Wie versteht Ihr den neuen Erlass ?

Das ist gemäß der Verordnung leider nicht erlaubt.

§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß §1 sind Betretungen,

3. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;


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Was fällt unter die "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse"?

• Zurückkehren zum Haupt- bzw. Nebenwohnsitz
• Besuch der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten
• Umzug, Siedeln
• Abfallentsorgung, z.B. in Recyclinghöfen oder Altstoffsammelzentren
• § 57a Begutachtungen
• Besuch des eigenen Pferdes zur Betreuung und notwendigen Bewegung (wenn nicht die notwendige Betreuung des Pferdes z.B. durch den Einstellbetrieb sichergestellt ist)


Oiso... Die im gemeinsamen Haushalt lebende Gattin darfst abschmusen. Beim erlaubten Besuch der Lebensgefährtin hingegen musst mindestens 1 Meter Abstand von hier halten. Dafür darfst dein Pferd äußerln führen, falls der Stallbursche an Corona erkrankte und deswegen sonst keiner das Pferd betreuen kann. :D

Streng genommen ist der Besuch der sich selbst versorgenden Eltern gemäß den obigen Verlinkungen eigentlich auch verboten. Nur die Lebensgefährtin und allenfalls das Pferd.
 
Kurz zusammengefasst:
die Polizei erklärte der Besucherin, dass Besuche nicht erlaubt sind, da man seine Wohnung nur wegen 4 Gründen verlassen darf.
Und da gehöre eben der Weg, um jemanden zu besuchen nicht dazu.

Was irgendwie logisch erscheint, weil sonst hätte es ja nicht diesen Aufreger mit dem FPÖ Politiker in der Steiermark anläßlich einer "Corona-Party" gegeben.

Inwieweit das gesetzeskonform ist, maße ich mir nicht an zu beurteilen.

Leider herrscht auch bei vielen von der Polizei eine falsche Auffassung der Verordnung und teilweise auch sehr viel Willkür (siehe der Mann welcher auf einer Bank saß und der angezeigt wurde, weil andere zu nah an ihm vorbei gingen.)


Wobei die genaue Definition der täglichen Grundbedürfnisse sind das Essen, Trinken, Schlaf und Hygiene.
 
Hättens den Erlass nicht erlassen, hätt wahrscheinlich (fast) keiner über Zuhause-Besuch nachgedacht :lol:
 
Hättens den Erlass nicht erlassen, hätt wahrscheinlich (fast) keiner über Zuhause-Besuch nachgedacht
Für mich spielt das überhaupt keine Rolle ob "Zuhause oder öffentlich".
Für mich ist seit dem 16.03.2020 klar was Sinn und Zweck der Maßnahmen sein soll,
und daher verzichte ich auf jegliche Besuchsaktivitäten.
Das sagt mir einfach die Vernunft, da muss ich weder Jurist sein und noch brauch ich einen.
Woran ich mich halte steht schon seit einiger Zeit in meiner Signatur!
 
und jetzt schreiben wir 100 mal "der sozialminister ist ein teil der bundesregierung" ... :D
 
und jetzt schreiben wir 100 mal "der sozialminister ist ein teil der bundesregierung" ... :D
Nein, sondern:

Der Erlass kam von einem Teil der Bundesregierung. :mrgreen:
Der Erlass kam von einem Teil der Bundesregierung. :mrgreen:
Der Erlass kam von einem Teil der Bundesregierung. :mrgreen:
Der Erlass kam von einem Teil der Bundesregierung. :mrgreen:
Der Erlass kam von einem Teil der Bundesregierung. :mrgreen:
Der Erlass kam von einem Teil der Bundesregierung. :mrgreen:
Der Erlass kam von einem Teil der Bundesregierung. :mrgreen:
Der Erlass kam von einem Teil der Bundesregierung. :mrgreen:

Wirklich 100 mal? :haha:
 
Ich hatte im Kopf dass sie die Zeugen Jehovas vorbeischicken um das alles zu überprüfen.
Selbstverständlich mit Mundschutz.
 
Und wie läuft das dann ab nächster Woche ? Die Ausgangsbeschränkungen wurden ja bis Ende April verlängert aber gleichzeitig öffnet man Baumärkte ??
Ich hab ja dort nichts verloren, außer es sind "Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens "
Und wie kontrolliert man 20m2 pro Kunde ??
 
Und wie läuft das dann ab nächster Woche ? Die Ausgangsbeschränkungen wurden ja bis Ende April verlängert aber gleichzeitig öffnet man Baumärkte ??
Ich hab ja dort nichts verloren, außer es sind "Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens "
Und wie kontrolliert man 20m2 pro Kunde ??

Zu deiner ersten Frage:

"Zur Deckung des täglichen Grundbedürfnis" wurde aus der Verordnung gestrichen.

Zur zweiten:

Mittels Einkaufswägen. Aufgrund der Größe ergibt sich eine Personenanzahl die rein darf. Jeder muss einen Einkaufswagen nehmen, welche natürlich nur in der Stückzahl vorhanden sind, was auch die Anzahl der Kunden sind die rein dürfen.

Problem: die Baumärkte haben gar nicht so viele Einkaufswägen, wie Kunden rein dürfen.
 
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