Hi,
sorry, aber da hat sie (fast) recht. Rechtsanspruch bedeutet, dass etwas einklagbar wäre. Du kannst Sex nicht einklagen.
Du kannst nur den Zugrunde liegenden Vertrag anfechten egal ob das nun eine Ehe ist, oder die Prostituierte.
Das bedeutet, es gibt formal eben keinen Rechtsanspruch auf Sex.
Ist eine Formulierung, inhaltlich hast Du recht.
LG Tom
![Roll :roll: :roll:](/styles/default/erotikforum/smilies/icon_rolleyes.gif)
Fütterst jetzt auch noch die Forums-Trolle?
![Meh :meh: :meh:](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Und nein, das ist anders gemeint.
Kommt es erstmal zu so einer Gerichtsverhandlung, ist es eh schon zu spät, aber bis dahin ist es ja ein weiter Weg.
Ich beziehe mich auf das Vorfeld und den Weg dahin an sich, nicht auf die Scheidung selbst!
![Augenrollen :rolleyes: :rolleyes:](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Ok, für dich noch einmal: Alleine die Tatsache, dass es so formuliert im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, gibt dir das Recht und legalen Vorwand, deine Angetraute in eine Eheberatung zu zerren, dort wird sie über die Sachlage aufgeklärt und aufgefordert etwas zu ändern, um die Ehe nicht zu zerrütten, Sexverweigerung ist eine Eheverfehlung und zwingt den armen Ehemann in die Arme einer anderen Frau.
Nicht die Scheidung selbst verhilft dir da zu mehr Sex, aber die Androhung dessen und die Schuldzuweisung für sie, sollte ein Umdenken bewirken, wenn's die Ehe retten will und quasi letzte Chance dich vorm Fremdgehen zu bewahren.
Die gerichtlichen Verfahren anderer und das Gesezubuch liefern dir quasi Präsidenzfälle, Beispiele und Argumente hiezu und jeder Mediator wird dir Recht geben.