil der Straße;
11.
Gehweg: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;
11a.
Geh- und Radweg: ein für den Fußgänger- und Fahrradverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;
11b.
Radfahranlage: ein Radfahrstreifen, ein Mehrzweckstreifen, ein Radweg, Geh- und Radweg oder eine Radfahrerüberfahrt;
12.
Schutzweg: ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte „Zebrastreifen”) gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil;
12a.
Radfahrerüberfahrt: ein auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil; ist unmittelbar neben der Radfahrerüberfahrt ein Schutzweg markiert, so kann auf dieser Seite der Radfahrerüberfahrt die Quermarkierung entfallen;



Auszug aus dem § 2 der Straßenverkehrsordnung, dass endlich zum streiten aufhören könnts......
 
Und kannst du das auch logisch begründen?

Meiner Meinung nach steht einem Bürger das nicht zu. Stell dir vor, jeder würden einen anderen wegen irgendwelcher Regelübertretungen höflich "anmachen"!? Dafür gibt es ja eine staatliche Autorität, Gewaltmonopol usw.. Ich schrieb schon einmal oben, dass mein Sohn schon mehrmals wegen des Radfahrens am Gehsteig "angemacht" wurde. OK, in der Josefstadt, das erklärt einiges. Aber: so funktioniert Zusammenleben einfach nicht!

Geh mit offenen Augen durch die Welt! Du könntest in Wien in jeder Minuten jemanden auf eine Regelübertretung aufmerksam machen. In jeder einzelnen Minute! Wenn das jeder macht, würde das Leben zu einem einzigen Konfliktfeld. Ein wenig Gelassenheit tut gut, wenn man in einer Großstadt wohnt.



Mit 5 Kmh und in Begleitung eines Erwachsenen

Hab ichs oben nicht richtig gestellt? Kinder dürfen selbstverständlich auch ohne Erwachsenenbegleitung außer Haus. Aber selbst in Begleitung ist die 5 km/h-Regel Unfug. Kinder können weder die Geschwindigkeit dermaßen abschätzen, noch können sie in irgendeiner Weise für eine höhere Geschwindigkeit verantwortlich gemacht werden.
 
Natürlich bin ich wütend, wenn sich das nicht verbessert, ganz im Gegenteil seit 10 Jahren immer ärger und ärger wird.

Wütend zu werden ist eine schlechte Idee. Weil, es werden noch viel mehr werden und am Ende wird der Gesetzgeber auch noch das Befahren der Gehsteige frei geben. Auf Dauer kann eine rechtliche Regelung nicht gegen die Wirklichkeit bestehen. Natürlich besteht immer noch die Chance, dass die Politik einerseits die Gründe fürs Befahren aus der Welt schafft und anderseits eine Bewusstseinsänderung der Radler herbei führt. Aber das kann dauern ;)


die provokant auf der Rampe

Du meinst sicherlich "auf mich provozierende Art und Weise"? ;)



Ich gehe ja auch nicht auf der Straße, oder am Radweg.

Du begeht nie und nimmer irgendeine Regelübertretung? Dann bist du ein :engel: ...oder nicht ganz ehrlich :mrgreen:



Darum heißt der GEHsteig auch GEHsteig und nicht Mehrzweckstreifen, oder Radweg, weil er für die Fußgänger vorgesehen ist und NICHT für die Radfahrer. Schon mal daran gedacht???

Nein, ich bin da ziemlich anders als du oder goglores: ich orientiere mich an der Wirklichkeit und nicht an Verordnungen. Ich orientiere mich besonders auch an meinen Vorstellungen von richtiger Moral, besonders auch an Immanuel Kant und seiner Idee davon. ;)
 
genau das ist aber das problem. vor lauter antiautoritärer erziehung, schule ohne noten etc. weiß ein junger mensch nicht mehr, wo seine grenzen sind. es gibt keine verbote, schon gar nicht von den eltern, den kindern werden keinerlei vorschriften gemacht, man muss keine vorschriften befolgen, man muß sich auch nicht an gesetze halten, und dann sind die erwachsenen verwundert, wenn die jugendlichen aus jux und tollerei mit dem gesetz in konflikt geraten.

Bist du wirklich dieser Meinung? Ich seh das eigentlich ganz anders. Die jungen Menschen sind durchaus bereit sich einzugliedern und anzupassen. (Meiner Meinung nach sogar etwas zu sehr ;)) Aber sie fühlen sich auch oft gefickt und um ihre Chancen betrogen. Kann man auch nachvollziehen, oder? Noch nie waren Österreichs Jugendliche so gut ausgebildet, trotzdem haben sie kaum Chancen am Arbeitsmarkt. Dazu noch die Ungewissheit, jemals für ihre Leistungen belohnt zu werden (ungerechte Pensionssystem, unbezahlbare Staatsverschuldung etc.) und daneben ein starkes Gefühl, das Recht zu haben, mit Respekt behandelt zu werden. Das machts nicht ganz konfliktfrei und ich fürchte, wenn diese gesellschaftliche Gruppe einmal politisch ordentlich repräsentiert wird spielts Granada (wie man so schön sagt).


deiner meinung nach darf man einen jugendlichen also nicht darauf hinweisen, daß er etwas verbotenes macht, sei es, daß er gegen ein gesetz oder eine vorschrift verstößt

Ich würde es nicht machen (, obwohl ich schon eine Tendenz dazu habe könnte, wie man mir sagt :haha:) Abgesehen davon vermute ich schon, dass die Leute wissen, dass sie dort nicht fahren dürfen. Also wird gefühlsmäßig aus einer Aufklärung gleich ein Tadel.


es gibt einen ganz einfachen grundsatz im österreichischen recht......"unwissenheit schützt nicht vor strafe"

:shock: Scherzerl, oder? (Dörflingers Ausbesserungsarbeiten!? ;) :mrgreen:)
 
7.
Radfahrstreifen: ein für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung „Ende” angezeigt wird;
7a.
Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist.
8.
Radweg: ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;
10.
Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter Teil der Straße;
11.
Gehweg: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;
11a.
Geh- und Radweg: ein für den Fußgänger- und Fahrradverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;
11b.
Radfahranlage: ein Radfahrstreifen, ein Mehrzweckstreifen, ein Radweg, Geh- und Radweg oder eine Radfahrerüberfahrt;
12.
Schutzweg: ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte „Zebrastreifen”) gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil;
12a.
Radfahrerüberfahrt: ein auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil; ist unmittelbar neben der Radfahrerüberfahrt ein Schutzweg markiert, so kann auf dieser Seite der Radfahrerüberfahrt die Quermarkierung entfallen;



Auszug aus dem § 2 der Straßenverkehrsordnung, dass endlich zum streiten aufhören könnts......

Danke, gaaaaanz liieb!! :mrgreen:
 
:shock: Scherzerl, oder? (Dörflingers Ausbesserungsarbeiten!? ;) :mrgreen:)

das würde ich mit dem richter diskutieren, der dich nach einem verkehrsunfall,
den du als radfahrer am gehsteig verursacht hast, verurteilt.

vielleicht kannst du mit dem herrn auch über kant diskutieren oder philosophieren,
mit mir jedenfalls nicht mehr...........
 
Auszug aus dem § 2 der Straßenverkehrsordnung, dass endlich zum streiten aufhören könnts......

Und du glaubst, das nützt etwas? Die "Freiheit für die Radler" - Lobby ortet dazu noch die Existenz eines Dekretes, wonach sämtliche Verkehrsvorschriften nur für die Anderen bindend sind.
 
Meiner Meinung nach steht einem Bürger das nicht zu. Stell dir vor, jeder würden einen anderen wegen irgendwelcher Regelübertretungen höflich "anmachen"!?

Da bist du aber ganz gewaltig im Irrtum. Es gibt ausreichend Beispiele, wo es beklagt wird, dass die Bürger freche Disziplinlosigkeit tolerieren (da kann man ja nichts machen etc.). Das einzige, was der Bürger bei derartigen Regelverstössen nicht darf, ist die Anwendung von Gewalt.

Übrigens gibt es dafür auch einen Namen: Zivilcourage.
 
Und du glaubst, das nützt etwas? Die "Freiheit für die Radler" - Lobby ortet dazu noch die Existenz eines Dekretes, wonach sämtliche Verkehrsvorschriften nur für die Anderen bindend sind.

da sind die radfahrer keine ausnahme, jeder straßenbenutzer nimmt sich selbst freiheiten heraus, die für die jeweils anderen nicht gelten

sei es bei pkw das befahren von fahrverboten, die mißachtung jeglicher halte- und parkverbote etc.etc.
bei fußgängern das ignorieren jeglicher lichtzeichen beim überqueren der fahrbahn
und bei radfahrern siehe die letzten 60 seiten ;)

leider ist es halt so, daß die radfahrer im schutz der anonymität im gegensatz zu kraftfahrzeug-lenkern nicht strafbar sind.

und damit sind wir wieder am beginn der diskussion angelangt.....:haha:
 
eder straßenbenutzer nimmt sich selbst freiheiten heraus, die für die jeweils anderen nicht gelten

Danke, dass dies auch mal erwähnt wird, der VCÖ begründet dies in einer unlängst erschienen Studie mit der sozialen Distanz welche entsteht, wenn sich ein Mensch mittels Fahrzeug, egal welcher Kategorie der sozialen Kontrolle seiner Umwelt entzieht! Es ist Fakt, das sich z.B. Autofahrer welche allein in ihrem Auto sitzen um ein Ungleiches aggressiver und rücksichtsloser im Strassenverkehr verhalten, als wenn noch eine oder mehrere Personen mit im Auto sind! Deto bei den Radfahrern, die durch eine vermeintliche Unkenntnis ihrer Person und die " Möglichkeit der schnellen, unerkannten Flucht" wesentlich rücksichtsloser unterwegs sind, als beim Fahrradausflug mit der Familie am Donauradweg!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
da sind die radfahrer keine ausnahme, jeder straßenbenutzer nimmt sich selbst freiheiten heraus, die für die jeweils anderen nicht gelten

Einspruch ....... ich red jetzt nicht davon, dass sich in allen Gruppen etliche befinden, die geltende Regeln missachten. Mir stößt es sauer auf, wenn ich da höre, dass das Befahren des Gehsteiges in den Augen mancher Radler hier eigentlich keine Regelwidrigkeit darstellt (sollen halt die Fußgänger besser aufpassen).

Wenn hier im Forum ein Autofahrer für sich reklamiert, dass er den Zebrastreifen ignoriert (sollen halt die Fußgänger besser aufpassen), dann wäre im einhellige Kritik sicher. Und das zu Recht.

Es ist die offen zur Schau getragene Ignoranz, die mich stört.
 
Zuletzt bearbeitet:
leider ist es halt so, daß die radfahrer im schutz der anonymität im gegensatz zu kraftfahrzeug-lenkern nicht strafbar sind.

.....öhhm.....Strafbar sind sie sehr wohl.......man muß sich nur die Mühe machen, sie zu erwischen.

Was ist übrigens aus den "Bike-Cops" geworden? Kein Geld dafür?
 
Einspruch ....... ich red jetzt nicht davon, dass sich in allen Gruppen etliche befinden, die geltende Regeln missachten. Mir stößt es sauer auf, wenn ich da höre, dass das Befahren des Gehsteiges in den Augen mancher Radler hier eigentlich keine Regelwidrigkeit darstellt (sollen halt die Fußgänger besser aufpassen).

Wenn hier im Forum ein Autofahrer für sich reklamiert, dass er den Zebrastreifen ignoriert (sollen halt die Fußgänger besser aufpassen), dann wäre im einhellige Kritik sicher. Und das zu Recht.

Es ist die offen zur Schau getragene Ignoranz, die mich stört.

das kann ich verstehen, dass die ignoranz Dich stört, stört mich genauso. ich sage auch nicht, dass radfahrer die am gehweg fahren keine regelwidrigkeit begehen, sondern dass es durchaus auch radfahrer gibt, die obwohl sie am gehweg fahren keine rowdys sind.

mich stört das in den topf werfen. so wie argumentiert wurde, dass ein radfahrer, der bei rot rechts abbiegt ein rowdy sei - man wird ja nicht behaupten können, dass ein Fußgänger der bei rot über die straße geht, ein rowdy sei. ein bisschen differenzierung würde nicht schaden - auf beiden seiten.
ps damit meine ich jetzt nicht, dass jemand, der am gehweg fährt nicht auch bestraft werden kann - aber ich kann mir schon vorstellen, dass ein polizist bei einem der in schrittempo fährt auch mal ein auge zudrückt und bei einem der mit 25kmh womöglich noch klingelnd (à la: aus dem weg) am gehweg entlangrauscht eben dann halt in jedem fall bestraft.
 
das würde ich mit dem richter diskutieren, der dich nach einem verkehrsunfall,
den du als radfahrer am gehsteig verursacht hast, verurteilt.

vielleicht kannst du mit dem herrn auch über kant diskutieren oder philosophieren,
mit mir jedenfalls nicht mehr...........

Für diese Stellungnahme könnte ich dich küssen, denn mir war es bereits zu blöd, mit dem zu diskutieren. :smiley: Das sind ja völig verschwurbelt-blöde Ansichten von dem!! :mauer:
 
", sondern dass es durchaus auch radfahrer gibt, die obwohl sie am gehweg fahren keine rowdys sind."

Leider gibt es in der Augasse ausschließlich Rowdies, die am Gehsteig fahren und wie besessen und aggressivst klingeln, wenn der Fußgänger nicht augenblicklich beim Herannahen des VERBOTENERWEISE am Gehsteig dahinrasenden Radlers Platz macht und wieselflink zur Seite hüpft!!!!! Erlebe es, wenn ich in Wien bin, täglich 8 - 10 Mal!!
 
", sondern dass es durchaus auch radfahrer gibt, die obwohl sie am gehweg fahren keine rowdys sind."

Leider gibt es in der Augasse ausschließlich Rowdies, die am Gehsteig fahren und wie besessen und aggressivst klingeln, wenn der Fußgänger nicht augenblicklich beim Herannahen des VERBOTENERWEISE am Gehsteig dahinrasenden Radlers Platz macht und wieselflink zur Seite hüpft!!!!! Erlebe es, wenn ich in Wien bin, täglich 8 - 10 Mal!!

also ich erlebe es oft genug aus der andern perspektive und wurde schon beschimpft, obwohl ich langsam, in schrittempo am gehsteig oder in der fußgängerzone unterwegs bin. habe einmal mit einem herrn ein gespräch darüber gehabt, wieso er mich jetzt so beschimpfe, ich sei doch nun genau so langsam gefahren wie ich gehen würde - ich gebe gern zu, dass ich aus purer faulheit nicht abgestiegen bin, habe aber mit meinem verhalten weder jemanden gefährdet noch geschnitten noch zum ausweichen gedrängt und schon gar nicht geklingelt - der mann wies mich darauf hin, dass es verboten sei in der fußgängerzone fahrrad zu fahren. witzigerweise hatte sich genau zu diesem zeitpunkt ein autofahrer am gehsteig eingeparkt und ich fragte den herrn, ob er nicht dem autofahrer jetzt auch erklären wolle, dass dies verboten sei, woraufhin er mir gesagt hat: das kann ich verstehen, hier gibts ja auch nirgends a vernünftige parkmöglichkeit und man muss dann wieder zwei, dreihundert meter zu fuß gehen... [sic!]

ich will es Dir jetzt nicht unterstellen, tourbillon, aber ich hab schon oft das gefühl, dass viele sich einfach grundsätzlich über radfahrer aufregen und bei jedem nicht der regel entsprechenden verhalten ein rowdytum sehen und sich über die aufregen wollen. und das mit den 8-10 mal täglich glaub ich dir einfach nicht ganz. da müsstest ja fast schon am gehsteig wohnen, dass sich das ausgeht. ich habe drei jahre lang ganz in der nähe von dem eck gewohnt, das du weiter oben beschrieben hast. da müsste sich das schon sehr verändert haben, wenn es auch nur halb so aggressiv zu und her gehen sollte, wie Du das beschreibst.
 
@ Siddharta
"und das mit den 8-10 mal täglich glaub ich dir einfach nicht ganz. "

Vielleicht hast du es gar nicht, oder überlesen, es handelt sich um die Gasse, in der sich die WU befindet - 1090, Augasse - 26.000 Studenten!! Mit 8 - 10 habe ich eher UNTER- denn ÜBERtrieben!! Natürlich NICHT jetzt, im Winter, doch im Sommer komme ich mir häufig vor, als würde ich als Fußgängerin verbotenerweise am Ring-Radweg gehen, anstatt gemütlich in der Augasse am Gehsteig, der extrem schmal ist, auf beiden Seiten von Bäumen umsäumt, sowie auch Gebüsche und abschüssige Grasstreifen aufweist!
 
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