Soll Inzest legalisiert werden?

Soll Inzest legalisiert werden?


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Leider alles missverstanden. Ich trete für die Abschaffung eines Verbots ein. Du bist es der über andere richten lassen will, die nicht Deinen Moralvorstellungen entsprechend handeln wollen. Besser als Du ist noch lange nicht gut, geschweige denn supergut.
Ja hast mir ja auch ein sehr schlechtes Zeugnis ausgestellt. Da kann ich Dir dann nicht mehr helfen.
Doch ich finde es gut das es strafbar bleibt. PUNKT Das hat nichts mit Moral zu tun.
Ich finde es auch gut das Körperverletzung bestraft wird. Mag wohl einige Sadisten stören. Egal ich finde es gut!
Mag schon sein das ich Dir da nicht folgen kann.
 
schön langsam beschleicht mich das Gefühl, hier hat wer Probleme in der Art die er so eifrig vertritt, und sucht nur Bestätigung dafür, das alles eh in Ordnung ist, nur die Gesetze sind blöd, von total veralterten, verschrobenen Kauzen gemacht, also absolut sinnlos und müssen daher schleunigst geändert werden.
Beratungsresistenz ist keine Tugend, eher Dummheit

damit ist dieses Thema für mich beendet.
 
Also ich finde euch zutiefst abstoßend, ekelhaft... Grauslich..

Das versteh ich. So geht’s mir mit den meisten Nutzern von Erotikportalen.

Nun ja. Leider ist über Nacht die erhoffte Erleuchtung der Inzest-Moralapostel nicht eingetreten.


Was nicht zuletzt auch an deiner stellenweise recht überheblichen Diskussionsweise liegt.

Nach wie vor halte ich die bestehende Inzestregelung für diskriminierend und falsch. Nach wie vor empfinde ich emotional einen starken Widerstand, der mich zögern läßt, mich mit der Abstimmung zu positionieren.
Man sollte eines nicht aus den Augen verlieren: Wir alle haben Inzest als Tabu mitbekommen, das zeigen die Reaktionen hier ganz deutlich. Vielen scheint nicht klar zu sein, daß die Abschaffung des Paragrafen mit großer Wahrscheinlichkeit kaum reale Auswirkungen hätte, außer vielleicht ein paar Strafprozesse weniger. Wäre interessant zu erfahren, wie viele Verfahren es dazu wirklich gibt.

Es geht hier NICHT darum, ob man selbst nahe Verwandte vögeln würde (die wenigsten würden, ob mit oder ohne Gesetz).

Ich habe zwei minderjährige Mädchen gekannt, die Kinder von ihren Vätern bekommen haben. Das waren Mißbrauchsfälle. Darüber hinaus war die innerfamiliäre Vaterschaft Thema, diese Kinder sind mit diesem Stigma aufgewachsen. Daß es in den Mutter-Kind-Gruppen (gehörten zum Mädchenheim, in dem ich war) vermutlich eine höhere Dunkelziffer gab, ist anzunehmen, „offiziell“ waren bei vielen die Väter als unbekannt eingetragen, was die Stigmatisierung eher auf die Mutter (vögelt mit Unbekannten) verlagert hat.

Keines dieser Kinder war körperlich oder geistig behindert. Wiederholte Inzucht führt m. W. zu Schäden, vereinzelt vorkommende Nachkommenschaften aus Inzucht können selten auch zu Erbschäden führen, ob das in dieser Diskussion überhaupt einen statistisch relevanten Aspekt spielen sollte - ich hab da so meine Zweifel.

Das stärkste Argument gegen Abschaffung des Inzestparagrafen sehe ich im emotionalen, gesellschaftsrelevanten Bereich. Ich frage mich, ob die Relation des Nutzens einer Abschaffung im Verhältnis zur Beunruhigung in der Gesellschaft gerechtfertigt wäre.

Ich selbst fühle mich nicht wohl bei dem Gedanken, in einer Gesellschaft zu leben, die Regeln „aus dem Bauch heraus“ fordert und durchsetzen will, das empfand ich vorgestern im Foto-Sakralbauten-Thread so, das empfinde ich auch hier im Thema. Aber Menschen sind nun mal so, wie sie sind. Man muß sie nicht mögen, aber Gesetze sollen vor allem ein möglichst störungsfreies Zusammenleben gewährleisten.

Vergleiche zur Homosexualität finde ich in diesem Zusammenhang unpassend. Homosexualität ist erwiesenermaßen normal, sie betrifft ca. 10 % aller Menschen. Gibt es Erhebungen zur Häufigkeit von inzestuösen, nicht-mißbräuchlichen Beziehungen unter Erwachsenen?
 
Ja hast mir ja auch ein sehr schlechtes Zeugnis ausgestellt. Da kann ich Dir dann nicht mehr helfen.
Doch ich finde es gut das es strafbar bleibt. PUNKT Das hat nichts mit Moral zu tun.
Ich finde es auch gut das Körperverletzung bestraft wird. Mag wohl einige Sadisten stören. Egal ich finde es gut!
Mag schon sein das ich Dir da nicht folgen kann.
Ich glaube bzw. weiß, dass wir das jetzt lieber lassen. Der Aussteller Deiner Zeugnisse bist du selbst, bzw. sind es Deine Absonderungen. Wer Körperverletzung mit einer auf freiwilliger Übereinkunft beruhenden sexuellen Handlungen vergleicht ist nicht so reprogrammierbar, dass er mir je folgen könnte. In diesem Sinne: Adieu
 
Auch wenn der TE ein echter Ungustl und mir das Thema in Wahrheit wurscht ist...
Es wird halt schwierig, wenn u.U. anfänglich jahrelanger Missbrauch mit dem Erreichen der Volljährigkeit legalisiert werden kann.
Ich denke Bruder und Schwester, oder Vater und Tochter, die sich erst im Erwachsenenalter kennenlernen, können mit der rechtlichen Situation umgehen, wenn sie denn eine Beziehung führen wollen.
Die Wahrscheinlichkeit das die dann irgendwer aus dem Bekanntenkreis anzeigt, wird aufgrund des Nichtwissens der Verwandtschaft keine große Rolle spielen.
 
Gesetze haben nicht nur deneinen zweck. sie können ebenso strafenden-, bewusstseinsschaffenden- oder präventionscharakter haben (und auch andere gründe), daher ist es nicht immer sin voll gleich jedes gesetz sofort abzuschaffen nur weil es augenscheinlich nichts bringt.

Naja... nimm z. B. mal die Cannabis-Prohibition in Deutschland.
Da "argumentiert" die Bundes-Drogenbeauftragte Daniela Ludwig (CSU) damit, dass sie keine 3.Volksdroge bräuchte und Cannabis kein Brokkoli wäre.
Ihre Vorgängerin Mortler berief sich darauf, dass es verboten wäre, weil es illegal ist. 🙄

Und das Gesetz geht völlig an der Realität vorbei. Seit Jahrzehnten steigt die Zahl der Konsumenten und alles, was dadurch passiert, ist, dass die Konsumenten kriminalisiert werden und die Drogen-Mafia immer mehr gestärkt wird.

Nicht jedes Gesetz ist sinnvoll oder bewirkt etwas.
So eben auch beim Inzest - die, die sich lieben, werden sich dann heimlich lieben.
Und eben kriminalisiert, wenn es herauskommt.

Aber es ändert nichts.

Und ebenso wie beim Cannabis, glaube ich nicht, dass eine Legalisierung dann plötzlich die Fallzahlen erhöhen würde- nur weil es dann erlaubt ist, wirst du dich nicht spontan in deine Mutter verlieben. 😏
 
Das versteh ich. So geht’s mir mit den meisten Nutzern von Erotikportalen.




Was nicht zuletzt auch an deiner stellenweise recht überheblichen Diskussionsweise liegt.

Nach wie vor halte ich die bestehende Inzestregelung für diskriminierend und falsch. Nach wie vor empfinde ich emotional einen starken Widerstand, der mich zögern läßt, mich mit der Abstimmung zu positionieren.
Man sollte eines nicht aus den Augen verlieren: Wir alle haben Inzest als Tabu mitbekommen, das zeigen die Reaktionen hier ganz deutlich. Vielen scheint nicht klar zu sein, daß die Abschaffung des Paragrafen mit großer Wahrscheinlichkeit kaum reale Auswirkungen hätte, außer vielleicht ein paar Strafprozesse weniger. Wäre interessant zu erfahren, wie viele Verfahren es dazu wirklich gibt.

Es geht hier NICHT darum, ob man selbst nahe Verwandte vögeln würde (die wenigsten würden, ob mit oder ohne Gesetz).

Ich habe zwei minderjährige Mädchen gekannt, die Kinder von ihren Vätern bekommen haben. Das waren Mißbrauchsfälle. Darüber hinaus war die innerfamiliäre Vaterschaft Thema, diese Kinder sind mit diesem Stigma aufgewachsen. Daß es in den Mutter-Kind-Gruppen (gehörten zum Mädchenheim, in dem ich war) vermutlich eine höhere Dunkelziffer gab, ist anzunehmen, „offiziell“ waren bei vielen die Väter als unbekannt eingetragen, was die Stigmatisierung eher auf die Mutter (vögelt mit Unbekannten) verlagert hat.

Keines dieser Kinder war körperlich oder geistig behindert. Wiederholte Inzucht führt m. W. zu Schäden, vereinzelt vorkommende Nachkommenschaften aus Inzucht können selten auch zu Erbschäden führen, ob das in dieser Diskussion überhaupt einen statistisch relevanten Aspekt spielen sollte - ich hab da so meine Zweifel.

Das stärkste Argument gegen Abschaffung des Inzestparagrafen sehe ich im emotionalen, gesellschaftsrelevanten Bereich. Ich frage mich, ob die Relation des Nutzens einer Abschaffung im Verhältnis zur Beunruhigung in der Gesellschaft gerechtfertigt wäre.

Ich selbst fühle mich nicht wohl bei dem Gedanken, in einer Gesellschaft zu leben, die Regeln „aus dem Bauch heraus“ fordert und durchsetzen will, das empfand ich vorgestern im Foto-Sakralbauten-Thread so, das empfinde ich auch hier im Thema. Aber Menschen sind nun mal so, wie sie sind. Man muß sie nicht mögen, aber Gesetze sollen vor allem ein möglichst störungsfreies Zusammenleben gewährleisten.

Vergleiche zur Homosexualität finde ich in diesem Zusammenhang unpassend. Homosexualität ist erwiesenermaßen normal, sie betrifft ca. 10 % aller Menschen. Gibt es Erhebungen zur Häufigkeit von inzestuösen, nicht-mißbräuchlichen Beziehungen unter Erwachsenen?
Ich bin bescheidener als Du denkst und sehe meine Rolle meiner Diskussionführung im Prozess der Erleuchtung einzelner Moral-Apostel als vernachlässigbar gering an.

Die implizite Aussage Inzest wäre nicht normal, die durch die Behauptung Homosexualität beträfe 10% und könne daher als normal gelten, getroffen wird, halte ich für willkürlich. Wäre Inzest dann normal, wenn es 10% der Bevölkerung ausleben würden? Wo liegt Dein Schwellwert? Sind Penispiercings noch normal, obwohl sie eine Verbreitung von unter 1% haben oder sollte das verboten werden?
 
Vielen scheint nicht klar zu sein, daß die Abschaffung des Paragrafen mit großer Wahrscheinlichkeit kaum reale Auswirkungen hätte, außer vielleicht ein paar Strafprozesse weniger.
das stimmt so nicht, die veränderung wäre sehr real, nämlich, dass solche paarkonstellationen legal vaginalen geschlechtsverkehr haben könnten.
das sind auch eben die einzigen, auf die eine solche veränderung überhaupt einfluss haben würde, denn diese wenigen strafprozesse, die dann wegfallen würden, gibt es augenscheinlich gar nicht (meine frau und ich haben jetzt ne weile versucht, da irgendwelche fälle zu finden, und sind leer ausgegangen).
sobald irgendeine form des missbrauchs oder der nötigung stattfindet, bezieht man sich überhaupt nicht mehr auf den inzest paragraphen, weil dieser ja im straufausmass völligst milde ausfallen würde (zB bei mündigen geschwistern lediglich 6 monate).
demnach bietet er tatsächlich nur einen einzigen vermeintlichen schutz, nämlich die erzwingung des vermischten rezessiven erbguts. das alleine, ist allerdings, imho, keine akzeptable rechtslage, es sei denn, wir verfolgen diese "ideologie" kontinuierlich auf alle anderen bereiche (also auch andere konstellationen, die auf rezessiv "schädigendes" erbgut hinweisen). da tun wir aber das exakte gegenteil, nämlich immer mehr und mehr dafür gerade stehen, dass dies ein privates entscheidungsrecht eines jeden individuellen menschen ist, und sich das gesetz da nicht einmischen darf ...

so gesehen eigentlich überraschend, aber meine conclusio ist : inzest ist in der form strafrechtlich verfolgend eine unzulässige diskriminierung einer minderheit, und es traut sich keiner, das gesetz anzufassen, mit teils haarsträubenden erklärungen, wieso das eben so stehengelassen wird (da gibts ein paar fälle, unter anderem einer, der bis ans EU gericht ging, und da war dann lapidar die aussage "die staaten können sich das selbst aussuchen, wie sie's handhaben" ... was beim thema diskriminierung eine echt erbärmliche sichtweise ist ;) ).
 
Auch wenn der TE ein echter Ungustl und mir das Thema in Wahrheit wurscht ist...
Es wird halt schwierig, wenn u.U. anfänglich jahrelanger Missbrauch mit dem Erreichen der Volljährigkeit legalisiert werden kann.
Ich denke Bruder und Schwester, oder Vater und Tochter, die sich erst im Erwachsenenalter kennenlernen, können mit der rechtlichen Situation umgehen, wenn sie denn eine Beziehung führen wollen.
Die Wahrscheinlichkeit das die dann irgendwer aus dem Bekanntenkreis anzeigt, wird aufgrund des Nichtwissens der Verwandtschaft keine große Rolle spielen.
Es freut mich, dass durch meinen nicht vorhandenen Wunsch mich beliebt zu machen, die Argumentation der Argumentationsunfähigen die Abkürzung ad personam nimmt. Dass spart Zeit. Der Ordnung halber möchte ich festhalten, dass bisher niemand inklusive meiner Wenigkeit die Legalisierung früheren Missbrauchs fordert und es sich um eine Kopfgeburt Deinerseits handelt. Gedanken sind frei, nur ersuche ich Dich Deine Missbrauchsfantasien an anderer Stelle abzusondern. Hier ist die Legalisierung von Inzest das Thema und nicht sexueller Missbrauch.
 
Es wird halt schwierig, wenn u.U. anfänglich jahrelanger Missbrauch mit dem Erreichen der Volljährigkeit legalisiert werden kann.
Ich hab mir jetzt die ur Mühe gegeben und die RIS Texte durchgeschaut. Es ist mir bis dato keine Entscheidung unter gekommen die sich auf den Inzest Gesetzes Text basiert ein Urteil ausgesprochen wurde.
In solchen Fällen wird der Paragraph 206 herangezogen, da das Strafmaß einfach viel höher ausfällt, als bei Inzest. Wäre ich Staatsanwältin würde ich auch bei Missbrauch bei Minderjährigen den 206 hernehmen da ich bis zu 10 Jahre erwirken könnte, bei Inzest max 1 Jahr. Was bei der Handlung einfach nicht ausreichend wäre mMn.
 
Ich glaube bzw. weiß, dass wir das jetzt lieber lassen. Der Aussteller Deiner Zeugnisse bist du selbst, bzw. sind es Deine Absonderungen. Wer Körperverletzung mit einer auf freiwilliger Übereinkunft beruhenden sexuellen Handlungen vergleicht ist nicht so reprogrammierbar, dass er mir je folgen könnte. In diesem Sinne: Adieu
Erstens ich habe da nichts gleichgesetzt.
Es gibt nur eine Analogie! Und Kinder aus Inzucht Beziehungen leiden! B.z.w. es besteht eine hohe Gefahr.
Und wer heimlich mit seine Mutter knutscht. Na UND. Ich habe es nicht gesehen.
Doch wenn daraus Kinder entstehen ist es ein THEMA.
 
Was nicht zuletzt auch an deiner stellenweise recht überheblichen Diskussionsweise liegt.
Auch wenn Du die nun folgende Frage als Bestätigung Deiner These verwenden wirst, so sei sie doch gestellt.
Wie kleidet man überlegene Argumente in eine Form, in die sie der argumentativ am Ende Befindliche nicht am Ende als "überhebliche Disskussionsweise" abtun kann?
 
Auch wenn Du die nun folgende Frage als Bestätigung Deiner These verwenden wirst, so sei sie doch gestellt.
Wie kleidet man überlegene Argumente in eine Form, in die sie der argumentativ am Ende Befindliche nicht am Ende als "überhebliche Disskussionsweise" abtun kann?
UHH diesen Gedanken solltest auf Dich selber anwenden. Aber bin ja zu blöd dazu jenes zu verstehen. :mrgreen:
 
Solche Worte empfinde ich zutiefst abstoßend.
Egal was ich denke, das ist nicht die Art und Weise wie ich mit anderen umgehen mag.

Ich wüsste auch nicht wie das der Sache dienen sollte, außer Gräben zu vertiefen.

Es steht jedem Menschen zu seine eigene Meinung zu haben, oder auch in erster Gefühlsaufwallung auf momentanen Wissenstand zu argumentieren.
Wenn man sich länger mit einem Thema beschäftigt hat man selbstverständlich mehr an nicht bewerteten Aspekten gesammelt.
Das ist kein Kunststück.

Ich schau mir alles mal gerne an - es ist einer Diskussion abträglich militant zu werden und verbal Andersdenkende anzugreifen.
(Ist man selbst betroffen, sehe ich natürlich darüber hinweg, da verstehe hochgehende Emotionen)

Würde es eine Volksabstimmung denn geben, schließt man sich einer Gruppe an und versucht eine andere zu überzeugen.
Das ist legitim.
....wird aber nicht funktionieren, wenn man den anderen sagt: Wenn ihr nicht für unser anliegen seid, seid ihr dumm und...und....und....und.....
So geht´s nicht.

Das verdient mehr als nur ein einfaches Like.
:up::up::up:
 
Ich hab mir jetzt die ur Mühe gegeben und die RIS Texte durchgeschaut. Es ist mir bis dato keine Entscheidung unter gekommen die sich auf den Inzest Gesetzes Text basiert ein Urteil ausgesprochen wurde.
In solchen Fällen wird der Paragraph 206 herangezogen, da das Strafmaß einfach höher ausfällt, als bei Inzest. Wäre ich Staatsanwältin würde ich auch bei Missbrauch bei Minderjährigen den 206 hernehmen da ich bis zu 10 Jahre erwirken könnte, bei Inzest max 1 Jahr. Was bei der Handlung einfach nicht ausreichend wäre mMn.
Laut Wikipedia gab es in D 8-12 Verurteilungen jährlich. Das ist an der Grenze der Wahrnehmbarkeit. Allerdings sind die Folgen eine Verbots nicht auf gerichtliche Urteile beschränkt. Die erzwungene Heimlichtuerei überwiegt den Schaden durch Verurteilungen meiner Ansicht nach bei Weitem.
 
..... überlegene Argumente ....
Auf mein Beispiel mit dem Pistolenfuchtler bezogen bedeutet das, dass ich, soweit es in meiner Macht steht, die Bedrohung durch den Fuchtler abwenden würde. Meine jeweilige Reaktion ist selbstverständlich situationsabhängig, wird aber in einer solchen Situation die Anwendung von körperlicher Gewalt sicher nicht ausschließen, sondern in der Liste der anwendbaren, verfügbaren Optionen hoch oben stehen.
Zusammengefasst: Gefährliche Bedroher und Gewalttäter können nicht von der eigenen körperlichen Unversehrtheit ausgehen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt die Bedrohung oder Gewalttat zu stoppen.

Du führst dich immer mehr selbst ad absurdum.
:kopfklatsch:
 
ja, eines, bei dem der gesetzgeber eindeutig die meinung vertritt, dass es sich nicht einzumischen hat. oder denkst du, das "thema" existiert nur bei direkter verwandtschaft?
Nun ja Verwandtschaft ist relativ. Wir sind schließlich alle miteinander verwandt.
Doch wenn die Verwandtschaft sehr direkt ist, dann ist auch das Risiko von Schäden sehr hoch.
Bei Verwandtschaften höheren Grades wird es eh schon kompliziert. Wenn man keine Genteste gesetzlich einfordert. (Vaterschaftsnachweis).
 
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