dennoch ist in vielen Bereichen eine gewisse Abschreckung gegeben.
ja, in bereichen, in denen die straftat nicht aus überzeugung, sondern aus "bewusst schädlichem verlangen" getan werden, also zB jemandem die nase zu brechen, weil er die freundin angemacht hat, oder ein parfum zu klauen, weil man es so wahnsinnig gern hat, es sich aber einfach nicht leisten kann. obwohl emotionale beweggründe hier durchaus eine impulsive handlung hervorrufen, kann man hier davon sprechen, dass man eine unterbewusste abwägung bzw. eine "überschlagene" kosten-/nutzenrechnung gemacht hat.
bei kapitalverbrechen ist das in der regel so nicht der fall, da spielen ganz andere faktoren eine wesentlich entscheidendere rolle, weshalb du zB beobachten kannst, dass in einigen ländern selbst die angedrohte lebenslange haftstrafe (teilweise sogar todesstrafe) nicht die leute davon abhält, illegale drogen zu probieren bzw. zu verkaufen. oder um beim thema inzest zu bleiben, ein land wie österreich - wo die angedrohte (vermeintlich abschreckende) haftstrafe ca. 1 jahr beträgt - weniger probleme mit inzest hat, als ein land wie die USA, wo teilweise lebenslange haft dafür ausgehändigt wird.
von einer abschreckenden wirkung der gesetzeslage ist in beiden ländern null zu sehen, weil andere länder dieselben auswirkungen haben, mit ganz konträrer gesetzeslage (zB haben eben, wie schon erwähnt, belgien und frankreich überhaupt keine sonderlich nennenswerten probleme mit inzest, pakistan hingegen hat ein erhebliches problem damit, legal ists allerdings bei allen 3).
nicht jede straftat lässt sich rational abschrecken, weil nicht bei jeder straftat ein ethisches/moralisches grundwissen, etwas falsches zu machen, überhaupt besteht, und für gewöhnlich kannst du den leuten eben ethik und moral nicht "runterwürgen", da bringts auch nix grossartig mit der strafe zu drohen, die perspektive wird sich für diese leute nicht dadurch ändern. in diesen fällen erfüllt das gesetz einfach keine abschreckende funktion (das ist auch nicht die intention dahinter), sondern es handelt sich dann dabei um absolute strafzwecke, sprich es geht darum, schuldbegleichung/vergeltung damit zu erreichen. und genau da scheitert der inzest paragraph kläglich, denn dort wo schuldbegleichung/vergeltung notwendig ist (missbrauch), greifen bereits viel wichtigere und strengere gesetze, und übrig bleiben nur diejenigen, die eigentlich gar nix zum vergelten haben, es dennoch aber tun müssen, weil das gesetz eben so formuliert ist.