So, dann hack ich mal! Allerdings eher im Sinne einer Kalmierung
1) Sie werden das Ding nicht beim Namen nennen. Der Terminus "Impfpflicht" ist historisch vorbelastet und damit ist kein Blumenstrauß zu gewinnen.
2) In dem Moment, wo "Impfpflicht" im Gesetz steht, wird dies wahrscheinlich höchstgerichtlich nicht halten, weil es mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist. Wenn z. B. der EUGH, mit dem selben Argument, nicht mal ein Röntgen des Handwurzelknochens zur Altersfeststellung bei Asylwerbern erlaubt.
3) Das Höchstgericht wägt allerdings bei seinem Entscheid zwischen "Individualrechten" und "dem großen Ganzen" ab. Eine Seuchensituation (da müsste man erst feststellen, ob die gegeben ist, per Definition WHO, und dem Umstand einer weltweiten Pandemie, würde ich sagen "ja") rechtfertigt auch den Eingriff in Individualrechte (nennt sich Interessensabwägung).
4) Wird Basti (geheiligt werde sein Name) das Ding nicht beim Namen nennen. So wie sich eine Enteignung auch als "Solidaritätsbeitrag" umetikettierten lässt. Und schon hat man eine Mehrheit der Wähler auf seiner Seite.
5) Ist ein Volksbegehren, nach einem kritischen Blick auf das Schicksal bisheriger Volksbegehren, eher verschwendete Zeit. Aber probieren kann man es ja, und jeder Aktivist hat meinen Respekt.