Schießsport: Ja/Nein

Schießsport finde ich ...

  • ... sollte verboten sein.

    Stimmen: 7 7,0%
  • ... ist in gergeltem Rahmen (Schutzmaßnahmen usw.) in Ordnung.

    Stimmen: 82 82,0%
  • ... ist mir genau genommen egal.

    Stimmen: 11 11,0%

  • Umfrageteilnehmer
    100
ok, ok, ich reich es nach ... :ironie: und aufpassen, ned zufällig mal monty phyton ansehen ... ;)

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Als Sport finde ich das Schießen Ok...
Aber es sollten keine Schusswaffen mit nach hause genommen werden dürfen...

Mein Schwiegervater, Ein strenger Vater hat auch geglaubt das sein reden das keiner der Kinder seine Waffen angreifen darf....
Später einmal bei einer Diskussion hat er blöd geschaut wie seine Kinder erzählt haben das sie durch die Wohnung damit gelaufen sind und Räuber und Gendarm gespielt haben
 
Als Sport finde ich das Schießen Ok...
Aber es sollten keine Schusswaffen mit nach hause genommen werden dürfen...

Mein Schwiegervater, Ein strenger Vater hat auch geglaubt das sein reden das keiner der Kinder seine Waffen angreifen darf....
Später einmal bei einer Diskussion hat er blöd geschaut wie seine Kinder erzählt haben das sie durch die Wohnung damit gelaufen sind und Räuber und Gendarm gespielt haben
Sind wir wieder bei der Verwahrung, die Dinger müssen weggesperrt werden zB In einen Tresor.
 
Hi,

Als Sport finde ich das Schießen Ok...
Aber es sollten keine Schusswaffen mit nach hause genommen werden dürfen...

zwischen rumliegen lassen und nicht zu Hause haben dürfen ist ja wohl ein weites Feld.

Ich war ja nur 50 Tage beim Bundesheer, aber der korrekte Umgang mit Waffen wurde dort beigebracht. Von daher hat eigentlich keiner eine Ausrede.

LG Tom
 
Hi,

Sind wir wieder bei der Verwahrung, die Dinger müssen weggesperrt werden zB In einen Tresor.

Abzugsschloss reicht.

Wobei ich aktuell nicht sicher bin, ob nicht Munition auch schon versperrt und getrennt aufbewahrt sein muss. Wäre auch eine Lösung, Waffe darf er heim nehmen, Muni nur am Schießstand.

LG Tom
 
Hi,



zwischen rumliegen lassen und nicht zu Hause haben dürfen ist ja wohl ein weites Feld.

Ich war ja nur 50 Tage beim Bundesheer, aber der korrekte Umgang mit Waffen wurde dort beigebracht. Von daher hat eigentlich keiner eine Ausrede.

LG Tom

Mein Schwiegervater dachte auch das keiner seine Waffen angreift..
Bei der Diskussion war er sprachlos und blasd
 
Hi,



Abzugsschloss reicht.

Wobei ich aktuell nicht sicher bin, ob nicht Munition auch schon versperrt und getrennt aufbewahrt sein muss. Wäre auch eine Lösung, Waffe darf er heim nehmen, Muni nur am Schießstand.

LG Tom
Dass Munition und Waffen getrennt verwahrt werden müssen ist ein sich gut haltendes Gerücht. Beides muss sicher verwahrt werden, darf sich aber ein Platzerl teilen.
 
siehe antwort vom tom aus wien
Ach so ja, Waffenpass, ned nur Waffenbesitzkarte...:kopfklatsch:
Trotzdem wäre das Mitnehmen in den Wald ned erlaubt...…aber gut, das ist mir egal....ich tu eh ned Schwammerln suchen oder Mountainbiken...
Meine haben sie 2010 eingezogen.
...ach, wie das? o_O
Gefährliche Drohung?....oder hat dich wer vernadert?
Aber nicht explizit angegeben wie.
Stimmt, das ist dann später präzisiert worden.
Aber ein unversperrtes Abstellkammerl war auch damals ned geeignet, gegen unbefugtem Zugriff.....
 
Zum Thema Waffenverwahrung:

Waffengesetz:
§ 16b. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

Waffengesetz -Durchführungsverordnung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

1.

Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

2.

Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3.

Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

4.

Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

(3) Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.
 
Der Waffenbesitzer wird regelmäßig überprüft und auch die Aufbewahrung kontrolliert. Damit wird Unachtsamen Umgang weitestgehend ein Riegel vorgeschoben.
Ned böse sein,aber diese Kontrollen sind ein Witz! Die kommen nicht unangekündigt und ich muss sie auch nicht in die Wohnung lassen.
Kriterium ist ein verschlossener Behälter ( Blechschrank ist ausreichend). Die Praxis ist anders als das Gesetzt. In Österreich gibt es glaube ich 360.000 legale Waffen,wer soll das bitte noch kontrollieren?
Und wer bescheinigt den richtigen Umgang? Das Waffengeschäft mit Schießstand......sehr sinnig.
 
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