Zur Zwangsvorführung von Prostituierten, siehe oben.
Zum Verfassungsgesetz vs. einfaches Gesetz ein konkretes Beispiel. Das verfassungsgesetzlich geschützte Menschenrecht, auf das sich alle weiteren Rechte stützen, auf das sich alle deine Postings beziehen, ist Artikel 8 EMRK. Ich zitiere ihn unten für dich in deutscher Übersetzung. Du beziehst dich nämlich immer auf Art 8 Abs 1. Doch dieses Recht ist wegen Art 8 Abs 2 eingeschränkt: Es benötigt keine Verfassungsmehrheit, um den Schutz von Art. 8 einzuschränken. Aus der Judikatur des EMRG geht sogar hervor, dass mit "gesetzlich vorgesehen" auch bloße Verordnungen gemeint sein können.
Hier ein Beispiel für einen vom EGMR akzeptierten medizinischen Eingriff gegen den Willen des Betroffenen: In Herczegfalvy gg Österreich war einer der Beschwerdepunkte die Zwangsernährung: Der Gerichtshof hat sie für einen zulässigen Eingriff gehalten, weil sie dem Stand der Medizin entsprochen hat und medizinisch notwendig war. Niemand hat dazu ein Verfassungsgesetz erlassen müssen, dass Herczegfalvy zwangsernährt werden soll.