Nö, nicht ganz...
Im Thread geht es um Sex mit einer 17-Jährigen...
Und
@Mitglied #391280 's Einwand war der, dass der Besitz von Pornografie für Jugendliche nicht bestraft wird...
Kinderpornografie wäre es dann, wenn die Darsteller unter 18 Jahre sind, hier war gemeint, dass der Besitzer unter 18 Jahre ist...
Und da spricht das Gesetz auch Klartext:
Das Zeigen oder zur Verfügung stellen von unsittlichen Darstellungen an unter 18-Jährige ist verboten... Sprich: Der Inverkehrbringer macht sich strafbar, nicht der (minderjährige) Besitzer...
In Österreich wird das aber auch unter Anderem vom Jugendschutzgesetz geregelt, und das ist durchaus in den verschiedenen Bundesländer unterschiedlich und wird deshalb auch anders gehandhabt... (Wobei hier auch von "Es ist verboten, pornografisches Material an unter 16-Jährige anzubieten, zu zeigen, zu überlassen oder zugänglich zu machen" die Rede ist...)
Jedoch wenn man sich
RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Pornographiegesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 05.04.2017 genauer durchliest, kommt man zu dem Schluss, dass das in Verkehr bringen von pornografischem Material generell verboten ist...