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Gast
(Gelöschter Account)
Morgen und übermorgen findet eine internationale Konferenz zum Thema "Covid-19 and the European Convention of Human Rights" statt; unter den Teilnehmern auch aktive und frühere Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es ist daher anzunehmen, dass diese Konferenz eine große Rolle spielen wird, wie zukünftige Beschwerden gegen Covid-Maßnahmen der Regierung vom VfGH und später vom EGMR entschieden werden. Durchgehendes Thema ist der Ausgleich zwischen "positiven und negativen Verpflichtungen" der Staaten. Mit positiven Verpflichtungen ist gemeint, dass der Staat Maßnahmen setzen muss, um die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung zu schützen. Die negativen Verpflichtungen sind die Abwehrrechte der Bürger (Achtung der Wohnung, des Privat- und Familienlebens, der Versammlungsfreiheit).
Unten eine Auswahl der konkreten Themen:
Judge Jovan Ilievski: Positive obligations on States in relation to the right to life
Judge Ivana Jelić: Positive obligations on States in relation to the prohibition of torture, inhuman and degrading treatment
Ledi Bianku (former Judge): The right to liberty and security and the right to freedom of movement
Judge Darian Pavli: The right to private life and freedom of religion
Judge Anja Seibert-Fohr: Freedom of expression and assembly
Judge Ksenija Turković: The right to education, property, and free elections
Judge Tim Eicke: The principles of legality and proportionality
Judge Faris Vehabović: Derogations from the Convention in times of emergency
Das letzte Thema behandelt die Möglichkeit, dass Staaten die Gültigkeit von Menschenrechten in Ihrem Territorium aufheben können. (So hat Großbritannien Teile von Art. 5 derogiert, um Terroristen leichter einzusperren.) Als Folge könnte die Regierung dann Maßnahmen anordnen, vor denen vielleicht sogar die Regierung in China bis jetzt zurückgeschreckt ist. Was also ein gescheiterter Kandidat auf das Amt des Bundespräsidenten angedroht hat, dass wir uns noch wundern werden, was alles im Rahmen der Verfassung möglich sei, wird uns vielleicht ein Bundesminister für Gesundheit der Not gehorchend praktisch demonstrieren müssen.
Nachtrag: Hier der Link
Vielen Dank
Mit den Menschenrechten ist es wie mit der Meinungsfreiheit. Beide gelten grundsätzlich uneingeschränkt, sonst würden sie sich selbst ad absurdum führen. Neben logisch nachvollziehbaren Einschränkungen, z. B. einer Straf- oder Sicherungshaft auf Basis eines Gerichtsurteils, kann man (auch ohne Geschichtsstudium) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass in jedem Herrscher-System, und ja, auch die Demokratie ist eines, den Herrschenden (darunter kann man wahlweise die uns vorgeführten Marionetten oder deren Hintermänner vermuten) sowohl Menschenrechte als auch Meinungsfreiheit ein Dorn im Auge sind und daher eine grundsätzliche Tendenz besteht, beide Freiheiten eher einzuschränken als auszuweiten (Vorratsdatenspeicherung, Bargeldobergrenzen, Meinungsdelikte etc.). Somit halte ich Deine Sorge, was autoritäre Maßnahmen im Rahmen der "Pandemie" (immer noch unter Anführungszeichen) betrifft für mehr als berechtigt.
Wieweit da ein offener Diskurs von Richtern dagegenhalten kann, darf bezweifelt werden. Die drücken das jetzt durch, China war ihr Versuchsfeld, koste es was es wolle.
Und Deutschland wieder einmal ganz vorne mit dabei:
Corona: Die Ereignisse vom 19. Oktober bis 25. Oktober
Informationen zu Entwicklungen und Zahlen zum Coronavirus in Bayern, Deutschland und in der Welt vom 19. Oktober bis 25. Oktober.
www.br.de