Soll Inzest legalisiert werden?

Soll Inzest legalisiert werden?


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Welches allgemeine und auch persönliches Interesse siehst Du, dass ein Sohn seine Mutter nur anal oder oral penetrieren darf?
Ja OK , was keiner sieht oder irgendwie Schäden bei Dritten anrichtet. Ja was solls, da stört ein Gesetzt auch nicht.
Und wenn eine Handvoll Menschen auf einer einsamen Insel wohnen, ja dann kräht kein Richter und
kommt auch keine Polizei.
 
Vorab ein paar einleitende Worte zur Rechtslage:
In Österreich und Deutschland ist nur der Geschlechtsverkehr (vaginal) zwischen genau definierten Verwandten verboten (Eltern-Kind, Geschwister, Großeltern). Jede andere Form des sexuellen Kontaktes zwischen Verwandten ist erlaubt, soweit damit nicht gegen andere Gesetze verstoßen wird (wie z.B. diverse Missbrauchs-Tatsbestände).

Die Frage ist, ob, wie in vielen anderen Ländern, das Inzestverbot vollständig fallen gelassen werden soll. Ist es sinnvoll und gerecht Inzestpaare zum Auswandern zu zwingen oder sie einzusperren? Meine Meinung: Nein! Weder sinnvoll noch gerecht. Was im Einvernehmen zwischen mündigen Menschen passiert und Dritte nicht beeinträchtigt darf nicht verboten sein. Wobei "Dritte beeinträchtigen" nicht allein dadurch erfüllt ist, wenn sich diese Dritten aufgrund Ihrer Auffassung von Sitte und Moral über das Sexualleben anderer empören. Es gibt Menschen, denen Anal- und Oralverkehr und Homosexualität widerstrebt und die sich darüber empören.
Solche Menschen waren in Österreich bis vor einer Generation tonangebend, sind es in anderen Ländern noch heute und bestimmen und bestimmten Gesetze. Glücklicherweise ist das in Österreich heute nicht mehr so.

Das oft vorgebrachte Argument der Verhinderung von Erbschäden durch Inzest ist aus meiner Sicht durch folgende Tatsachen entkräftet:
  1. Ein erhöhtes Risiko von Erbschäden ist auch durch eine Vielzahl anderer Risikofaktoren vorhersehbar. Menschen mit bestimmten Erbkrankheiten tragen aus eugenischer Sicht ein weit höheres Risiko Krankheiten weiterzugeben als z.B. ein gesundes Geschwisterpaar. Müsste man nicht auch diese Menschen von Geschlechtsverkehr ausschließen, wenn man dies unter Berufung auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko der Nachkommen bei Inzest tut?
  2. Erbschäden und ihre fatalen Folgen durch notorische Verwandtenehen kennen wir gerade in Österreich am Beispiel der Habsburger zur Genüge. Wiederholte Cousinenehen zogen die Habsburgerlippe, Geisteskrankheiten und einen Weltkrieg nach sich. Weiters sind inzestuöse Beziehungen nur in einer Minderheit der Fälle überhaupt von einem Kinderwunsch getragen.
  3. Länder ohne Inzestverbot weisen keine erhöhte Behindertenrate aufgrund von Inzest auf, als Länder in denen Inzest verboten ist.
  4. Die negativen Folgen für die von Inzest Betroffenen sind nicht auf den Inzest an sich zurückzuführen, sondern in der Stigmatisierung und Ausgrenzung der in inzestuösen Beziehung lebenden Personen begründet.
  5. Durch die Kriminalisierung von bestimmten Verhaltensweisen werden die sich so Verhaltenden in die Kriminalität getrieben.
    Das funktioniert ähnlich wie bei Drogendelinquenten, die durch Beschaffungskriminalität dazu gedrängt werden, sich neben dem nur selbstschädigenden Drogenkonsum auch andere fremdschädigende Delikte zu begehen. Was bleibt sind moralische und religiöse Argumente, die auf Menschen mit anderer Religion oder Moral ohnehin nicht anwendbar sein dürfen.
Weil's leider notwendig ist: Bitte keine Moralpredigten und Beschimpfungen. Ich wünsche mir einen von Respekt für anders Denkende getragenen Austausch zu dem Thema.
meiner Meinung nach wäre es sinnvoll wenn du dich in Therapie begeben würdest, wer solche wirren Gedanken im Kopf hat, ist in meinen Augen eine gewisse Gefahr, nicht nur für sich selbst
 
Da bin ich völlig deiner Meinung. Vor 40 Jahren hab ich genau die gleichen Argumente gehört, als es um die gleichgeschlechtliche Ehe ging. Natürlich daef am Schutzalter nicht gerüttelt werden. Aber was ist zb. mit einer Frau, die ihren Vater erst im Erwachsenenalter kennen gelernt hat. So einen Fall kenn ich. Gegen eine sexuelle Beziehung der beiden wäre absolut nichts einzuwenden.
Warum gerade in diesem Fall ?
 
Warum gerade in diesem Fall ?
Mein Vater hat zu mir gesagt, Du darfst Alles nur eines nicht Dich erwischen lassen.
Gesetze sind kein Ersatz für Ethik und Moral! Sie sind eben nicht religiös. (Zumindest solange die Säkularität noch Bestand hat.)
Sie dienen nur dem Schutz eines jeden Einzelnen. Deswegen müssen wir eben nicht mit dem Gewehr unterm Kopfkissen schlafen.
 
Und wenn ein Kind entsteht?!
Mit der wesentlich höheren Gefahr einer Erbkrankheit.
Und was wenn die beide sterilisiert sind? Auch dann ist der vaginale sex strafbar, oral und analsex aber nicht. Ergibt gar kein sinn. Ausserdem müssten wir dass dann bei vielen erblichen Krankheiten unter Strafe stellen vaginalsex zu praktizieren wenn das Risiko ein bestimmten Prozentsatz übersteigt..
Jeder wünscht sich doch n gesundes Kind, wenn man Eltern in einem verwandtschaftsfall gut berät und ihnen vorrechnet wie hoch die Chancen sind, werden sie sich doch sowieso gedanken drum machen.
Also mehr als wenn man das thema tabuisiert auf jeden fall
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
meiner Meinung nach wäre es sinnvoll wenn du dich in Therapie begeben würdest, wer solche wirren Gedanken im Kopf hat, ist in meinen Augen eine gewisse Gefahr, nicht nur für sich selbst
Deine Meinung in Ehren. Ich halte Leute, die andere in die Psychiatrie schicken wollen ohne sie zu kennen für weitaus gefährlicher. Um mich musst Du Dir keine Sorgen machen. Es fehlt mir an nichts und gefährlich bin ich maximal für Leute, die ihrerseits eine Gefahr darstellen.
 
Dünnes Eis, ganz dünnes Eis.

Wäre es nich besser als geistig ja so überlegener Mensch diese einfach zu ignorieren?
Wirrköpfe, die mit Pistolen vor Leuten hermfuchteln ignorieren? Geht nur bis die abdrücken, also lass ich es lieber nicht so weit kommen.
Bei den (geistig) Unbewaffneten, die sich hier tummeln, sind allerdings gelindere Mittel anzuwenden.
 
Die Opfer sind die Nachkommen.
Das war ein Quellne Zitat aus dem Link der sich darunter befindet. Das sind die Grundlagen worauf diese Länder ihre Entscheidung begründen.
Wenn Trisomie 21 Eltern ein Kind haben wollen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung durch T21 sehr hoch. Sind diese Kinder dann auch Opfer? Sollte man dann dort auch ansetzen es gesetzlich zu unterbinden, das Eltern mit erblich bedingten Behinderungen keine Kinder zeugen dürfen?
Das Thema ist nicht ganz so einfach, da Erblich bedingte Schäden auch in anderen Konstellationen, Behinderungen bei Kindern hervorrufen (kann).
 
Ja OK , was keiner sieht oder irgendwie Schäden bei Dritten anrichtet. Ja was solls, da stört ein Gesetzt auch nicht.
Und wenn eine Handvoll Menschen auf einer einsamen Insel wohnen, ja dann kräht kein Richter und
kommt auch keine Polizei.
Das eugenische Argument wurde hier bereits mehrmals widerlegt (u.a. im Eingangskommentar). Eine weitere Schleife für zu spät Gekommene und Lernresistente macht keinen Sinn.
 
Schön, dass Du dich bildest. Offen gestanden wäre es aber besser gewesen, Du hättest das VORHER getan, bevor Du Dich zum Thema äußerste.
Woher kommt Deine Vorstellung, dass Inzucht kein erhöhtes Risiko für Erbkrankheiten zur Folge hat.
Denn wenn Du Recht hast dann wäre auch Klonen kein Problem.
 
Wirrköpfe, die mit Pistolen vor Leuten hermfuchteln ignorieren? Geht nur bis die abdrücken, also lass ich es lieber nicht so weit kommen.
Bei den (geistig) Unbewaffneten, die sich hier tummeln, sind allerdings gelindere Mittel anzuwenden.

Drohung
Gegendrohung
Verbale Aufrüstung

Genau so entstehen gewaltsame Konflikte.

In diesem Fall wäre Ignorieren deeskalierender.

Erkläre mir bitte einmal was du unter "militant behandelt" und "aus dem Verkehr gezogen " verstehst .
 
Auch dann ist der vaginale sex strafbar, oral und analsex aber nicht.
Das stimmt so nicht mehr:
Rechtssatz
Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration" zu verstehen (JAB zur Vergewaltigung, Punkt 7). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tathandlung der geschlechtlichen Befriedigung beider Partner dient; durch die Gleichstellung von Beischlaf und beischlafsähnlichen Sexualakten sollte vielmehr der vergleichbaren Intensität und sexuellen Inanspruchnahme des Opfers und der Schwere des Eingriffes in die sexuelle Selbstbestimmung sowie dem Ausmaß der Demütigung und Erniedrigung Rechnung getragen werden. Ein Mundverkehr ist demnach strafrechtlich wie ein Beischlaf zu behandeln und diese Form der geschlechtlichen Betätigung als eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung zu werten.

Rechtssatznummer
RS0094905
Entscheidungsdatum
18.10.1989
 
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