Radler werden immer gefährlicher......

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Vielleicht hat die Polizeigewerkschaft auch eine saftige "Radlerzulage" eingefordert. :undweg:

Du meinst strampeln ist anstrengender als ein Haxerl vor das andere zu setzen, wenn sie zu Fuß die Bezirke abhatschen? *gg*
 
Vielleicht hat die Polizeigewerkschaft auch eine saftige "Radlerzulage" eingefordert. :undweg:

:haha: ungefähr jedes zweite jahr wird die fahrradstreife "neu erfunden" und im drauffolgenden jahr werden dann die räder wieder eingesammelt....und dann fängts von vorne an......;)
 
:haha: ungefähr jedes zweite jahr wird die fahrradstreife "neu erfunden" und im drauffolgenden jahr werden dann die räder wieder eingesammelt....und dann fängts von vorne an......;)

Man könnte die Fahrradstreife ja mit Zimmerfahrrädern ausstatten. Dann entfällt die Schlechtwetterzulage.
 
5 Kmh ist wohl einfach zu definieren: Wenn die Begleitperson ihm nicht mehr folgen kann, ohne zu laufen, dann ist´s zu schnell. Möglicherweise hat der Gesetzgeber logischer gedacht als du.

Das glaube ich nicht. Weil sich sofort die Frage stellt, wer dafür zur Verantwortung gezogen werden soll? Das Kind sicher nicht, die Aufsichtsperson auch nicht. ;)
 
führst halt einen alten mann über den haufen, der sich den schambeinast oder oberschenkelhals bricht, das sind die bei dieser unfalltype häufigsten verletzungen, und dann reden wir nochmal drüber

Bei nicht schwerwiegender Schuld...aber du kennst den § 90 eh. So, zum Thema schwere KV: mir ist heuer kein Fall bekannt, wo es durch das Befahren des Gehwegs zu einer solchen gekommen wäre. Und ich verfolge das Thema doch sehr intensiv :)
 
Keineswegs bin ich dünnhäutig, es ist mir nur einfach zu dumm, zu banal und trivial, mit einem rechthaberischen, oberg'scheiten i-dipferlreiter diskussionen zu führen, nur um des diskutierens willen (nach dem Motto: was kümmerts die eiche, wenn die wildsau sich an ihr reibt*sfg*). Ich wohne dort und weiß, wovon ich spreche, weder würde ich mir über das Gehsteigfahren in rodaun, noch in floridsdorf noch den restlichen wiener bezirken beurteilungen anmaßen - nicht mal über den restlichen 9. bezirk!!!

OK, ok, wenn es dir persönlich so ein Anliegen ist dann kann ich ja tw. Verständnis aufbringen. Ich führe ja hier im Bezirk auch so einen Kampf gegen Windmühlen...nur bei mir ists eine Wohnstraße, durch die mein Sohn regelmäßig gehen wird müssen. Ich war mit dem Anliegen schon x-mal in unserem Wachzimmer, schon beim letzten Bezirksvorsteher, bei der jetzigen und verändert hat sich genau null. Die Autofahrer brausen dort noch immer durch, als gäbe es kein Morgen. Nur tu ich die nicht maßregeln, was vielleicht daran liegt, dass die in einem Auto sitzen.


:bussal: dein rechthaberische, oberg'scheite i-dipferlreiter ;) *gggg*
 
Wohnstrassen sind halt nur Empfehlungen wie rote Ampeln.
und schnell fahren nur die, ihr gerät beherrschen.
 
Das glaube ich nicht. Weil sich sofort die Frage stellt, wer dafür zur Verantwortung gezogen werden soll? Das Kind sicher nicht, die Aufsichtsperson auch nicht. ;)

Wieso die Aufsichtsperson nicht? Wer die Aufsicht hat, der übernimmt auch die Verantwortung. Es ist halt einmal so: Auch Kinder dürfen nur unter ganz bestimmten Bedingungen am Gehsteig fahren. Aber du nimmst das halt nur seeehr ungern zur Kenntnis.
 
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und schnell fahren nur die, ihr gerät beherrschen.
leider ist genau das Gegenteil der Fall - würden wirklich nur die schnell fahren, die ihr Gerät beherrschen könnte man sämtliche Radaranlagen und Laserpistolen abschaffen
 
Wieso die Aufsichtsperson nicht?

Die Aufsicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Tatsächlich kann ein Kind für Übertretung der StVO nicht belangt werden, die aufsichtspflichtigen Personen auch nicht. Aber ist schon weit weg vom Thema. War auch nur, weil du dem Gesetzgeber logisches Denken unterstellst hast ;)

Wenn ein Schaden eintritt, schauts u.U. anders aus. Wobei man in unserem hypothetischen Fall auf die Versicherung trifft und die lassen solchen Fälle fast immer aus ausjudizieren. Somit bleibt man eigentlich bei einem Unfall mit einem Kind immer auf seinem Schaden sitzen.
 
und schnell fahren nur die, ihr gerät beherrschen.

Ich halts ja mit der Beschreibung von Siddharta weiter oben: ein Rowdy ist einer, der andere gefährdet und nicht unbedingt einer, der Regeln übertritt. Die Josefsgasse ist eben wirklich eng, besonders für ein ausgewachsenes SUV ;)
 
Die Aufsicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Tatsächlich kann ein Kind für Übertretung der StVO nicht belangt werden, die aufsichtspflichtigen Personen auch nicht. Aber ist schon weit weg vom Thema. War auch nur, weil du dem Gesetzgeber logisches Denken unterstellst hast ;)

Wenn ein Schaden eintritt, schauts u.U. anders aus. Wobei man in unserem hypothetischen Fall auf die Versicherung trifft und die lassen solchen Fälle fast immer aus ausjudizieren. Somit bleibt man eigentlich bei einem Unfall mit einem Kind immer auf seinem Schaden sitzen.

nene ganz so ist das nicht - das hängt dann schon stark davon ab, welcher unfall wo wie passiert ist - weicht man einem kind aus und verursacht dadurch einen unfall, zahlt die eigene versicherung. verursacht das kind den schaden, wird es meist ein wenig komplizierter. da kommt es sehr auf das alter des kindes an, wo war das kind unterwegs und mit wem. wenn es die gibt, zahlt im zweifelsfall die haftpflichtversicherung der eltern des kindes, gibt es die nicht, wirds nochmal komplizierter - aber es ist nun weiß gott nicht so, dass die versicherungen wegen jedem sch... vor gericht rennen würden, auch die machen durchaus die abwägung wie groß ist der schaden - wieviel kostet uns ein vor gericht gehen und wie groß ist unsere chance überhaupt zu gewinnen.
 
Wieso die Aufsichtsperson nicht? Wer die Aufsicht hat, der übernimmt auch die Verantwortung. Es ist halt einmal so: Auch Kinder dürfen nur unter ganz bestimmten Bedingungen am Gehsteig fahren. Aber du nimmst das halt nur seeehr ungern zur Kenntnis.

ne ne ne - natürlich gibt es bedingungen unter denen ein kind am gehsteig fahren darf und welche unter denen es nicht fahren darf - so zb das alter. das hat aber weder mit aufsichtsperson was zu tun noch kann eine aufsichtsperson für den schaden den ein kind verursacht haftbar gemacht werden. dies geht nur in seeehr engen grenzen. wenn ein kind am gehsteig fährt - und das ist ja unser beispiel und fährt sagen wir mal einem alten mann in den gehstock, dieser fällt hin und bricht sich den oberschenkelhalsknochen, kann weder das kind noch die aufsichtsperson für den entstandenen schaden haftbar gemacht werden. es gibt weder anspruch auf schmerzensgeld noch kann die krankenversicherung regress nehmen.

stell dir mal die - doch gelegentlich vorkommende situation vor: Dein kind hat ein laufrad, ist fünf jahre alt und fährt am gehsteig als eine strecke kommt, wo es leicht bergab geht. du versuchst als aufsichtsperson das kind zurückzuhalten, doch es entwischt dir und flitzt den hügel runter und fährt dort in einen alten mann, der stürzt und bricht sich den oberschenkelhalsknochen. wer ist schuld? was glaubst?
 
die Josefsgasse ist eine gekennzeichnete Wohnstrasse?

Der war gut! :mrgreen: (Übrigens auch die Mechitaristengasse, aber um das bei den durch rasenden Autofahrern bekannt zu machen, müsste man vermutlich einen Aushang in den zentralen Gebäuden der Justiz machen. ;) :mrgreen:)

Aber die Politik hat zumindest schon eine Lösung angedacht: man will das Schild "Einfahrt verboten" dort anbringen. Das gibt Hoffnung - weil zumindest das Verkehrsschild sollte allgemein bekannt sein *gggg*
 
dass die versicherungen wegen jedem sch... vor gericht rennen würden, auch die machen durchaus die abwägung wie groß ist der schaden - wieviel kostet uns ein vor gericht gehen und wie groß ist unsere chance überhaupt zu gewinnen.

Ich meinte damit, dass sich die Versicherungen vor Gericht klagen lassen, bevor sie den Schaden bezahlen. Das Kind muss sich eben nachweislich schuldhaft verhalten haben.
 
ne ne ne - natürlich gibt es bedingungen unter denen ein kind am gehsteig fahren darf und welche unter denen es nicht fahren darf - so zb das alter.

Es darf (mit einem Kinderfahrrad) am Gehsteig fahren, sofern es noch nicht älter als 12 ist. So steht´s zumindest im Merkblatt des KfV (siehe Link ein paar Seiten vorher). Und das ist sicher näher am Gesetz als die an den Haaren herbeigezogenen Ausführungen des Seneca. Auf dem Umweg über die Kinder möchte er offenbar beweisen, dass ein Fußgänger am Gehsteig jederzeit mit rasenden Radlern zu rechnen hat. Da ignoriert er geflissentlich , dass als Fahrrad nur Geräte gelten, die nicht für Geschwindigkeiten über 5 Khm gebaut sind. Da ignoriert er die Aufsichtspflicht.

Nur um zu beweisen, dass Radfahrer alles dürfen und die anderen Verkehrsteilnehmer nichts?
Wie kann man nur so verbohrt sein?
 
so..als Grüner und leidenschaftlicher Radler sag ich auch - zwecks Objektivität - mal meine Meinung
gestern bin ich um ca. 16:50 mit dem Auto vom 9. in den 7. gefahren. Die ganze Zeit war da ein Radfahrer...ohne Licht, hat mit dem Handy telefoniert und ist zT mitten auf der Straße gefahren, aber bei jeder roten Ampel wieder vorgefahren
Das sind eben die leider zahlreichen schwarzen Schafe...dem ghört a) der Führerschein, falls er einen hätte oder b) das Radl abgenommen


Leider funktioniert irgendwie das gemeinsame "Sich an die Norm Halten" nirgends.
PKWs fahren 70 in 30er Zonen und Slalom am Gürtel oder auf der Tangente
LKWs parken prinzipiell auf Radwegen und schneiden andere Fahrzeuge
Radfahrer fahren ohne Licht am Gehsteig gegen die Einbahn
Fussgänger gehen bei Rot über alle Kreuzungen

Das "Ich bin Ich"-Prinzip siegt halt über allgemeine Regeln...und immer wird sich eine der betroffenen Gruppen auf den Schlips getreten fühlen...weil der Egoismus das wichtigste Gut des 21. Jahrhunderts ist
 
Der war gut! (Übrigens auch die Mechitaristengasse, aber um das bei den durch rasenden Autofahrern bekannt zu machen, müsste man vermutlich einen Aushang in den zentralen Gebäuden der Justiz machen. )

ups...habe die Josefsgasse mit der Trautsongasse verwechselt......


man will das Schild "Einfahrt verboten" dort anbringen

Die Josefsgasse ist eine Einbahn Richtung Auerspergasse......da sollte doch schon ein Schild "Einfahrt verboten" angebracht sein.....
 
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