brauchte man früher für Mopeds auch keinen Mopedausweis" (so wie jetzt) und da hatten die Mopeds auch schon Kennzeichen, Ferner erinner ich auch nur, daß es zwar keine Ausweispflicht in Österreich gibt, jedoch ein Polizist das Recht hat, Dich auf die Wache mitzunehmen, .
Deswegen wurden auch die Mopedausweise u.A. eingeführt, weil es eben immer wieder zu Problemen bei der Identitätsfeststellung gekommen ist. Verwechsle auch bitte nicht "Ausweispflicht" und "Identitätsfeststellung"!
Natürlich kann man auch verpflichtende Fahrradausweise einfühern....vielleicht noch nur im Zusammenhang mit einer Ausbildung? Das wäre aber auch wieder ein bürokratischer und juristischer -zusätzlicher -Aufwand für die Behörden. Nachdem man bemüht ist im Rahmen der "Verwaltungsreform" nicht unbedingt notwendige Tätigkeiten entfallen zu lassen, würde eine Einführung von Fahrradnummerntafeln der Verwaltungsreform diametral entgegenstehen.
Es ist nämlich auch anzuzweifeln, ob Fahrradkennzeichen die Verkehrssicherheit WESENTLICH erhöhen würden.
Kraftwagenfahrer haben sogar zwei Kennzeichen und begehen trotzdem täglich sehr oft, auch ungestraft, Delikte, die eine Gefahr darstellen (bei Rotlicht die Kreuzung queren, Annährungsgeschwindigkeit beim Schutzweg oder Querstellen und ja ..auch Fahrer- und Unfallflucht etc.) Also glaube ich kaum, dass ein Radrowdy, der mit einem Kennzeichen versehen ist, das so groß ist wie ein Mopedkennzeichen,( wo sogar Polizisten sich hüten ,es abzulesen, da die Erkennbarkeit der Zeichen bei einem sich rasch entfernendem Fahrzeug nicht gegeben ist und die Gefahr einer Verwechslung besteht) , sich plötzlich zusammenreisst, weil er "nicht anonym" ist.
Selbst wenn es gelingen sollte, das Fahrradkennzeichen fehlerfrei abzulesen, kommt es zum nächstem Aufwand: Der Feststellung des Lenkers!
Naturgemäss ist der Halter eines Fahrzeuges nicht auch unbedingt dessen Lenker.
(Nur) In Österreich gibt es das Instrument der Lenkerauskunftspflicht, welches jedem KFZ-Halter verpflichtet unter Strafandrohung Auskunft zu geben ,wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt und Ort gelenkt oder abgestellt hat.
Dies hat sich auch bei der Strafverfolgung bewährt, bis in den 80-er Jahren der Verfassungsgerichtshof, aufgrund zahlreicher Beschwerden-nämlich dass sie gegen die Menschenrechtskonvention verstößt- wesentliche Bestimmungen als vefassungswidrig aufgehoben hat.
Aufgund der Notwendigkeit der Lenkerauskunft, sah sich der Verfassungsgeber veranlasst diese Lenkerauskunft durch eine Verfassungsbestimmung abzusichern. Also eine Umgehung wesentlicher verfassungsrechtlicher Grundprinzipien!
Da die Lenkerauskunftspflich z. Zt. nur für KFZ-Halter gilt, müsste sie auch auf Fahrrad-Halter erweitert werden, was wiederum ein Änderung der Verfassungsbestimmungen bedarf! Dies stösst bei der Politik und der Rechtswissenschaft auf heftige Kritik.
Wäre keine verfassungsrechtliche Absicherung einer Fahrrad-Lenkerauskunft vorgesehen, hätten dann auch die Kennzeichen keinen Sinn, da der Besitzer immer behaupten könnte er wisse nicht wer das Radl zum Zeitpunkt der Tat gelenkt hat, er wisse nur Eines: Er war es nicht! Es wäre der Behörde nahezu unmöglich ihm doch nachzuweisen, dass er der Täter gewesen sei, da in der Regel keine Anhaltspunkte vorliegen.
Auch wenn es zu einer verfassungsrechtlichen Absicherung einer Fahrrad-Lenkerauskunft kommen würde, wo der Halter verpflichtet ist Auskunft zu geben, könnte man, da ein Fahrrad ja auch von Kindern ab dem 12. Lebensjahr gelenkt werden darf, jederzeit ein strafunmündiges Kind als Lenker zum Tatzeitpunkt angeben.
Ja, bei Kraftfahrzeugen macht ein Kennzeichen, trotz des enormen Aufwandes(und ja,auch darüber denke ich als Kraftfahrzeuglenker nach) Sinn, da von einem motorisiertesm Fahrzeug, im Gegensatz zu einem Fahrradl, wesentlich mehr Gefahr ausgeht und der Verwaltungsaufwand zur Strafverfolgung dafür steht!
Ich möchte abschließend noch feststellen, dass ich KEIN Radfahrer bin. Mich würde also die Einführung eines Radl-Kennzeichens ,im Sinne von "üblem Tun bestraft zu werden", nicht wirklich betreffen. Mir geht es einzig und alleine nur um die Kosten-Nutzungs-Rechnung, von der nicht nur ich betroffen bin!
@ DonJoe
Wenn die Fahrradkennzeichen tatsächlich zur Budgetsanierung dienen sollten, dann wären sie auf alle Fälle schon ohne grosse Diskussion eingeführt worden!
Es gab in Wien/Österreich übrigens schon tatsächlich mal Fahrrdadkennzeichen. Allerdings nicht zur Strafverfolgung, sondern um sie mit einer Abgabenpflicht zu belegen und zwar 1935-1938.
Abgeschaft wurde diese "Radsteuer" nach dem Anschluss an das deutsche Reich.
"Es ist untragbar, dass der kleine Mann, der sein Fahrrad für den Weg zu seiner Arbeitsstätte verwendet, extra bezahlen muss" hieß es damals als Begründung
1945-1947 waren in Wien auch Fahrradkennzeichen vorgesehen.