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Ich kann nur für mich sprechen, ich war lange in meine Tante verliebt
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und das du von direkt verwandten verlangst, dass sie sich gefälligst so verhalten, wie du es für richtig hältst, ist wie zu diesem grundsatz, an dem du nicht rütteln lässt, kompatibel?Als Ergänzung im Gegensatz dazu lasse ich am Grundsatz der Individualität nicht rütteln.
Ich versuche damit zu sagen zitiert werden in diesem Thread (noch dazu mit billiger Polemik come on da hast eindeutig mehr in der Birne das weiss ich) interessiert mich nicht.und das du von direkt verwandten verlangst, dass sie sich gefälligst so verhalten, wie du es für richtig hältst, ist wie zu diesem grundsatz, an dem du nicht rütteln lässt, kompatibel?
ich verstehe auch nicht, was mit zick zack kurs gemeint ist ... oder besser gesagt, ich verstehe überhaupt nicht, was du mir versuchst zu sagen, ausser "wäh, inzest, eklig, sinnfrei"
sei mir nicht böse, aber bislang hast du nur dick auf die pauke geschlagen, und genau nichts ausgesagt ... mir da jetzt irgendeine polemik unterstellen zu wollen, grenzt an einer außerordentlichen frechheit ... no thanks.noch dazu mit billiger Polemik come on da hast eindeutig mehr in der Birne das weiss ich
Ich kann nur für mich sprechen, ich war lange in meine Tante verliebt
Mach mal und die, von denen ich es weiß und die sich nicht outen, schreib ich gleich selbst noch dazu.
Kein Thema.
Ich habe mir jetzt einmal ein paar ernsthafte Gedanken darüber gemacht.Vorab ein paar einleitende Worte zur Rechtslage:
In Österreich und Deutschland ist nur der Geschlechtsverkehr (vaginal) zwischen genau definierten Verwandten verboten (Eltern-Kind, Geschwister, Großeltern). Jede andere Form des sexuellen Kontaktes zwischen Verwandten ist erlaubt, soweit damit nicht gegen andere Gesetze verstoßen wird (wie z.B. diverse Missbrauchs-Tatsbestände).
Die Frage ist, ob, wie in vielen anderen Ländern, das Inzestverbot vollständig fallen gelassen werden soll. Ist es sinnvoll und gerecht Inzestpaare zum Auswandern zu zwingen oder sie einzusperren? Meine Meinung: Nein! Weder sinnvoll noch gerecht. Was im Einvernehmen zwischen mündigen Menschen passiert und Dritte nicht beeinträchtigt darf nicht verboten sein. Wobei "Dritte beeinträchtigen" nicht allein dadurch erfüllt ist, wenn sich diese Dritten aufgrund Ihrer Auffassung von Sitte und Moral über das Sexualleben anderer empören. Es gibt Menschen, denen Anal- und Oralverkehr und Homosexualität widerstrebt und die sich darüber empören.
Solche Menschen waren in Österreich bis vor einer Generation tonangebend, sind es in anderen Ländern noch heute und bestimmen und bestimmten Gesetze. Glücklicherweise ist das in Österreich heute nicht mehr so.
Das oft vorgebrachte Argument der Verhinderung von Erbschäden durch Inzest ist aus meiner Sicht durch folgende Tatsachen entkräftet:
Weil's leider notwendig ist: Bitte keine Moralpredigten und Beschimpfungen. Ich wünsche mir einen von Respekt für anders Denkende getragenen Austausch zu dem Thema.
- Ein erhöhtes Risiko von Erbschäden ist auch durch eine Vielzahl anderer Risikofaktoren vorhersehbar. Menschen mit bestimmten Erbkrankheiten tragen aus eugenischer Sicht ein weit höheres Risiko Krankheiten weiterzugeben als z.B. ein gesundes Geschwisterpaar. Müsste man nicht auch diese Menschen von Geschlechtsverkehr ausschließen, wenn man dies unter Berufung auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko der Nachkommen bei Inzest tut?
- Erbschäden und ihre fatalen Folgen durch notorische Verwandtenehen kennen wir gerade in Österreich am Beispiel der Habsburger zur Genüge. Wiederholte Cousinenehen zogen die Habsburgerlippe, Geisteskrankheiten und einen Weltkrieg nach sich. Weiters sind inzestuöse Beziehungen nur in einer Minderheit der Fälle überhaupt von einem Kinderwunsch getragen.
- Länder ohne Inzestverbot weisen keine erhöhte Behindertenrate aufgrund von Inzest auf, als Länder in denen Inzest verboten ist.
- Die negativen Folgen für die von Inzest Betroffenen sind nicht auf den Inzest an sich zurückzuführen, sondern in der Stigmatisierung und Ausgrenzung der in inzestuösen Beziehung lebenden Personen begründet.
- Durch die Kriminalisierung von bestimmten Verhaltensweisen werden die sich so Verhaltenden in die Kriminalität getrieben.
Das funktioniert ähnlich wie bei Drogendelinquenten, die durch Beschaffungskriminalität dazu gedrängt werden, sich neben dem nur selbstschädigenden Drogenkonsum auch andere fremdschädigende Delikte zu begehen. Was bleibt sind moralische und religiöse Argumente, die auf Menschen mit anderer Religion oder Moral ohnehin nicht anwendbar sein dürfen.
das ist eine, wie ich finde, schwierige frage.Gibt es in diesem Thread User, die der Meinung sind, geistig und/oder körperlich Schwerbehinderte sollen sich ungehemmt vermehren dürfen, selbst wenn bei den Nachkommen noch schwerere Behinderungen zu erwarten sind?
Gesetze haben nicht nur deneinen zweck.
Hi,
Richtig ist, dass die wenigsten Menschen die parlamentarischen Materialien zu einem Gesetz nicht lesen, und dann nicht wissen, welchen Zweck ein Gesetz haben soll.
LG Tom
Gibt es in diesem Thread User, die der Meinung sind, geistig und/oder körperlich Schwerbehinderte sollen sich ungehemmt vermehren dürfen, selbst wenn bei den Nachkommen noch schwerere Behinderungen zu erwarten sind?
Wirr ist deiner Rede Sinn...
Hi,
Deine Frage ist tendentiös.
Ich bekam wegen der Psoriasis Acitretin, das Zeug ist sehr fruchtschädigend, ich muss Verhüten und darf drei Jahre lang nicht Blut spenden, weil wenn eine Schwangere mein Blut bekommt (oder eine, die paar Monate nach der Bluttransfusion schwanger wird) das Kind schwer behindert sein kann.
Praktisch kümmert sich keiner drum.
Auch die Psoriasis selbst hat einen erheblichen genetischen Faktor, also das hohe Risiko, dass meine Kinder es auch haben, nie hat mir irgendwer erklärt, ich soll mir überlegen ob ich Kinder zeugen will, ... nicht mal ein Hinweis!
Von der genetischen Voraussetzung haben heute nur 3 von 4 Paaren statistisch eine Prognose für ein gesundes Kind! Es werden - vor allem in den USA - Test angeboten, für Paare mit Kinderwunsch, die bis zu 500 genetische Anlagen für Krankheiten prüfen.
Nimm das Alter: wird ein Ü45 jähriger Vater, ist das Risiko einer Frühgeburt stark erhöht und das Risiko, dass die Mutter eine Schwangerschaftsdiabetes erleidet ebenso. Bei einem 50 Jährigen hat die Stammzelle die Spermien bildet bereits 600 Teilungen hinter sich, und mit jeder weiteren Teilung steigt das Risiko für Defekte. Das Risiko deshalb kranke Kinder zu zeugen steigt bei über 45 Jährigen Männern um den Faktor 2 bis 4. Drum darf man als Samenspender nicht älter als 40 sein. Kinder von Vätern Ü50 sind doppelt so häufig autistisch wie von 29 Jährigen. Die Kinder von Vätern Ü50 haben durchscnittlich 6 IQ Punkte weniger. Forscher der Uni Bristol mutmaßen, dass 15% der schizophrenen Kinder allein deshalb erkrankt sind, weil ihre Väter bei der Zeugung älter als 30 Jahre waren. Bei Vätern Ü45 ist das Risiko, dass das Kind ADHS hat 13 mal höher, das Risiko eine bipolare Störung zu entwicklen 25 mal höher als bei jüngeren Vätern.
Von daher, wenn wir nicht generell die Erlaubnis zum Kinderkriegen an Gentests, die das Krankheitsrisiko abschätzen sollen, binden wollen, und Menschen über 40 generell das Kinderkriegen verbieten wollen und auch sonst jedes Paar, das Kinder haben will erstmal eine Genehmigung braucht wo auch überprüft wird, ob die z.B. problematische Medikamente nehmen, oder einen problematischen Lebenswandel führen, feiern, gelegentlich Alkohol und Drogen konsumieren, allenfalls rauchen, ... dann kann man es anderen auch nicht aufzwingen.
Ob wir wollen dass Risikogruppen Kinder kriegen ist da unsinnig gefragt.
Dass Du vermutlich dafür wärst, dass nur solchermaßen geprüfte Menschen Kinder bekommen sollen dürfen, scheint mir klar. Hat auch was.
LG Tom
Hi,
die zur Heranziehung der Sinnhaftigkeit eines Gesetzes einzig zulässige Quelle sind die parlamentarischen Materialien des Begutachtungsverfahrens eines Gesetzes. Wenn also im Begutachtungsverfahren erörtert wird, dass "das Gesetz soll ...." und das Gesetz kann das nicht erfüllen, ist es vom VfGH aufzuheben, vollkommen unabhängig davon, ob das Gesetz sonst noch einen Zweck erfüllt.
LG Tom
JA stehst auch drauf, jetzt wird alles klar.
hättest du den thread gelesen ...
aber gut, kurzfassung :
weil, wenn du und dein partner genetisch prädestiniert seid, rezessiv schädliches erbgut zu "produzieren", ihr trotzdem das recht habt, kinder zu zeugen ... bei inzest hingegen, ist es verboten ... das ist dann keine gleichberechtigung, und es fehlt die argumentation, wieso das so in ordnung sei.
Nein sicher nicht die Erste. Mir wird es auch oft zuviel, immer alles durchzulesen.Bist du des Wahnsinns fette Beute?
Es mag sein das zu antworten obwohl nur quer gelesen unklug war...
Werde nicht die 1. sein, der das passiert ist.
naja, wenn der threadtitel lautet "soll es legalisiert werden", und du postest ein nacktes "warum?" dazu, ist der interpretationsraum relativ schmalMein warum wurde gänzlich falsch interpretiert!