Wucherstrafen bei der Parkraumbewirtschaftung in Wien

Doppelbestrafungen sind unzulässig.

Vielleicht hat sich das jetzt geändert ...... aber früher waren sie in der gekennzeichneten Blauen Zone zulässig. Du hast eine Strafe bekommen wegen Falschparkens und eine weitere, weil du die Parkgebühr nicht berappt hast.
 
Vielleicht hat sich das jetzt geändert ...... aber früher waren sie in der gekennzeichneten Blauen Zone zulässig. Du hast eine Strafe bekommen wegen Falschparkens und eine weitere, weil du die Parkgebühr nicht berappt hast.
Nur weil zwei Strafenzettel verteilt werden bedeutet das noch nicht, dass zwei Strafen bezahlt werden müssen. Die Threaderstellerin sollte ausfindig machen, welches zweite Vergehen ihr angelastet wird. Dann sollte ein Verkehrsjurist prüfen, ob sie 136 oder nur die Hälfte zahlen muss.
 
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Doppelbestrafungen sind unzulässig.

Das ist schon richtig.

Aber das Delikt "Falschparken" gibt es gar nicht. Es gibt Verstösse gegen das Halte- und Parkverbot!

Die TE hat laut ihrer Schilderung auf jeden Fall gegen StVo § 24/1/d verstossen. Daraus könnte sich z.B.auch ein Verstoß gegen StVo § 23/1(Behinderung) oder auch § 24/1/m(Sperrfläche) ergeben haben.
Aber ohne die genauen Umstände zu kennen, ist dies nur eine Vermutung! Es ist eher als Veranschaulichung gedacht, dass man mit "Falschparken" durchaus mehrere Delikte begehen kann.

Wobei die Hinterziehung der Parkometerabgabe bzw. die Parkraumbewirtschaftung überhaupt eine ganz andere Baustelle ist, als Verstösse gegen Halte- und Parkverbote.
 
dass man mit "Falschparken" durchaus mehrere Delikte begehen kann.

Nichts leichter als das. Man könnte als Hietzinger in einem anderen Bezirk (mit Parkraumbewirtschaftung) in einer Straße mit Gegenverkehr parken, die nur 5 Meter breit ist.
 
Die TE hat laut ihrer Schilderung auf jeden Fall gegen StVo § 24/1/d verstossen. Daraus könnte sich z.B.auch ein Verstoß gegen StVo § 23/1(Behinderung) oder auch § 24/1/m(Sperrfläche) ergeben haben.
Selbst bei den von dir angeführten Beispielen bin ich mir nicht sicher, ob eine Mehrfachbestrafung juristisch hält. Wenn man sein Auto falsch abstellt, kann sich meiner Meinung daraus nur ein Delikt ergeben.
Wenn zum Beispiel jemand zu schnell fährt und dabei telefoniert ist eine Mehrfachbestrafung zulässig, nicht aber wenn er sein Auto falsch abstellt.
 
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es müssen zwei verstösse gegen die stvo sein, weil für die kurzparkzone hätte sie einen erlagschein an die windschutzscheibe bekommen. also vielleicht 5-meter grenze und a paar radln am gehsteig, oder so was, ohne den genauen wortlaut oder die paragraphen kann man da schwer was sagen....
normalerweise ist es auch so, daß es in dem fall keine mehrfachbestrafung geben kann, entweder 5 m grenze oder KPZ.
 
normalerweise ist es auch so, daß es in dem fall keine mehrfachbestrafung geben kann, entweder 5 m grenze oder KPZ.
Dürfen denn blau markierte KPZ nicht ohnehin erst mit der 5-m-Grenze beginnen? Sonst wär's ja widersinnig.
 
in wien gibts ja keine markierungen mehr, seit es die zonen gibt. ausser in den bezirken, wo noch keine flächendeckende zone ist. und z.b. in einkaufsstraßen, wo z.b. die KPZU von ladezonenetc. unterbrochen wird.

da gabs, wenn du vom gürtel eingebogen bist, einen blauen strich auf der fahrbahn und eine tafel mit dem kleingedruckten, und das wars....jetzt stehen die tafeln halt weiter draussen.......
 
Ah ja .... das mit den Zonen weiß ich zwar, aber ich halte mich meist in Bezirken auf, wo es noch beschilderte KPZ gibt. Wenn ich ned gerade im Stuwer zum Essen bin. :mrgreen:
 
und i schau jetzt a:mrgreen:
unsa braver steirer...:lol:

na jo, is jo nur, weils essen soooo gut is............und des is wirklich guat....;)


wir sind auch im gastgarten des besagten lokales gesessen und haben uns von DL über die hintergründe des striches dort unterreichten lassen und haben uns die umherflanierenden gogln angeschaut :haha:
 
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Weswegen sonst?
Mir scheint, Du kennst die Gegend ned wirklich ... :haha:


Dank Handyparken alles im Griff ... ;)

na, sie kennts net......:haha:

oben steht, daß eben nur mehr anfang und ende der zone angezeigt wird, um den schilderwald zu reduzieren.

neu in der stvo sind jetzt farbliche markierungen am randstein.....endlich, im ausland gibts das schon laaaang......
 
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