Die Aufsicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Tatsächlich kann ein Kind für Übertretung der StVO nicht belangt werden, die aufsichtspflichtigen Personen auch nicht. Aber ist schon weit weg vom Thema. War auch nur, weil du dem Gesetzgeber logisches Denken unterstellst hast
Wenn ein Schaden eintritt, schauts u.U. anders aus. Wobei man in unserem hypothetischen Fall auf die Versicherung trifft und die lassen solchen Fälle fast immer aus ausjudizieren. Somit bleibt man eigentlich bei einem Unfall mit einem Kind immer auf seinem Schaden sitzen.