Wie versteht Ihr den neuen Erlass ?

Wenn du Themen falsch kommentierst kann ja ich nix dafür. Du hast ja davon gesprochen das sowieso 7 von 10 den Virus bekommen.

Was willst damit sagen, das es eh egal ist das zu Ostern alle Leute quer durch die Gegend gurken?Du redest davon daß jeder selber schuld ist ob er den Virus bekommt oder nicht.....sorry, so eine Diskussion brauche ich nicht.

Natürlich. Wenn ich daheim in Isolation bleibe, dann bekomm ich das Virus nicht. Geh ich aber ständig raus unter Menschen, ja dann brauch ich mich nicht wundern und bin selbst Schuld.

Wenn sich zu Ostern wieder mehr anstecken, dann brauch ich das Land in einem Monat nicht wieder runter fahren, sondern verlängert die Maßnahmen halt. Das herunterfahren kommt sowieso wieder.


bis davor, da eine wohnung kein öffentlicher raum ist, hört es spätestens an der haustür auf

Die Wohnung ist immer noch durch das Hausrecht geschützt. Das Betreten einer fremden Wohnung/Haus ist nicht verboten.
 
Die Wohnung ist immer noch durch das Hausrecht geschützt. Das Betreten einer fremden Wohnung/Haus ist nicht verboten.

richtig, deswegen hört das wohnung aufsuchen, spätestens an der haustür auf:). bezog sich ja auch nur auf den paragraphen, den du/ihr zitiert habt, wegen öffentlicher raum.
wobei, wenn du mein grundstück, ohne erlaubnis betrittst, einfach so..ist das auch nicht erlaubt und somit schon weiter von der haustür weg, das aufsuchen vorbei^^
 
Natürlich. Wenn ich daheim in Isolation bleibe, dann bekomm ich das Virus nicht. Geh ich aber ständig raus unter Menschen, ja dann brauch ich mich nicht wundern und bin selbst Schuld.
Schon einmal dran gedacht,das manche Leute nach Ostern wieder arbeiten und einkaufen gehen müssen, vielleicht selber irgendwann ein Bett im Spital brauchen? Nö gö?!
Und Schuld hat an der Krise maximal der Virus, aber nicht die Menschen die momentan krank sind und vielleicht daran sterben. Da kannst dir deine Statistik oder sonst was wo hinstecken.
 
Schon einmal dran gedacht,das manche Leute nach Ostern wieder arbeiten und einkaufen gehen müssen, vielleicht selber irgendwann ein Bett im Spital brauchen? Nö gö?!
Und Schuld hat an der Krise maximal der Virus, aber nicht die Menschen die momentan krank sind und vielleicht daran sterben. Da kannst dir deine Statistik oder sonst was wo hinstecken.

Von Spar bis Billa liefern alle gratis. Beim Arbeiten sind Sicherheitsvorkehrungen zutreffen, die man selbst auch treffen kann. Vor allem beim Einkaufen.

Es ist nicht meine Statistik. Es ist die Statistik der Regierung und deren Experten. Tut mir leid, ich kann nichts dafür dass es eben das Ziel ist, kontrolliert 7 von 10 Österreichern Immun zu machen. Das Funktioniert nur in dem man erkrankt. So noch die Theorie.
 
feiern omi und opi ostern mit der lieben enkelkindeschar, sitzen die kinder dann im sommer weng der erbschaft beim notar ... :)

auch viel. ein grund mancher für'n osterbesuch! mittlels quarantäne draufgekommen, dass 'ne wohnung eigentlich arsch ist und das elterliche einfamilienhaus doch lässiger zum wohnen wär!
 
Von Spar bis Billa liefern alle gratis. Beim Arbeiten sind Sicherheitsvorkehrungen zutreffen, die man selbst auch treffen kann. Vor allem beim Einkaufen.

Es ist nicht meine Statistik. Es ist die Statistik der Regierung und deren Experten. Tut mir leid, ich kann nichts dafür dass es eben das Ziel ist, kontrolliert 7 von 10 Österreichern Immun zu machen. Das Funktioniert nur in dem man erkrankt. So noch die Theorie.
manche erkranken daran ja auch gar nicht, sondern haben nur den virus in sich und antikörper. die geben aber unter umständen den virus weiter, ungewollt und unwissentlich...
btw der virus kam ja nicht über nacht nach europa und man hätte auch vorher vorkehrungen treffen können, aber er war ja erstmal weit genug weg...;)

p.s. vorkehrungen von weltkonzernen, die aber erst dann reagiert haben, als der virus schon durch die haustür war....
 
Konkret stellt der Erlass, den die Bundesregierung am Samstagabend noch präzisierte, für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohner des Haushalts plus maximal fünf Personen beschränkt werden.


ich war bis jetzt der Ansicht und Meinung, dass man keinen Besuch zu hause empfangen kann bzw. darf.

lt. diesem Erlass darf man das aber jetzt,

obwohl es weiterhin heißt soziale Kontakte zu meiden bzw. 1m Abstand halten

ich bzw. wir werden es aber weiterhin so halten, keinen Besuch daheim zu empfangen


Ich finde dieses Zugeständnis der Regierung falsch.
Es verwirrt...gibt das Gefühl sie wollen der Bevölkerung ein Zucker somit geben.
Man ist gespannt auf die morgigen News.
Ich befürchte das man zu früh Geschäfte....Restaurants. ...Parkanlagen wieder öffnet und hier in Österreich Covid19 betreffend, ein Bella Italia entstehen wird.
 
Der Ostern-Erlass widerspricht der Verordnung, sofern bei § 2 Z 5 überhaupt nur von "frische Luft schnappen" oder Spazierengehen die Rede sein kann - denn davon steht kein Wort. Gemäß § 6 muss auch die Notwendigkeit zum Betreten von öffentlichen Orten einem allfälligen Kontrollorgan glaubhaft gemacht werden können. Beim Zurücklegen einer öffentlichen Wegstrecke zum Zwecke des Verweilens bei einem Bekannten handelt es sich jedoch um keinen Spaziergang bzw. die Destination sollte wieder die eigene Wohnung sein.

Der Ostern-Erlass würde somit eine Besserstellung der Verordnung bedeuten. Außer ab 6 mit dem Besuchten nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Leuten, die Party machen wollten. ;)

Sollns mir wenigstens zu Ostern den Zug nach Wien zum Besuch einer Bekannten genehmigen. Ein Witz, so was. Dann sag ich halt, dass ich zu meiner Lebensgefährtin fahre, denn:

Was fällt unter die "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse"?

• Besuch der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten


Somit laut Verordnung nix mit Mama, Papa, Oma, Opa, Schwester, Bruder, Tante, Onkel, Neffe, Nichte besuchen. Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.;)
 
stelle fest, die österreicher mutieren von 8 millionen virologen zu 8 millionen rechtsexperten ... :D
 
Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Es ist nicht verboten den öffentlichen Ort aufzusuchen um eine fremde Wohnung zu besuchen.

Ziffer 5 ist einer Generalausnahme zum betreten Betreten des öffentlichen Raumes. Es braucht dafür keine Begründung.
 
Die Regierung spricht allerdings die ganze Zeit nur von frische Luft schnappen und Spaziergängen.



Laut § 6 schon. ;)

§6 gibt es in der 98. Verordnung gar nicht.

Zwischen dem was die Regierung sagt und tatsächlich per Verordnung niedergeschrieben wurde besteht halt ein großer Unterschied.
Führte in den ersten zwei Tagen der Verordnung auch zu einem sehr rigorosen Einschreiten der Polizei.
 
Zwischen dem was die Regierung sagt und tatsächlich per Verordnung niedergeschrieben wurde besteht halt ein großer Unterschied.

Dann sollen sie ihren Willen besser dezidiert in der Verordnung anführen.

Ich möchte auf jeden Fall zu Ostern mit dem Massenbeförderungsmittel (Zug) zu meiner "Lebensgefährtin" fahren. ;) Im Supermarkt wird die Ansteckungsgefahr außerdem zig mal höher als am Wochenende in einem Regionalexpress mit 4 Leuten in 4 Waggons sein.
 
In der 107er würde ein neuer Par 5 eingefügt (Spielplätze) und seither ist der Par 5 der Par 6. :)
Das nennt man igF.
 
Dann sollen sie ihren Willen besser dezidiert in der Verordnung anführen.

Ich möchte auf jeden Fall zu Ostern mit dem Massenbeförderungsmittel (Zug) zu meiner "Lebensgefährtin" fahren. ;) Im Supermarkt wird die Ansteckungsgefahr außerdem zig mal höher als am Wochenende in einem Regionalexpress mit 4 Leuten in 4 Waggons sein.

Das ist gemäß der Verordnung leider nicht erlaubt.
 
Bei uns im Haus wohnt eine Frau mit Kind aus Syrien, die ziemlich oft Besuch bekommt.
Weiters wohnt in dem Haus noch ein älterer Herr mit Vorerkrankungen, der, mMn berechtigt,
sich deswegen Sorgen um seine Gesundheit macht.
Also rief er, als diese Dame wieder mal Besuch hatte, die Polizei.
Da ihre Wohnung ziemlich gegenüber meiner liegt und ich gerade nach Hause kam als auch die Polizei eintraf,
konnte ich das Gespräch zwischen der Dame und der Polizei mithören.
Kurz zusammengefasst:
die Polizei erklärte der Besucherin, dass Besuche nicht erlaubt sind, da man seine Wohnung nur wegen 4 Gründen verlassen darf.
Und da gehöre eben der Weg, um jemanden zu besuchen nicht dazu.

Was irgendwie logisch erscheint, weil sonst hätte es ja nicht diesen Aufreger mit dem FPÖ Politiker in der Steiermark anläßlich einer "Corona-Party" gegeben.

Inwieweit das gesetzeskonform ist, maße ich mir nicht an zu beurteilen.
 
Was irgendwie logisch erscheint, weil sonst hätte es ja nicht diesen Aufreger mit dem FPÖ Politiker in der Steiermark anläßlich einer "Corona-Party" gegeben.

Soweit ich mich erinnere, war das aber nicht bei ihm zu Hause, sondern in einer (an sich geschlossenen) Gaststätte, oder?
 
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