Soll Inzest legalisiert werden?

Soll Inzest legalisiert werden?


  • Umfrageteilnehmer
    416
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Die Sache ist, wenn man sich mit ein paar der betroffenen auseinander setzt, merkt man meisst dass einem alle Argumente dagegen ausgehen. Dazu muss man sich aber auch damit auseinandersetzen.
Die meisten die hier so anti rumpöbeln, haben das nicht, weil "will ich gar nicht wissen" halt jedes einfühlen und Interesse verhindert.
Interessiert sie also gar nicht, aber dagegen sind sie dennoch.
Interessanter und gewichtiger sind Meinungen dagegen, die mit argumenten hinterlegt werden.

Das Argument der erblichen defekte ist ganz wichtig. Und ja nicht von der Hand zu weisen

Ich persönlich bezweifel jedoch dass solche Fälle durch ein wegfallen der Paragrafen häufiger vorkommen werden, ich denke dass durch mehr Offenheit, und mehr Toleranz, mehr fälle verhindert als vorgerufen werden würden.

Klar man liebt sein Kind auch mit Behinderung, aber kaum jemand würde vorsätzlich ein hohes Risiko in Kauf nehmen wenn es so viele andere Möglichkeiten gibt.
 
Das stimmt so nicht mehr:
Rechtssatz
Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration" zu verstehen (JAB zur Vergewaltigung, Punkt 7). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tathandlung der geschlechtlichen Befriedigung beider Partner dient; durch die Gleichstellung von Beischlaf und beischlafsähnlichen Sexualakten sollte vielmehr der vergleichbaren Intensität und sexuellen Inanspruchnahme des Opfers und der Schwere des Eingriffes in die sexuelle Selbstbestimmung sowie dem Ausmaß der Demütigung und Erniedrigung Rechnung getragen werden. Ein Mundverkehr ist demnach strafrechtlich wie ein Beischlaf zu behandeln und diese Form der geschlechtlichen Betätigung als eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung zu werten.

Rechtssatznummer
RS0094905
Entscheidungsdatum
18.10.1989
Es geht nicht um Missbrauch und vergewaltigung. ?

Als Inzest ist in Deutschland lediglich der vaginale Verkehr (Beischlaf) verboten/strafbar. Alle anderen sexuellen Handlungen zählen in Deutschland laut Gesetz nicht zum Inzest.
 
Nicht immer das größte Übel und sicher besser als eine Scheindemokratie mit einer Mehrheit an gehirngewaschenem Stimmvieh.
Das 2. Mal das ich den Verdacht hege aus welcher Ecke der Wind bei dir weht. :winke:
Die Art und Weise wie du kontinuierlich versuchst andere ins Abseits zu stellen die deinen etwas kruden Argumenten nicht folgen ist eh ziemlich geschmacklos.
Und Tschüss.
 
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Das stimmt so nicht mehr:
Rechtssatz
Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration" zu verstehen (JAB zur Vergewaltigung, Punkt 7). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tathandlung der geschlechtlichen Befriedigung beider Partner dient; durch die Gleichstellung von Beischlaf und beischlafsähnlichen Sexualakten sollte vielmehr der vergleichbaren Intensität und sexuellen Inanspruchnahme des Opfers und der Schwere des Eingriffes in die sexuelle Selbstbestimmung sowie dem Ausmaß der Demütigung und Erniedrigung Rechnung getragen werden. Ein Mundverkehr ist demnach strafrechtlich wie ein Beischlaf zu behandeln und diese Form der geschlechtlichen Betätigung als eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung zu werten.

Rechtssatznummer
RS0094905
Entscheidungsdatum
18.10.1989
Ich stelle mir das Mühsam vor wenn ein Richter unterscheiden müsste, ob die Fahrlässigkeit die zu einem inzenstiösen Kind führen könnte
, indirekt durch den Mund oder direkt durch die Vagina, begründet ist.
 
Ich persönlich bezweifel jedoch dass solche Fälle durch ein wegfallen der Paragrafen häufiger vorkommen werden, ich denke dass durch mehr Offenheit, und mehr Toleranz, mehr fälle verhindert als vorgerufen werden würden.
es wäre durchaus denkbar, dass bei einer ent-tabuisierung, die betroffenen ganz regulär (so wie andere paare auch) sich vom arzt erklären lassen würden, wo die risiken sind und was sie möglicherweise erwartet, und aufgrund dessen eine gebildete entscheidung treffen, die sie "heimlich in ihren 4 wänden" so gar nicht getroffen haben, ja.
 
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Ich stelle mir das Mühsam vor wenn ein Richter unterscheiden müsste, ob die Fahrlässigkeit die zu einem inzenstiösen Kind führen könnte
, indirekt durch den Mund oder direkt durch die Vagina, begründet ist.
Also auch noch Hobbyjurist. Wenn von " einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung" die Rede ist, so ist diese auch explizit im Gesetz erwähnt. Der Inzestparagraph bezieht sich ausschließlich auf Beischlaf und nichts anderes.
Glücklicherweise gibt es Profi-Juristen denen die Wahrheitsfindung und Rechtssprechung nicht zu mühsam ist.
 
Steht das beweisen des beischlafes, vag. Untersuchung und so, nicht gegen die grundgesetze? Also düfte man mich, würd ich mit meinem Bruder (urgs) Sex haben, gegen meinen Willen vaginal untersuchen, um festzustellen ob ich sex hatte? Und ihm auch, weil es in dem fall ja beides "täter" sind? Weiss das jemand? Bzw wird das so gemacht?
 
Drohung
Gegendrohung
Verbale Aufrüstung

Genau so entstehen gewaltsame Konflikte.

In diesem Fall wäre Ignorieren deeskalierender.

Erkläre mir bitte einmal was du unter "militant behandelt" und "aus dem Verkehr gezogen " verstehst .
Auf mein Beispiel mit dem Pistolenfuchtler bezogen bedeutet das, dass ich, soweit es in meiner Macht steht, die Bedrohung durch den Fuchtler abwenden würde. Meine jeweilige Reaktion ist selbstverständlich situationsabhängig, wird aber in einer solchen Situation die Anwendung von körperlicher Gewalt sicher nicht ausschließen, sondern in der Liste der anwendbaren, verfügbaren Optionen hoch oben stehen.
Zusammengefasst: Gefährliche Bedroher und Gewalttäter können nicht von der eigenen körperlichen Unversehrtheit ausgehen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt die Bedrohung oder Gewalttat zu stoppen.
 
Steht das beweisen des beischlafes, vag. Untersuchung und so, nicht gegen die grundgesetze? Also düfte man mich, würd ich mit meinem Bruder (urgs) Sex haben, gegen meinen Willen vaginal untersuchen, um festzustellen ob ich sex hatte? Und ihm auch, weil es in dem fall ja beides "täter" sind? Weiss das jemand? Bzw wird das so gemacht?
Ich nehme nicht an, dass es solche Zwangsuntersuchungen gibt, kann es aber nicht belegen.
Die Sache wird dadurch nur noch ungerechter. Wer wahrheitsgemäß den Beischlaf gesteht wird bestraft. Wer leugnet bleibt ungeschoren. So betrachtet wird eine Straftat (falsche Zeugenaussage) gefördert.
 
Also auch noch Hobbyjurist. Wenn von " einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung" die Rede ist, so ist diese auch explizit im Gesetz erwähnt. Der Inzestparagraph bezieht sich ausschließlich auf Beischlaf und nichts anderes.
Glücklicherweise gibt es Profi-Juristen denen die Wahrheitsfindung und Rechtssprechung nicht zu mühsam ist.
und wie ich an deiner sehr gewählten Ausdrucksweise und deiner fast perfekten Argumentation sehe, bist du anscheinend dieser Profi-Jurist.
hab ich mir eh von Anfang an gedacht.

dieser Text kostet mir sogar selbst einen Grinser :winke::winke::winke:
 
Diese Aussage fußt auf sich selber und hat deswegen keine Ausagekraft. Nun darüber könnte man Bücher schreiben.
Bitte keine Bücher schreiben. Es reicht nicht mal zu einem stringenten Gedanken in einem Posting. Die Aussage beruht nicht auf sich selbst, sondern auch Dinge, die Deinen Horizont übersteigen oder mit denen Du Dich nicht auseinandersetzen willst.
 
Bzw wird das so gemacht?
gar nix wird gemacht ... es gibt praktisch so gut wie kaum fälle, bei denen inzest zum verhandelten fall wird :)
wie die meisten eh oft genug schon angemerkt haben, erlangen lediglich solche fälle das tageslicht, bei denen auch missbrauch selbst stattfindet, und dann wird sowieso nur auf den missbrauch geachtet ...

das gesetz ermöglicht es allerdings direkten verwandten nicht, legal eine beziehung zu haben (weil ihnen, nona, geschlechtsverkehr dann "unterstellt" wird).
 
Bitte keine Bücher schreiben. Es reicht nicht mal zu einem stringenten Gedanken in einem Posting. Die Aussage beruht nicht auf sich selbst, sondern auch Dinge, die Deinen Horizont übersteigen oder mit denen Du Dich nicht auseinandersetzen willst.
jetzt komm mal runter, sonst kriegst noch einen Herzpotschn, oder schau dir deinen soeben geposteten Beitrag an, geschwafel, oder was ist ein stringenten
 
Also auch noch Hobbyjurist. Wenn von " einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung" die Rede ist, so ist diese auch explizit im Gesetz erwähnt. Der Inzestparagraph bezieht sich ausschließlich auf Beischlaf und nichts anderes.
Glücklicherweise gibt es Profi-Juristen denen die Wahrheitsfindung und Rechtssprechung nicht zu mühsam ist.
Ich habe mich nur auf den Rechtssatz berufen. Keine Ahnung ob die Quelle gefälscht ist. Nur ich habe gesehen und
stundenlange Diskussionen unter Spitzenanwälten mit angehört. Es ist mühsam. Wenn die Gesetzeslage zuviel Luft lässt.
 
Ich stelle mir das Mühsam vor wenn ein Richter unterscheiden müsste, ob die Fahrlässigkeit die zu einem inzenstiösen Kind führen könnte
, indirekt durch den Mund oder direkt durch die Vagina, begründet ist.
Es ging mir rein um die Informationen, das Beischlaf und dessen Strafe nicht mehr nur auf die Penetration reduziert ist. Sondern Beischlaf in gesamten auf Oral Anal oder sonstige Übergriffe erweitert wurde.
 
Bitte keine Bücher schreiben. Es reicht nicht mal zu einem stringenten Gedanken in einem Posting. Die Aussage beruht nicht auf sich selbst, sondern auch Dinge, die Deinen Horizont übersteigen oder mit denen Du Dich nicht auseinandersetzen willst.
Ich finde Dich SUPERGUT wie perfekt Du doch bist. Kannst über Alle richten ! Musst sehr einsam sein.
 
Ich finde Dich SUPERGUT wie perfekt Du doch bist. Kannst über Alle richten ! Musst sehr einsam sein.
Leider alles missverstanden. Ich trete für die Abschaffung eines Verbots ein. Du bist es der über andere richten lassen will, die nicht Deinen Moralvorstellungen entsprechend handeln wollen. Besser als Du ist noch lange nicht gut, geschweige denn supergut.
 
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