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ah, Du urteilst - wieder mal - über die Geisteshaltung anderer. Fang mal bei Dir selber an!Mal abgesehen von der bedenklichen Geisteshaltung von den Personen
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ah, Du urteilst - wieder mal - über die Geisteshaltung anderer. Fang mal bei Dir selber an!Mal abgesehen von der bedenklichen Geisteshaltung von den Personen
ah, Du urteilst - wieder mal - über die Geisteshaltung anderer. Fang mal bei Dir selber an!
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit findet sich übrigens in der europäischen Menschrechtskonvention und diese genießt in Österreich einen Verfassungsrang... Somit bräuchte es auch eine Änderung der Verfassung.
Ich sehe diese Idee als eine gegen die einfachsten Menschenrechte ( ZWANGSVORFÜHRUNG - gehts noch? )
Zumindest fordere ich keine Nazi Methoden, somit brauch ich mir um meine Geisteshaltung keine Gedanken machen.
Edit: drei Trolle.
wünscht du ernsthaft einen dieser ehrenwerten Richter gerade den Tod?
Was heisst wünschen? Statistisch sind das alles Risikopersonen. Irgendwann wird es sie erwischen, wenn sich Covid weiter ausbreitet.
Warum sind Richter statistisch Risikopersonen - weil ein Richter statistisch kein Jugendlicher mehr ist, oder weil er sich statistisch nicht an die Vorgaben hält?
kennst du jemanden der durch den Virus wirklich krank ist oder nur positiv getesteteGroßflächig nein. Ich bin mir aber sicher, dass regional beim verstärkten Auftreten der Krankheit das Leben wieder still stehen wird(muss).
Einen generellen Lockdown hält die Wirtschaft nicht aus.7
Du hast eine völlig verquere Vorstellung davon, was Grund- und Menschenrechte sind und was sie in der Praxis bedeuten. Abgesehen von Ausnahmen, wie dem Verbot von Folter oder Sklaverei, sind alle Menschenrechte relativ. Das heißt, durch Gesetze (was in Österreich als einfaches Gesetz ausgelegt wird) kann der Staat die Rechte einschränken, wenn dies z.B. im Interesse der öffentlichen Ordnung ist (ebenso bei der Grundrechtscharta der EU und den anderen internationalen Konventionen). Wenn also die Regierungsmehrheit im Parlament mit einfacher Mehrheit (1 Mandatar mehr reicht) beschließt, dass es im Interesse der öffentlichen Ordnung liegt, dass sich jeder Bewohner Österreichs jede Woche auf COVID-19 testen lassen muss, wäre das grundrechtskonform. (Beispiel Prostituierte: Sie müssen auch regelmäßige Untersuchungen erdulden und werden im Fall der Weigerung dem Amtsarzt vorgeführt.) Wie schon oben erwähnt, genügt es im Weigerungsfall, eine Quarantäne zu verhängen (was indirekt auch zum Test zwingt), weil ja dann der Verdacht auf eine Infektion besteht.
Ich sehe also nicht, inwieweit diese Zwangstests Nazimethoden wären. Oder werden die Prostituierten durch die Zwangsuntersuchung regelmäßig seit Jahrzehnten Nazi-Methoden ausgesetzt? Was hast du dann dagegen unternommen? Was für Prostituierte recht war, warum soll das nicht nun für alle billig sein?
Gerade Menschen in diesem Alter und mit dieser Bildung wissen was Eigenverantwortung ist, und auch deren Kinder sind keine Tschapperln dass sie nicht wissen wie sie sich zu verhalten haben.
Du hast eine völlig verquere Vorstellung davon, was Grund- und Menschenrechte sind und was sie in der Praxis bedeuten. Abgesehen von Ausnahmen, wie dem Verbot von Folter oder Sklaverei, sind alle Menschenrechte relativ. Das heißt, durch Gesetze (was in Österreich als einfaches Gesetz ausgelegt wird) kann der Staat die Rechte einschränken, wenn dies z.B. im Interesse der öffentlichen Ordnung ist (ebenso bei der Grundrechtscharta der EU und den anderen internationalen Konventionen). Wenn also die Regierungsmehrheit im Parlament mit einfacher Mehrheit (1 Mandatar mehr reicht) beschließt, dass es im Interesse der öffentlichen Ordnung liegt, dass sich jeder Bewohner Österreichs jede Woche auf COVID-19 testen lassen muss, wäre das grundrechtskonform. (Beispiel Prostituierte: Sie müssen auch regelmäßige Untersuchungen erdulden und werden im Fall der Weigerung dem Amtsarzt vorgeführt.) Wie schon oben erwähnt, genügt es im Weigerungsfall, eine Quarantäne zu verhängen (was indirekt auch zum Test zwingt), weil ja dann der Verdacht auf eine Infektion besteht.
Ich sehe also nicht, inwieweit diese Zwangstests Nazimethoden wären. Oder werden die Prostituierten durch die Zwangsuntersuchung regelmäßig seit Jahrzehnten Nazi-Methoden ausgesetzt? Was hast du dann dagegen unternommen? Was für Prostituierte recht war, warum soll das nicht nun für alle billig sein?
Das alles nützt nichts, wenn z.B. die Kinder mit Öffis zur Schule fahren müssen, doch die Busse/Züge regelmäßig zu diesen Stoßzeiten überfüllt sind und auch (womöglich rabiate) Masken-Verweigerer darunter sind. Oder wenn man in der Mittagspause von einem Kellner mit Mini-Plastik-Schild mit infektiösen Aerosolen eingenebelt wird.
Eigenverantwortung heißt in Corona-Zeiten eben nicht, dass jeder nur für sich selbst verantwortlich ist, sondern jeder ist auch dafür verantwortlich, andere nicht zu gefährden. Der vorgeschlagene (regelmäßige) Massentest (wie in China) wäre kompatibel mit diesem Prinzip - und er könnte uns einen zweiten Lockdown ersparen. (Dass die Behörden bei uns unfähig zu dessen Organisation sind, ist leider ein echtes Problem.)
Prostituierte werden für die Untersuchungen nicht "Zwangsvorgeführt" (wie im 3. Reich
müssen sich untersuchen lassen damit sie ihrer Tätigkeit die halt in Sachen Gesundheit keine ungefährliche ist nachgehen zu können, da ist kein Zwang, sie kann auch sagen ich höre auf.
Aber ich habe mir vorgenommen nicht mehr weiter mit Usern die extrem rechte oder linke Positionen vertreten zu diskutieren, es ist besser sie zu ignorieren und ihnen keine Plattform für ihre "Wünsche" zu geben.
Oder Beispiel Supermarkt den Marktleiter diesbezüglich anzusprechen, da habe ich die Erfahrung gemacht dass entgegenEigenverantwortung heißt aber auch solche Lokale, wo der Kellner nur ein Minischild hat, zu meiden.
Ein Verfassungsgesetzes kann nicht durch ein einfaches Gesetz ausgehebelt werden. Was glaubst du warum gewisse Dinge einen Verfassungsrang haben. Politische Bildung - nicht genügend.
Ebenso die Zwangsvorführung von Prostituierten. Woher hast du denn den Schwachsinn?
1 Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
2 Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
Damit ist vermutlich niemandem geholfen wenn ich gesund in Quarantäne gehe, nicht einmal dem Forum weil meine Kommentare ja erst wieder da wären,womöglich mehr als vorher weil ich sonst nichts zu tun hätte .Dann gehst du halt einfach in Quarantäne.
Ja kenne ich. Die einen mit stärkeren, die anderen mit schwächeren Symtomen.kennst du jemanden der durch den Virus wirklich krank ist oder nur positiv getestete
Da irrst du: Unten ist ein Zitat aus einem Bericht über Österreich an den Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Frauendiskriminierung (Belege darunter), wo genau dieses Vorgehen wegen der damit verbundenen erzwungenen Nacktheit der Sexarbeiterinnen vor Polizisten als erniedrigende Behandlung kritisiert wird:
"Case 03: As journalists observed, there are involuntary examinations at the Vienna Communal Health Office, where police accompanied handcuffed women to gynecological examinations against their will and even watched these examinations. International jurisprudence qualifies involuntary gynecological examinations as torturous acts reaching the level of degrading treatment (source and case law: note 93). There are also reports that all over Austria asylum-seeking adolescent girls below age 15 routinely have to undergo such embarrassing forced gynecological examinations in order to supplement carpal X-ray exams and establish their age. Victims of such acts have no effective remedy (explanation: note 94).
Note 93: As to case 03, information is from "Kurier" of 20.05.2010 and "Falter" of 09.06.2010. The European Court of Human Rights qualified forced medical investigations of the intimate sphere as degrading treatment (Yazgül Ilmaz v Turkey of 01.02.2011, Duval v France of 26.05.2011), and as violation of the private life (Y.F. v Turkey of 22.10.2003, Juhnke v Turkey of 13.05.2008)."
Da gibt es einen wesentlichen Unterschied zu COVID-19: Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Sexarbeiter kein Risiko für die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten darstellt: Die Zwangsuntersuchung in Österreich macht somit Sexarbeiter alleine für die Gesundheit verantwortlich, während es in der Eigenverantwortung auch der Freier sein sollte, z.B. durch die Verwendung von Kondomen die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten (insbesondere HIV) zu verhindern.
Anders jedoch bei COVID-19: Jeder kann unbeabsichtigt die Krankheit verbreiten, es gibt kein "Atemkondom". Außerdem ist dein Argument unschlüssig: Wenn die Sexarbeiterin deiner Meinung ja leicht darauf verzichten kann, ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen, warum nicht auch du, wenn du dich nicht testen lassen möchtest? Dann gehst du halt einfach in Quarantäne.
Ich fürchte, der User mit Extrempositionen bist du: In einem anderen Thread wurde herausgearbeitet, dass die Kritik an den Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 von rechtsradikalen Kreisen unterstützt wird, die damit eine Agenda zur Destabilisierung der Staaten verfolgen.
Das wäre so als wenn ich den Alkotest verweigere weil ich weiß dass ich nichts getrunken habe aber freiwillig eine Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringe
Neeiiiin - ich habe doch geschrieben "wenn ich ihn verweigere".....OK, den Alkoholtest bist du bereit zu machen, wenn dich ein (womöglich nur angeblicher) Polizist dazu auffordert. Warum dann nicht den Test auf Covid, wenn dich die Regierung und das Parlament per Gesetz dazu auffordern sollten?