Wie versteht Ihr den neuen Erlass ?

Wie kann es überhaupt zur Idee eines solchen Schwachsinnserlasses, der eine ungewollte Besserstellung gegenüber der Verordnung bedeutet hätte, kommen? Welcher gut bezahlte Akademiker ist im Bundesministerium dafür verantwortlich? Name und Adresse, bitte. :mrgreen:

Die geltende Ausgangsbeschränkung bzw. die offizielle Interpretation derer schließt doch schon von vornherein Fremdbesuche aus. Ausgenommen halt die Lebensgefährtin und das Pferd. :mrgreen:
 
Es gäbe allerdings eine weitere Ausnahme für Fremdbesuche: Besucht der Nachbar einen anderen Nachbarn desselben abgeschlossenen Stiegenhauses im Mehrparteien-Wohnhaus, betritt er keinen öffentlichen Raum.

Aber bitte... Halten wir uns an die Vernunft. Je vernünftiger wir sind und je langsamer wir wieder ins normale Leben einsteigen, desto weniger Einschränkungen werden wir haben.

Sebastian Kurz sollte eine Ansprache halten. ;)
 
Aber bitte... Halten wir uns an die Vernunft. Je vernünftiger wir sind und je langsamer wir wieder wir ins normale Leben einsteigen, desto weniger Einschränkungen werden wir haben.
das bezweifle ich stark....also das mit den weniger einschränkungen....ist erst die wirtschaft ruiniert, wirst erst sehen wieviel einschränkungen noch auf uns zukommen;)
 
Versteh ich das richtig ? ich darf die Lebensgefährtin an einem separaten Haushalt besuchen und die Kinder, die in einer anderen Wohnung leben, nicht ?
 
Versteh ich das richtig ? ich darf die Lebensgefährtin an einem separaten Haushalt besuchen und die Kinder, die in einer anderen Wohnung leben, nicht ?

Soweit ich das mitbekommen habe, darfst Du natürlich auch Deine Kinder, die mit Dir nicht im gemeinsamen Haushalt leben, besuchen. ;)

Besuchsrecht vorausgesetzt.
 
Die geltende Ausgangsbeschränkung bzw. die offizielle Interpretation derer schließt doch schon von vornherein Fremdbesuche aus. Ausgenommen halt die Lebensgefährtin und das Pferd. :D

Ein Gesetz muss klar formuliert sein. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

Also wo aus der Verordnung entnimmst du dass Fremdbesuche nicht erlaubt sind?
 
Ein Gesetz muss klar formuliert sein. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

Also wo aus der Verordnung entnimmst du dass Fremdbesuche nicht erlaubt sind?

Schrieb ich ja schon die vergangenen Tage hier im Thread. Dass jemand den öffentlichen Raum nur benutzen darf, um deswegen spazieren zu gehen oder sein Haustier auszuführen, davon steht kein einziges Wort in der Verordnung. Es wird uns halt dauernd durch die Spitzen des Landes eingebläut.

Bei vielem kann man sich auf die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse berufen. Welche das sind, interpretiert das Ministerum auf seiner Homepage unter den FAQ.
 
Schrieb ich ja schon die vergangenen Tage hier im Thread. Dass jemand den öffentlichen Raum nur benutzen darf, um deswegen spazieren zu gehen oder sein Haustier auszuführen, davon steht kein einziges Wort in der Verordnung. Es wird uns halt dauernd durch die Spitzen des Landes eingebläut.

Bei vielem kann man sich auf die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse berufen. Welche das sind, interpretiert das Ministerum auf seiner Homepage unter den FAQ:


Eben das spazieren ist nicht niedergeschrieben.

Ziffer 5 erlaubt eben das generelle Betreten des öffentlichen Raumes, solange 1 Meter Abstand zu Haushaltsfremden Personen eingehalten wird.

Warum und wieso ich nach Ziffer 5 den öffentlichen Raum betreten ist nicht festgelegt. Somit kann ich den öffentlichen Raum zu allen Zwecken betreten. Auch um Personen zu besuchen.

Zwischen dem was man soll bzw nicht soll und dem was rechtlich nicht erlaubt ist, besteht nun mal ein großer Unterschied.

Die FAQ auf der Ministerium Seite sind eben die Dinge die man nicht tun soll, entsprechen aber nicht dem was gesetzlich niedergeschrieben wurde.
 
Und wie läuft das dann ab nächster Woche ? Die Ausgangsbeschränkungen wurden ja bis Ende April verlängert aber gleichzeitig öffnet man Baumärkte ??
Ist, wie ja auch bereits kommentiert, in den VO 148 und 151, gültig ab dem nächsten Dienstag, umgesetzt worden.
Zusätzliche Erlaubnis für Geschäfte in der 151 (Baumärkte etc, Pfandleiher etc, Waschstraßen, Fahrradreparatur und, most notably, kleine Geschäfte außerhalb von Einkaufszentren) und Erlaubnis zum Ausgehen, um in ebendiesen einzukaufen, in der 148.

Siehe Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung und folgende.
 
Ein Gesetz muss klar formuliert sein. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

diese ganzen erlässe und gesetzesvorlagen sind genau das, was sie sind: unscharfe schnellschüsse mit jeder menge interpreationsspielraum sowohl für die exekutive als auch für die betroffenen menschen. daher meine dringende bitte: verstehen wir es gemeinsam möglichst breit im sinn des tatsächlichen problems! derzeit geht es in dieser strategie um containment. und das scheint zumindest jetzt zu greifen. daher: halten wir uns bitte möglichst alle an das, was die vernunft in einer ziemlich ansteckenden, aber jedenfalls heute noch hoch gefährlichen pandemie gebietet:

HALTEN WIR MÖGLICHST VIEL ABSTAND VONEINANDER!

dann haben wir den scheiss hoffentlich bald und ohne viele vorzeitige tote ausgestanden.

besten dank,
einer aus der risikogruppe
 
@Mitglied #473739

Mach mal einem Polizisten die Betretung des öffentlichen Raumes glaubhaft, wennst auf der Jesuitenwiese mit einem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Freund Federball spielst und danach mit 2 Metern Abstand auf einem Bangl mit ihm sitzend gemütlich was trinkst.

In der Praxis wird es so ausschauen, dass das Kontrollorgan zuerst eine Ermahnung ausspricht und danach bei Lernresistenz eine Strafe verhängen wird, deren Ausmaß die Bezirksverwaltungsbehörde bestimmt. ;)
 
diese ganzen erlässe und gesetzesvorlagen sind genau das, was sie sind: unscharfe schnellschüsse mit jeder menge interpreationsspielraum sowohl für die exekutive als auch für die betroffenen menschen. daher meine dringende bitte: verstehen wir es gemeinsam möglichst breit im sinn des tatsächlichen problems! derzeit geht es in dieser strategie um containment. und das scheint zumindest jetzt zu greifen. daher: halten wir uns bitte möglichst alle an das, was die vernunft in einer ziemlich ansteckenden, aber jedenfalls heute noch hoch gefährlichen pandemie gebietet:

HALTEN WIR MÖGLICHST VIEL ABSTAND VONEINANDER!

dann haben wir den scheiss hoffentlich bald und ohne viele vorzeitige tote ausgestanden.

besten dank,
einer aus der risikogruppe

Natürlich ist auch Selbstdisziplin gefragt und wichtig.

Jedoch muss niemand Angst haben, dass er bestraft wird, weil er irgendwem besucht, weil ihm zhaus die Decke schon am Kopf fällt und er psychisch darunter leidet.

Die psychische Gesundheit gehört genauso fit gehalten.
 
@Mitglied #473739

Mach mal einem Polizisten die Betretung des öffentlichen Raumes glaubhaft, wennst auf der Jesuitenwiese mit einem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Freund Federball spielst und danach mit 2 Metern Abstand auf einem Bangl mit ihm sitzend gemütlich was trinkst.

In der Praxis wird es so ausschauen, dass das Kontrollorgan zuerst eine Ermahnung ausspricht und danach bei Lernresistenz eine Strafe verhängen wird, deren Ausmaß die Bezirksverwaltungsbehörde bestimmt. ;)

Und danach machst du einfach einen Einspruch.

Bei vielen Polizisten herrscht leider große Rechtsunsicherheit bzw entnehmen sie ihr "Wissen" aus dem was im Fernsehen durch die Politiker gesagt wurde. So eine Vorgehensweise ist höchst bedenklich, die gab es zuletzt im dritten Reich.

Beispiel: in den ersten 2 Tagen der Verordnung wurden in Wien alle aufgescheucht die am Bankerl oder in der Wiese saßen, weil das ja nicht vorgesehen ist. Der Innenminister hat gesagt, spazieren gehen ist erlaubt. Danach erfolgte die Klarstellung seitens des IM dass es sehrwohl erlaubt ist. Die Weisung wurde auch an die Polizisten weitergegeben und musste von den Beamten einzeln unterschrieben werden.

Coronapartys im privaten Bereich sind nach wie vor erlaubt. Der IM regt sich zwar darüber im Fernsehen auf, aber die Weisung besagt eben, dass es rechtlich keine Handhabe gibt.
 
Die psychische Gesundheit gehört genauso fit gehalten.

ja natürlich, das jetzt ist schon längst ein balanceakt zwischen epidemiologischen, psychosozialen und kommerziell-arbeitsmarktrelevanten faktoren. haben wir auch so in einer stellungnahme verpackt.

Jedoch muss niemand Angst haben, dass er bestraft wird, weil er irgendwem besucht, weil ihm zhaus die Decke schon am Kopf fällt und er psychisch darunter leidet.

sorry, nach der momentan geltenden und b.a.w. aufrechten regelung sehe ich das anders.
 
Beispiel: in den ersten 2 Tagen der Verordnung wurden in Wien alle aufgescheucht die am Bankerl oder in der Wiese saßen, weil das ja nicht vorgesehen ist. Der Innenminister hat gesagt, spazieren gehen ist erlaubt. Danach erfolgte die Klarstellung seitens des IM dass es sehrwohl erlaubt ist. Die Weisung wurde auch an die Polizisten weitergegeben und musste von den Beamten einzeln unterschrieben werden.

Das war wegen der Unterschreitung des Mindestabstandes. Die Strafe gegen den Bankerlsitzer auf der Roßauer Lände am Donaukanal wurde eh schon zurückgezogen, da das Kontrollorgan zuerst der Meinung war, der nötige Sicherheitsabstand wäre durch den Bankerlsitzer zu den Fußgängern und Radfahrern nicht eingehalten worden. Ist halt ziemlich eng bei schönem Wetter dort.

Selbstverständlich ist das Ganze recht schwammig formuliert. Vielleicht sogar mit Absicht, damit man dem Volk nach und nach doch ein wenig Freiraum gönnen kann.
 
Das war wegen der Unterschreitung des Mindestabstandes. Die Strafe gegen den Bankerlsitzer auf der Roßauer Lände am Donaukanal wurde eh schon zurückgezogen, da das Kontrollorgan zuerst der Meinung war, der nötige Sicherheitsabstand wäre durch den Bankerlsitzer zu den Fußgängern und Radfahrern nicht eingehalten worden. Ist halt ziemlich eng bei schönem Wetter dort.

Selbstverständlich ist das Ganze recht schwammig formuliert. Vielleicht sogar mit Absicht, damit man dem Volk nach und nach doch ein wenig Freiraum gönnen kann.


Nein da ging es nicht um die Sache mit der Strafe auf der Bank die in den Medien war. Die ersten 2 Tage wurde auch nicht gestraft.
 
Nein da ging es nicht um die Sache mit der Strafe auf der Bank die in den Medien war. Die ersten 2 Tage wurde auch nicht gestraft.

Die ganzen Regelungen müssen sich halt erst einspielen. ;) Ehrlich gesagt möchte ich jetzt nicht in der Haut eines Polizisten stecken (obwohl ich diesen Beruf vor 35 Jahren irrsinnigerweise ergreifen wollte).

Ich glaube, dass es derzeit trotzdem recht fair zugeht. Selbst der Pürstl gibt im Fernsehen Stellungnahmen dazu ab. Vieles blieb bisher unausgesprochen, aber ich kann es einfach nicht verstehen, dass ein Studierter aus dem Ministerum für solch eine Schwachsinnsidee zu Ostern verantwortlich zeichnet, der wohl viel mehr als meine unstudierte Wenigkeit verdienen wird. Hätte er sich die Verordnung genauer angeschaut, wäre er nicht auf dieses unabsichtliche Verwirrspiel gekommen.

Dafür erhält er nun wenigstens gedanklich die gerechte Bestrafung. Und das Weihnachtsgeld nehm ich ihm auch weg. Da kann der Katzian Zeter und Mordio schreien. :D
 
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