Auch in der Gesetzgebung habe ich Lücken... aber aus meiner (sicherlich falschen) Sichtweise heraus., kann man ja wohl schlecht von *scheinbare Einwilligung* sprechen, wenn das Opfer zuvor mit OK-Tropfen, Alkohol oder Drogen wehrlos gemacht wurde?
Ebensowenig, wenn ich sie derart bedrohte, misshandelte oder mit Waffengewalt/Schlägen einschüchterte, dass sie - aus Angst um ihr Leben - sich nicht mehr zu rühren, schreien oder wehren traute.
Da passt für mich der Begriff "scheinbare Einwilligung" nun wirklich nicht.
Anders wäre es, wenn sie ihn noch mit zu sich auf einen Kaffee einlädt... mit ihm flirtet, ihn küsst und zu schmusen anfängt...
... beide nackt im Bett landen...
... sie es sich dann aus irgendeinem Grunde anders überlegt...
... und er es (bei nur zaghaftem, halbherzigen Widerstand ihrerseits) nicht akzeptieren mag.
DAS wäre dann - für meine Begriffe - ein zunächst scheinbares Einverständnis.
Natürlich ungeachtet dessen, dass er dennoch ihren Wunsch zu respektieren hätte und es eben dennoch eine Vergewaltigung wäre.