Soll Inzest legalisiert werden?

Soll Inzest legalisiert werden?


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Als Ergänzung im Gegensatz dazu lasse ich am Grundsatz der Individualität nicht rütteln.
und das du von direkt verwandten verlangst, dass sie sich gefälligst so verhalten, wie du es für richtig hältst, ist wie zu diesem grundsatz, an dem du nicht rütteln lässt, kompatibel? :unsure:

ich verstehe auch nicht, was mit zick zack kurs gemeint ist ... oder besser gesagt, ich verstehe überhaupt nicht, was du mir versuchst zu sagen, ausser "wäh, inzest, eklig, sinnfrei" ;)
 
und das du von direkt verwandten verlangst, dass sie sich gefälligst so verhalten, wie du es für richtig hältst, ist wie zu diesem grundsatz, an dem du nicht rütteln lässt, kompatibel? :unsure:

ich verstehe auch nicht, was mit zick zack kurs gemeint ist ... oder besser gesagt, ich verstehe überhaupt nicht, was du mir versuchst zu sagen, ausser "wäh, inzest, eklig, sinnfrei" ;)
Ich versuche damit zu sagen zitiert werden in diesem Thread (noch dazu mit billiger Polemik come on da hast eindeutig mehr in der Birne das weiss ich) interessiert mich nicht.
Solltest darüber mal eine Diskussion führen wollen gerne.Aber dieser komplett sinnbefreite thread ist für mich nicht von Interesse
 
Gibt es in diesem Thread User, die der Meinung sind, geistig und/oder körperlich Schwerbehinderte sollen sich ungehemmt vermehren dürfen, selbst wenn bei den Nachkommen noch schwerere Behinderungen zu erwarten sind? :hmm:
 
Vorab ein paar einleitende Worte zur Rechtslage:
In Österreich und Deutschland ist nur der Geschlechtsverkehr (vaginal) zwischen genau definierten Verwandten verboten (Eltern-Kind, Geschwister, Großeltern). Jede andere Form des sexuellen Kontaktes zwischen Verwandten ist erlaubt, soweit damit nicht gegen andere Gesetze verstoßen wird (wie z.B. diverse Missbrauchs-Tatsbestände).

Die Frage ist, ob, wie in vielen anderen Ländern, das Inzestverbot vollständig fallen gelassen werden soll. Ist es sinnvoll und gerecht Inzestpaare zum Auswandern zu zwingen oder sie einzusperren? Meine Meinung: Nein! Weder sinnvoll noch gerecht. Was im Einvernehmen zwischen mündigen Menschen passiert und Dritte nicht beeinträchtigt darf nicht verboten sein. Wobei "Dritte beeinträchtigen" nicht allein dadurch erfüllt ist, wenn sich diese Dritten aufgrund Ihrer Auffassung von Sitte und Moral über das Sexualleben anderer empören. Es gibt Menschen, denen Anal- und Oralverkehr und Homosexualität widerstrebt und die sich darüber empören.
Solche Menschen waren in Österreich bis vor einer Generation tonangebend, sind es in anderen Ländern noch heute und bestimmen und bestimmten Gesetze. Glücklicherweise ist das in Österreich heute nicht mehr so.

Das oft vorgebrachte Argument der Verhinderung von Erbschäden durch Inzest ist aus meiner Sicht durch folgende Tatsachen entkräftet:
  1. Ein erhöhtes Risiko von Erbschäden ist auch durch eine Vielzahl anderer Risikofaktoren vorhersehbar. Menschen mit bestimmten Erbkrankheiten tragen aus eugenischer Sicht ein weit höheres Risiko Krankheiten weiterzugeben als z.B. ein gesundes Geschwisterpaar. Müsste man nicht auch diese Menschen von Geschlechtsverkehr ausschließen, wenn man dies unter Berufung auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko der Nachkommen bei Inzest tut?
  2. Erbschäden und ihre fatalen Folgen durch notorische Verwandtenehen kennen wir gerade in Österreich am Beispiel der Habsburger zur Genüge. Wiederholte Cousinenehen zogen die Habsburgerlippe, Geisteskrankheiten und einen Weltkrieg nach sich. Weiters sind inzestuöse Beziehungen nur in einer Minderheit der Fälle überhaupt von einem Kinderwunsch getragen.
  3. Länder ohne Inzestverbot weisen keine erhöhte Behindertenrate aufgrund von Inzest auf, als Länder in denen Inzest verboten ist.
  4. Die negativen Folgen für die von Inzest Betroffenen sind nicht auf den Inzest an sich zurückzuführen, sondern in der Stigmatisierung und Ausgrenzung der in inzestuösen Beziehung lebenden Personen begründet.
  5. Durch die Kriminalisierung von bestimmten Verhaltensweisen werden die sich so Verhaltenden in die Kriminalität getrieben.
    Das funktioniert ähnlich wie bei Drogendelinquenten, die durch Beschaffungskriminalität dazu gedrängt werden, sich neben dem nur selbstschädigenden Drogenkonsum auch andere fremdschädigende Delikte zu begehen. Was bleibt sind moralische und religiöse Argumente, die auf Menschen mit anderer Religion oder Moral ohnehin nicht anwendbar sein dürfen.
Weil's leider notwendig ist: Bitte keine Moralpredigten und Beschimpfungen. Ich wünsche mir einen von Respekt für anders Denkende getragenen Austausch zu dem Thema.
Ich habe mir jetzt einmal ein paar ernsthafte Gedanken darüber gemacht.
Ich persönlich kann nichts damit anfangen, ich empfinde es nach wie vor als abartig.
Aber, das Verbot beibehalten oder nicht?
Ich finde das Verbot nicht richtig, und zwar wenn es tatsächlich nur der vaginale Verkehr ist der verboten ist .
Wenn alles andere kein Problem darstellt, mir persönlich ekelt der bloße Gedanke daran mit meinen Kindern sexuell zu interagieren, egal was .
Aber mir ekelt auch vor scheissefressern , und ähnlichen abartigen Praktiken , sind auch erlaubt obwohl ich es nicht verstehen kann.
Deshalb, wenn alle beteiligten in einem Alter sind, frei entscheiden können , wer bin ich schon .
Was einem im ersten Moment so zurück schrecken lässt ist vielleicht das Bild das einem vorschwebt.
Dumpfe Familien die es einfach miteinander treiben .
Und das wird es auch sicher geben, trotzdem denke ich mir das doch nicht wenige sehr reflektiert an dieses Thema rangehen.
Warum muss man diesen Menschen das Leben unnötig schwer machen.
 
Gibt es in diesem Thread User, die der Meinung sind, geistig und/oder körperlich Schwerbehinderte sollen sich ungehemmt vermehren dürfen, selbst wenn bei den Nachkommen noch schwerere Behinderungen zu erwarten sind? :hmm:
das ist eine, wie ich finde, schwierige frage.
in erster linie würde ich total verstehen, dass man da aus medizinischen gründen meint, eine grenze ziehen zu müssen.
auf der anderen seite, ist allein die tatsache, dass es ja keine 100%ige garantie ist (es kann ja trotzdem ein gesundes kind zur welt kommen dabei) ein klares zeichen, dass die natur hier ganz normal ein "mal klappt es, mal klappt es nicht" prinzip entwickelt hat.
wenn ich das jetzt also versuche mit etwas emotionalem abstand zu betrachten ... :
kerngesunde eltern, es besteht die chance, dass das kind dennoch mit genetischen defekten geboren wird -> es wird ihnen erlaubt, die chance zu nutzen.
nicht gesunde eltern, es besteht die chance, dass das kind dennoch kerngesund geboren wird -> ihnen wird die chance verwehrt.

wie gesagt ... schwierig, aber ich tendiere eher dazu, jedem das gleiche recht auf die chance einzugestehen, ja ...
 
Wenn es nur um zwei sich liebenden gehen würde, die zufällig verwandt sind, wäre ich gegen ein Verbot. (Moral ist Ansichtssache und das Stichwort Eugenik ist glaube ich schon gefallen)

Aber ohne das Gesetz würden sich schnell sektenartige Famielen bilden in denen auch die Kinder zum späteren Inzest erzogen werden.
 
Hi,

Gesetze haben nicht nur deneinen zweck.

Gesetze haben einen vom Gesetzgeber artikulierten Zweck. Wenn sie den nicht erfüllen können, sind sie unrechtmäßig. Und ja auch Leitcharakter ist ein Zweck. Z.B. die Schockbilder auf Zigarettenpackungen. Und wenn das Gesetz den Zweck nicht erfüllen kann, ist es abzuschaffen. Auch wenn es aus anderen Gründen Sinn machen würde.

Richtig ist, dass die wenigsten Menschen die parlamentarischen Materialien zu einem Gesetz nicht lesen, und dann nicht wissen, welchen Zweck ein Gesetz haben soll.

LG Tom
 
Hi,


Gibt es in diesem Thread User, die der Meinung sind, geistig und/oder körperlich Schwerbehinderte sollen sich ungehemmt vermehren dürfen, selbst wenn bei den Nachkommen noch schwerere Behinderungen zu erwarten sind? :hmm:

Deine Frage ist tendentiös.

Ich bekam wegen der Psoriasis Acitretin, das Zeug ist sehr fruchtschädigend, ich muss Verhüten und darf drei Jahre lang nicht Blut spenden, weil wenn eine Schwangere mein Blut bekommt (oder eine, die paar Monate nach der Bluttransfusion schwanger wird) das Kind schwer behindert sein kann.

Praktisch kümmert sich keiner drum.

Auch die Psoriasis selbst hat einen erheblichen genetischen Faktor, also das hohe Risiko, dass meine Kinder es auch haben, nie hat mir irgendwer erklärt, ich soll mir überlegen ob ich Kinder zeugen will, ... nicht mal ein Hinweis!


Von der genetischen Voraussetzung haben heute nur 3 von 4 Paaren statistisch eine Prognose für ein gesundes Kind! Es werden - vor allem in den USA - Test angeboten, für Paare mit Kinderwunsch, die bis zu 500 genetische Anlagen für Krankheiten prüfen.

Nimm das Alter: wird ein Ü45 jähriger Vater, ist das Risiko einer Frühgeburt stark erhöht und das Risiko, dass die Mutter eine Schwangerschaftsdiabetes erleidet ebenso. Bei einem 50 Jährigen hat die Stammzelle die Spermien bildet bereits 600 Teilungen hinter sich, und mit jeder weiteren Teilung steigt das Risiko für Defekte. Das Risiko deshalb kranke Kinder zu zeugen steigt bei über 45 Jährigen Männern um den Faktor 2 bis 4. Drum darf man als Samenspender nicht älter als 40 sein. Kinder von Vätern Ü50 sind doppelt so häufig autistisch wie von 29 Jährigen. Die Kinder von Vätern Ü50 haben durchscnittlich 6 IQ Punkte weniger. Forscher der Uni Bristol mutmaßen, dass 15% der schizophrenen Kinder allein deshalb erkrankt sind, weil ihre Väter bei der Zeugung älter als 30 Jahre waren. Bei Vätern Ü45 ist das Risiko, dass das Kind ADHS hat 13 mal höher, das Risiko eine bipolare Störung zu entwicklen 25 mal höher als bei jüngeren Vätern.


Von daher, wenn wir nicht generell die Erlaubnis zum Kinderkriegen an Gentests, die das Krankheitsrisiko abschätzen sollen, binden wollen, und Menschen über 40 generell das Kinderkriegen verbieten wollen und auch sonst jedes Paar, das Kinder haben will erstmal eine Genehmigung braucht wo auch überprüft wird, ob die z.B. problematische Medikamente nehmen, oder einen problematischen Lebenswandel führen, feiern, gelegentlich Alkohol und Drogen konsumieren, allenfalls rauchen, ... dann kann man es anderen auch nicht aufzwingen.


Ob wir wollen dass Risikogruppen Kinder kriegen ist da unsinnig gefragt.


Dass Du vermutlich dafür wärst, dass nur solchermaßen geprüfte Menschen Kinder bekommen sollen dürfen, scheint mir klar. Hat auch was. :D


LG Tom
 
Hi,

Wirr ist deiner Rede Sinn... :unsure:

die zur Heranziehung der Sinnhaftigkeit eines Gesetzes einzig zulässige Quelle sind die parlamentarischen Materialien des Begutachtungsverfahrens eines Gesetzes. Wenn also im Begutachtungsverfahren erörtert wird, dass "das Gesetz soll ...." und das Gesetz kann das nicht erfüllen, ist es vom VfGH aufzuheben, vollkommen unabhängig davon, ob das Gesetz sonst noch einen Zweck erfüllt.

LG Tom
 
Hi,




Deine Frage ist tendentiös.

Ich bekam wegen der Psoriasis Acitretin, das Zeug ist sehr fruchtschädigend, ich muss Verhüten und darf drei Jahre lang nicht Blut spenden, weil wenn eine Schwangere mein Blut bekommt (oder eine, die paar Monate nach der Bluttransfusion schwanger wird) das Kind schwer behindert sein kann.

Praktisch kümmert sich keiner drum.

Auch die Psoriasis selbst hat einen erheblichen genetischen Faktor, also das hohe Risiko, dass meine Kinder es auch haben, nie hat mir irgendwer erklärt, ich soll mir überlegen ob ich Kinder zeugen will, ... nicht mal ein Hinweis!


Von der genetischen Voraussetzung haben heute nur 3 von 4 Paaren statistisch eine Prognose für ein gesundes Kind! Es werden - vor allem in den USA - Test angeboten, für Paare mit Kinderwunsch, die bis zu 500 genetische Anlagen für Krankheiten prüfen.

Nimm das Alter: wird ein Ü45 jähriger Vater, ist das Risiko einer Frühgeburt stark erhöht und das Risiko, dass die Mutter eine Schwangerschaftsdiabetes erleidet ebenso. Bei einem 50 Jährigen hat die Stammzelle die Spermien bildet bereits 600 Teilungen hinter sich, und mit jeder weiteren Teilung steigt das Risiko für Defekte. Das Risiko deshalb kranke Kinder zu zeugen steigt bei über 45 Jährigen Männern um den Faktor 2 bis 4. Drum darf man als Samenspender nicht älter als 40 sein. Kinder von Vätern Ü50 sind doppelt so häufig autistisch wie von 29 Jährigen. Die Kinder von Vätern Ü50 haben durchscnittlich 6 IQ Punkte weniger. Forscher der Uni Bristol mutmaßen, dass 15% der schizophrenen Kinder allein deshalb erkrankt sind, weil ihre Väter bei der Zeugung älter als 30 Jahre waren. Bei Vätern Ü45 ist das Risiko, dass das Kind ADHS hat 13 mal höher, das Risiko eine bipolare Störung zu entwicklen 25 mal höher als bei jüngeren Vätern.


Von daher, wenn wir nicht generell die Erlaubnis zum Kinderkriegen an Gentests, die das Krankheitsrisiko abschätzen sollen, binden wollen, und Menschen über 40 generell das Kinderkriegen verbieten wollen und auch sonst jedes Paar, das Kinder haben will erstmal eine Genehmigung braucht wo auch überprüft wird, ob die z.B. problematische Medikamente nehmen, oder einen problematischen Lebenswandel führen, feiern, gelegentlich Alkohol und Drogen konsumieren, allenfalls rauchen, ... dann kann man es anderen auch nicht aufzwingen.


Ob wir wollen dass Risikogruppen Kinder kriegen ist da unsinnig gefragt.


Dass Du vermutlich dafür wärst, dass nur solchermaßen geprüfte Menschen Kinder bekommen sollen dürfen, scheint mir klar. Hat auch was. :D


LG Tom

Servus Tom,
Sagt dir das Verbot der Qualzucht bei Hunderassen etwas? Die Züchtung von Hunden mit extremen Kurznasen, Zwergerl, Riesen etc. die mit dauernden Beeinträchtigungen zu rechnen haben. Beim Hund haben wir sowas, beim Mensch traut sich niemand, dieses heisse Eisen anzufassen. Wenn wir jetzt ein geistig/körperlich schwerst behindertes Paar vor uns haben, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit extreme Behinderung weiter vererbt wird, haben wir keine Möglichkeit, dies zu unterbinden, obwohl der Verstand es uns sagt. Hast du dich jemals gefragt, wie die Opfer dieser Paarungen, also ihr Leben lang schwerstbehinderte Kinder, diese unheilvolle Inkaufnehmung ihrer bleibenden Schäden sehen? :hmm: Genau das selbe Risiko sehe ich bei Inzest, ich bin dafür, Inzest straffrei zu stellen, aber die Vermehrung aus risikobehafteten Inzestpaarungen zu verbieten.
 
Hi,



die zur Heranziehung der Sinnhaftigkeit eines Gesetzes einzig zulässige Quelle sind die parlamentarischen Materialien des Begutachtungsverfahrens eines Gesetzes. Wenn also im Begutachtungsverfahren erörtert wird, dass "das Gesetz soll ...." und das Gesetz kann das nicht erfüllen, ist es vom VfGH aufzuheben, vollkommen unabhängig davon, ob das Gesetz sonst noch einen Zweck erfüllt.

LG Tom

Lies deinen, von mir zitierten Satz nochmals. Ich weiss, was du ausdrücken willst, aber mir scheint, dir ist im Satz etwas durcheinander geraten... ;)
 
hättest du den thread gelesen ... ;)
aber gut, kurzfassung :
weil, wenn du und dein partner genetisch prädestiniert seid, rezessiv schädliches erbgut zu "produzieren", ihr trotzdem das recht habt, kinder zu zeugen ... bei inzest hingegen, ist es verboten ... das ist dann keine gleichberechtigung, und es fehlt die argumentation, wieso das so in ordnung sei.


Mein warum wurde gänzlich falsch interpretiert!
 
Bist du des Wahnsinns fette Beute?

Es mag sein das zu antworten obwohl nur quer gelesen unklug war...
Werde nicht die 1. sein, der das passiert ist.
Nein sicher nicht die Erste. Mir wird es auch oft zuviel, immer alles durchzulesen.
Doch ich fand die Vorverurteilung schon etwas schräg.
Deswegen, kam ja auch die Miesmuschel. Wollt schon sagen Nuschel in die Muschel.
Doch es ist doch schön mal eine gute Diskussion zu führen.
 
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