Radler werden immer gefährlicher......

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An allem sind die Juden schuld. Und die Radfahrer.

Zitat aus dem Film das Narrenschiff.

Juden darf man in diesem Zusammenhang ja nicht mehr sagen, aber man ist ja Kreativ und findet andere Gruppen. Ist aber auch etwas besser (oder auch nicht) wenn man dazu keine Rasse-Merkmale benötigt und diejenigen ihren "Stern" schon freiwillig mit sich führen, und damit auch für den schon etwas am grauen Star oder einer Makular Degeneration leidenden Rentner noch gut erkennbar sind.
 
ich trete generell dafür ein, daß die Eltern - wie gesagt - ihre Gschrappn ordentlicher erziehen, insbesondere was die Gefahren des Straßenverkehrs betrifft.
Zu einzelnen Geschichten unterhalte ich mich im übrigen nicht. Dein Beispiel müsste vor dem Hintergrund der juridischen Auslegung des Vertrauensgrundsatzes diskutiert werden. Eigentlich ist der Vertrauensgrundsatz sehr klar. Selbst ohne Schutzweg können Kinder jederzeit die Straße queren und ihnen ist von anderen Verkehrsteilnehmern die sichere Querung zu garantieren. Das gilt im übrigen auch, wenn die Kinder in Begleitung von Erwachsenen unterwegs sind.

Vorausschauende Gefahrenwahrnehmung bildet sich erst im Alter zwischen 13 und 14 aus. Deshalb gibt es Situationen in denen es nichts bringt, die Kinder zurechtzuweisen. Weil Kinder also grundsätzlich nicht fähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen, sind sie vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Sorglos handeln dürfen sie aber nicht, §76 StVO gilt auch für sie.

Würden Autofahrer sich an die Gesetze halten, würden 100% bei ungeregelten Schutzwegen stehen bleiben um das ungehinderte Queren zu ermöglichen. Tatsächlich sind es aber nur 67 Prozent der Autofahrer, die das ungehinderte Queren ermöglichen. Kindern müssten sie überhaupt immer das Queren ermöglichen, auch an anderen Stellen. Aber tatsächlich bleiben Autofahrer bei ungeregelten Schutzwegen seltener stehen, wenn Kinder queren wollen! Nur 59% ermöglichen ungehindertes Queren.

Während Kinder zur von dir geforderten Gefahrenwahrnehmung einfach nicht ausreichend fähig sind und somit Erziehung nur begrenzt greifen kann, wäre doch Erziehung dort, wo Gefahrenwahrnehmung gegeben ist (also bei Jugendlichen und Erwachsenen) sinnvoll. Die Gefahr, die von Fahrzeugen mit einer Masse von (mittlerweile weit) über einer Tonne ausgeht, ist erheblich. Der Verantwortungsvolle Umgang wäre dort besonders einzumahnen. Wie sich anhand der Statistiken und der Art, wie hier diskutiert wird, zeigt, fehlt es an Einsicht, sich entsprechend der Gefahr, die vom Auto ausgeht, entsprechend zu verhalten.
 
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Deshalb gibt es Situationen in denen es nichts bringt, die Kinder zurechtzuweisen
Du behauptest also allen Ernstes den Standpunkt, daß die Eltern einfach nur dabei zusehen und in keinster Weise eingreifen sollen, wie ihre Kinder mit ihren Fahrrädern unvermittelt auf die Straße fahren, und somit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer (dieser Aspekt wird ja gerne ausgespart) gefährden?
Sorry, reinster Schwachsinn, was Du da verzapfst. Dir ist offenbar gar nicht klar, was Du da zusammenfabulierst.

Und sicher findest Du dann auch das okay:
Oder, wenn in meinem Wohngebiet ganze Familien-Fahrradausfahrten auf dem Gehsteig gemacht werden - wodurch bereits den Kleinen der Verstoß gegen die StVO angelernt wird. Die werden das künftig natürlich immer so machen.
 
Wir können's gern diskutieren. Aber auf pesönliche Angriffe lasse ich mich nicht ein. Schwachsinn, fabulieren etc.
 
Wir können's gern diskutieren
vergiß es, wird sowieso nix bringen.
Nicht solange Du auf Deinem Standpunkt beharrst, der da lautet
Vorausschauende Gefahrenwahrnehmung bildet sich erst im Alter zwischen 13 und 14 aus
und daraus ableitest, daß man z.B. einem/einer 12-Jähren nicht erklären kann (mit oder ohne Nachdruck), daß er/sie nicht, ohne vorher einen klärenden Blick auf die Straße zu machen, einfach mit dem Fahrrad drauf losfahren soll.

Und andererseits haben, bekanntlich, nicht wenige Jugendliche mit 12 Jahren bereits Geschlechtsverkehr. Aber für einen Blick auf die Straße sollen's noch zu unreif sein? Ernsthaft?
 
andererseits haben, bekanntlich, nicht wenige Jugendliche mit 12 Jahren bereits Geschlechtsverkehr. Aber für einen Blick auf die Straße sollen's noch zu unreif sein? Ernsthaft?
Sowohl Geschwindigkeit, als auch Masse der beteiligten Verkehrsteilnehmer sind beim Geschlechtsverkehr deutlich geringer, als beim Straßenverkehr. Der Rest ist Physik.
 
Selbstverständlich gehe ich mit dir d'accord, dass Kinder
einen klärenden Blick auf die Straße zu machen
haben. Das ergibt sich auch aus meiner Aussage,
Sorglos handeln dürfen sie aber nicht, §76 StVO gilt auch für sie.

Der klärende Blick bringt aber nur insofern etwas, wenn mit dem klärenden Blick auch Klärung hergestellt werden kann. Die Verkehrspsychologie weist hübsch nach, dass Kinder unter 9 davon ausgehen, dass sie vom Autofahrer gesehen werden, wenn sie das Auto sehen. Da hilft jede Erziehung nichts. Das ist einfach so. Auch die Tiefenwahrnehmung ist zu diesem Zeitpunkt noch bei etlichen Kindern nicht ausreichend ausgebildet, was dazu führt, dass sie Geschwindigkeiten nicht einschätzen können. Das kann ziemlich weit noch fortgesetzt werden und wichtig zu beachten ist, dass die in den Lehrbüchern angegebenen Altersangaben sich meist auf den Durchschnitt beziehen, die Schwankung aber beträchtlich sein kann. Während bei den meisten 14jährigen die meisten dieser Fähigkeiten und auch die motorischen gut ausgebildet sind, haben sie noch eine wesentlich längere Reaktionszeit als Erwachsene und es fehlt ihnen an Erfahrung, Situationen schnell und richtig einschätzen zu können. Sie machen oft Fehler und lernen aus diesen. Meist bemerken sie sie sogar selber.

Ich habe also einerseits angegeben, dass Kinder Gefahren nicht wie Erwachsene einschätzen können, weshalb sie aus dem Vertrauensgrundsatz ausegenommen sind. Weiters habe ich angegeben, dass sie nicht sorglos handeln dürfen. Sie sind also im Sinne der Verkehrserziehung insbesondere mit dem §76 der StVO vertraut zu machen und es ist Sorge zu tragen, dass sie sich entsprechend ihrem Vermögen diesem gemäß zu verhalten zu haben. Somit wird die Beurteilung einer konkreten Situation komplex. Ich maße mir nicht an, nach einer vagen Beschreibung einer solchen Situation ein Urteil zu fällen. Was im übrigen auch der Grund dafür war, dass ich mein Statement mit "Zu einzelnen Geschichten unterhalte ich mich im übrigen nicht." einleitete.

Und ich bitte dich im Sinne einer guten Diskussion hinkünftig solche Unterstellungen zu unterlassen, die nur durch Auslassungen in der Zitation untermauert werden konnten.
 
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Und weil ich mir nicht ganz sicher war, wie das im Gesetz formuliert war:
(1) Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, daß Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten. Die Bestimmungen des § 76 werden dadurch nicht berührt.

(2) Wer Kinder beim Überqueren der Fahrbahn beaufsichtigt, insbesondere anleitet oder begleitet, darf auf der Fahrbahn verweilen, solange sich die Kinder auf der Fahrbahn befinden. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, daß das Überqueren der Fahrbahn nicht unnötig verzögert wird.

D.h. ich muss Kindern mit der wahrscheinlichen Absicht meine Spur zu queren das gefahrlose queren ermöglichen. Und das gilt ganz unabhängig von Schutzwegen. Diese Passage gilt unabhängig vom Vertrauensgrundsatz.
 
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So, heute wieder genüßlich die Windschutzscheibe gesäubert während ich einen Mountainbiker überholt hab. Radweg wäre direkzt neben der Straße gewesen :rolleyes:
 
So, heute wieder genüßlich die Windschutzscheibe gesäubert während ich einen Mountainbiker überholt hab. Radweg wäre direkzt neben der Straße gewesen :rolleyes:

Und was bringt dir das? Das sind genau solche Aktionen, die ein entspanntes Nebeneinander im Straßenverkehr unterlaufen. Einfach nur unnötig.
 
Und was bringt dir das? Das sind genau solche Aktionen, die ein entspanntes Nebeneinander im Straßenverkehr unterlaufen. Einfach nur unnötig.
Das die Leut nachdenken, win Meter daneben ist der Radweg! Bitte, schalten radfahrende Menschen das Hirn aus? Landesstraße, 100er ... 120 werd meißt gefahren. Der Radfahrer hat auf dem für ihn extra gebaute Radweg zu fahren. Punktum.

Wenn ich Bundesstraße fahre wo nebenher ein Begleitweg ist, und der Bauernschädel meint er muss trotzddm Bundesstraße fahren, überhol ich den und brems den auf 10 km/runter. Da kann er fluchen was er will.
 
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