Sex mit einer 17-jährigen

Das Problem in dem Fall war Wahrscheinlich das die Handlung nicht einvernehmlich war, ist jetzt mal nur mein Dafürhalten. Ich will meinen Anwalt heut nicht mehr anrufen, bei der nächsten Kellerrunde frag ich ihn mal, würd mich auch interessieren.
Welche Handlung meinst jetzt ?
Die Weitergabe an Dritte, der Besitz, Kinderpornografie an sich ( denn das ist sie ja wenn der Betreffende unter 18 ist) ?
Ich hatte das Thema nicht wirklich verfolgen können, es gab nur dann von Rechtswegen eine Aufklärung an der Schule....
 
Zur Info
Ich will hier niemanden beleidigen. Schon gar nicht erfahrene ältere Frauen.
Es ist so, mit einer neuen Eisenpfanne lässt es sich schlecht kochen, die Pfanne muss eingebrannt werden oder noch besser ein gewisses Alter haben. In der Schweiz sagt man diesen Spruch. Auf alten Pfannen lernt man kochen. Wen ein junger Kerl eine ältere Erfahrene Frau für Sex sucht.


Zur Kenntnis genommen. Ich kenn den Spruch mit den Fahrradln. Und find den auch grindig. :p
 
Ich bitte um Verzeihung das meine Antwort so uneindeutig war, ich meinte das schicken des Wixvideos.
Kein Problem..läßt sich alles ausreden...
Habs damals so verstanden: ob gewollt oder nicht....es ist Kinderpornographie und somit auch rechtlich verfolgbar....
Aber....wo kein Kläger, da kein Richter !!
Einen unguten Beigeschmack hats immer !!
 
Wenn die Darsteller unter 18 Jahren sind, wäre es strafrechtlich zu verfolgen.
Ich hoff aber keine Kinderpornografie :shock:
Denn um das gehts ja im Thread...unter 18 !!
Nö, nicht ganz...
Im Thread geht es um Sex mit einer 17-Jährigen...
Und @Mitglied #391280 's Einwand war der, dass der Besitz von Pornografie für Jugendliche nicht bestraft wird...
Kinderpornografie wäre es dann, wenn die Darsteller unter 18 Jahre sind, hier war gemeint, dass der Besitzer unter 18 Jahre ist...

Und da spricht das Gesetz auch Klartext:
Das Zeigen oder zur Verfügung stellen von unsittlichen Darstellungen an unter 18-Jährige ist verboten... Sprich: Der Inverkehrbringer macht sich strafbar, nicht der (minderjährige) Besitzer...
In Österreich wird das aber auch unter Anderem vom Jugendschutzgesetz geregelt, und das ist durchaus in den verschiedenen Bundesländer unterschiedlich und wird deshalb auch anders gehandhabt... (Wobei hier auch von "Es ist verboten, pornografisches Material an unter 16-Jährige anzubieten, zu zeigen, zu überlassen oder zugänglich zu machen" die Rede ist...)

Jedoch wenn man sich RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Pornographiegesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 05.04.2017 genauer durchliest, kommt man zu dem Schluss, dass das in Verkehr bringen von pornografischem Material generell verboten ist... :shock:
 
Nö, nicht ganz...
Im Thread geht es um Sex mit einer 17-Jährigen...
Und @Mitglied #391280 's Einwand war der, dass der Besitz von Pornografie für Jugendliche nicht bestraft wird...
Kinderpornografie wäre es dann, wenn die Darsteller unter 18 Jahre sind, hier war gemeint, dass der Besitzer unter 18 Jahre ist...

Und da spricht das Gesetz auch Klartext:
Das Zeigen oder zur Verfügung stellen von unsittlichen Darstellungen an unter 18-Jährige ist verboten... Sprich: Der Inverkehrbringer macht sich strafbar, nicht der (minderjährige) Besitzer...
In Österreich wird das aber auch unter Anderem vom Jugendschutzgesetz geregelt, und das ist durchaus in den verschiedenen Bundesländer unterschiedlich und wird deshalb auch anders gehandhabt... (Wobei hier auch von "Es ist verboten, pornografisches Material an unter 16-Jährige anzubieten, zu zeigen, zu überlassen oder zugänglich zu machen" die Rede ist...)

Jedoch wenn man sich RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Pornographiegesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 05.04.2017 genauer durchliest, kommt man zu dem Schluss, dass das in Verkehr bringen von pornografischem Material generell verboten ist... :shock:
Vom minderjährigen Besitzer ging ich auch nicht aus, sondern nur um die Weitergabe, wie auch immer...
Wobei der Besitz bei einem Erwachsenen wieder anders ausgelegt wird..
 
Vom minderjährigen Besitzer ging ich auch nicht aus, sondern nur um die Weitergabe, wie auch immer...
Wobei der Besitz bei einem Erwachsenen wieder anders ausgelegt wird..
Wir reden da gerade aneinander vorbei...
Im Thread war die Rede davon, dass Sex für Minderjährige unter 18 erlaubt sei, aber "das Anschauen bzw. der Besitz von Pornografie" für unter 18-Jährige verboten sei...

Daraufhin kam (zurecht) der Einwand von @Mitglied #391280 , dass sie kein Gesetz kenne, wo der Besitz von Pornos für Minderjährige verboten sei bzw. Jugendliche für den Besitz vom Gesetzgeber abgestraft werden... Es ging also um die Konsumenten und nicht um die Darsteller... Von minderjährigen Darstellern war hier nie die Rede und ich denke, da ist die Illegalität sowieso klar und bedarf keinerlei Diskussion...
 
... dass sie kein Gesetz kenne, wo der Besitz von Pornos für Minderjährige verboten sei bzw. Jugendliche für den Besitz vom Gesetzgeber abgestraft werden... Es ging also um die Konsumenten und nicht um die Darsteller... Von minderjährigen Darstellern war hier nie die Rede und ich denke, da ist die Illegalität sowieso klar und bedarf keinerlei Diskussion...

Exakt. :up:

Ich kannte bis jetzt übrigens auch kein derartiges Gesetz, in dem verlinkten PDF über Jugendschutz stand das jedoch so drin.

Mich amüsiert nur, dass es so sagenhaft an der Realität vorbei geht, wie nur irgendwas. :lol:
 
Wir reden da gerade aneinander vorbei...
Im Thread war die Rede davon, dass Sex für Minderjährige unter 18 erlaubt sei, aber "das Anschauen bzw. der Besitz von Pornografie" für unter 18-Jährige verboten sei...

Daraufhin kam (zurecht) der Einwand von @Mitglied #391280 , dass sie kein Gesetz kenne, wo der Besitz von Pornos für Minderjährige verboten sei bzw. Jugendliche für den Besitz vom Gesetzgeber abgestraft werden... Es ging also um die Konsumenten und nicht um die Darsteller... Von minderjährigen Darstellern war hier nie die Rede und ich denke, da ist die Illegalität sowieso klar und bedarf keinerlei Diskussion...
Wie kam es dann zu den Sozialstunden für den 17jährigen Schüler an der Schule meines Sohnes ?
Leider hab ich das zu wenig verfolgt.

Bei der darauffolgenden Aufklärung in der Schule, wurde darauf hingewiesen, daß es einen Unterschied beim Alter der Darstellern macht, ob es Kinderpornografie ist oder nicht....
Und nicht um den Besitz..sondern die Weitergabe!!
Nichts anderes hab ich auf Marlene32 Posting geantwortet ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie kam es dann zu den Sozialstunden für den 17jährigen Schüler an der Schule meines Sohnes ?
Leider hab ich das zu wenig verfolgt....;)

Das Früchtchen wird halt irgend welche Nacktphotos von Mitschülerinnen gemacht und verteilt haben. Vermutlich haben ihn die Lehrer dann bei den Löffeln genommen, und ihn drauf hingewiesen, dass das dann illegale Pornos von Minderjährigen sind. :D

Immerhin beruhigend zu wissen, dass es offenbar noch rudimentäre pädagogische Korrekturversuche an unseren Schulen gibt, bzw. man noch nicht vollkommen aufgegeben hat.

:rofl:
 
Das Früchtchen wird halt irgend welche Nacktphotos von Mitschülerinnen gemacht und verteilt haben. Vermutlich haben ihn die Lehrer dann bei den Löffeln genommen, und ihn drauf hingewiesen, dass das dann illegale Pornos von Minderjährigen sind. :D

Immerhin beruhigend zu wissen, dass es offenbar noch rudimentäre pädagogische Korrekturversuche an unseren Schulen gibt, bzw. man noch nicht vollkommen aufgegeben hat.

:rofl:
Es war sein eigenes Wix-Video an seine Freundin ;)
 
Wie kam es dann zu den Sozialstunden für den 17jährigen Schüler an der Schule meines Sohnes ?
Leider hab ich das zu wenig verfolgt.
Er hat pornografisches Material an Minderjährige weitergegeben... dass nämlich er drauf war (fällt vielleicht auch unter Kinderpornografie?), war in diesem Fall zweitrangig.
Er hat dieses Material eben Minderjährigen zugänglich gemacht...
Bei der darauffolgenden Aufklärung in der Schule, wurde darauf hingewiesen, daß es einen Unterschied beim Alter der Darstellern macht, ob es Kinderpornografie ist oder nicht....
Diese "Aufklärung" hätte sich die Schule sparen können, weil logisch...
Und nicht um den Besitz..sondern die Weitergabe!!
Genau, es ging um den Besitz, aber nicht um den Besitz von Kinderpornografie...
Nichts anderes hab ich auf Marlene32 Posting geantwortet ;)
Entweder sitz ICH jetzt grad auf der Leitung, aber hier war zuvor nie von Kinderpornografie die Rede...
 
Er hat pornografisches Material an Minderjährige weitergegeben... dass nämlich er drauf war (fällt vielleicht auch unter Kinderpornografie?), war in diesem Fall zweitrangig.
Er hat dieses Material eben Minderjährigen zugänglich gemacht...

Diese "Aufklärung" hätte sich die Schule sparen können, weil logisch...

Genau, es ging um den Besitz, aber nicht um den Besitz von Kinderpornografie...

Entweder sitz ICH jetzt grad auf der Leitung, aber hier war zuvor nie von Kinderpornografie die Rede...
Zuvor nicht, stimmt !;)
Die Aufklärung kam vom Jugendamt...und ich finde es nicht als unnütz, da viele andere Themen angesprochen wurden....Internet, Cyber-Grooming etc.....
Es waren 12 Stunden die auch für die Eltern offen standen und gut angenommen wurde....
Und es war erschreckend, wieviele Kids
sich nicht im Klaren waren, was sie da machen....
(es gab nach jeweils 2 Stunden eines Themas, eine anonyme schriftliche Befragung und Auswertung)

Und ja, es fällt unter Kinderpornographie.....und wurde von ihm (minderjährig) weitergeschickt..
 
Kinderpornographie § 207a

Strafbar macht sich, wer pornographische Darstellungen einer minderjährigen Person (unter 18) herstellt, anbietet, verschafft, überlässt, vorführt odersonst zugänglich macht. Seit Juni 2009 macht sich auch strafbar, wer wissentlich auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger zugreift. Damit wird auch das bloße Anschauen erfasst. Um Fälle auszuschließen, in denen jemand zufällig auf Kinderpornographie stößt, wird auf Wissentlichkeit abgestellt. Von Wissentlichkeit wird man ausgehen können, wenn jemand wiederholt auf eine Seite zugreift. Die Tatbestände sind sehr unterschiedlich geregelt und je nach Altersgruppe (Unmündige unter 14 und mündig Minderjährige von 14 bis 18), Beeinträchtigung der Opfer und Gewerbsmäßigkeit mit Freiheitsstrafen von 1 Jahr bis 10 Jahren bedroht.

Was man unter Pornographie versteht, ist in § 207a Abs. 4 abweichend von der Definition des Pornographiegesetzes geregelt. Danach fällt auch die sogenannte Anscheinspornographie darunter, also eine Abbildung, die nur den Anschein erweckt, es handle sich um geschlechtliche Handlungen, sowie realistische Bilder (also keine Fotos von echten Menschen).

Bei einem 17-jährigen wäre es nur Jugendpornografie, die er zwar für den eigenen Gebrauch von sich selbst herstellen und besitzen, aber nicht verbreiten darf.

Kein Wort von *Jugendpornographie*! ;)
 
Und weil ich mich damit auskenne habe ich ausdrücklich geschrieben, dass ich momentan nur für Deutschland sprechen kann, es mir aber vorstellen kann, dass es in Österreich genauso verhält. Was sich ja dann als richtig erwiesen hat.
Wo ist da das Problem? Egal ob in Deutschland oder Österreich, jeder kann einvernehmlichen Sex mit einer 17jährigen haben, ohne dass es juristische Probleme gibt.

Wenn die Darsteller unter 18 Jahren sind, wäre es strafrechtlich zu verfolgen.

*Als Kinderpornografie gilt die Darstellung sexueller Handlungen an Personen unter 18 Jahren oder von Personen unter 18 Jahren an sich selbst, anderen oder Tieren.*

Wenn man dann bedenkt, was sich die Mädls und Jungs z.B. am Schulhof untereinander übers Handy schicken...???

Falsch.

In Österreich gilt: Ficken ab 14, fotografieren und filmen ab 16. Ausgenommen der/die Jugendliche steht in einem Abhängigkeitsverhältnis in Schule, Firma oder Verein und ist geistig nicht normal gereift.

In Deutschland ist es wieder ganz anders geregelt.
 
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