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Ermächtigt ja, verpflichtet - wie Du vorher geschrieben hast - nicht.Und wenn dagegen verstoßen wird erlaubt (und fordert) das Hausrecht die Entfernung entsprechender Personen und oder ein Hausverbot... und da ist SEHR WOHL jeder Eigentümer oder dessen Vertreter in Form von Bademeistern, Sicherheitsdiensten, Portieren,... ermächtigt auch Leute aus Bereichen zu entfernen für die sie Eintritt gezahlt haben.