Warum sollten sie? Die Familienbeihilfe bemisst sich nicht nach dem Betrag, den der Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitnehmer einzahlt. Ich habe auch nicht mehr Familienbeihilfe bezogen, obwohl mein Dienstgeber für mich mehr berappen musste als für die Putzfrau.
Ganz offensichtlich ist es dir nicht klar. Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem eingezahlten Beitrag und der Höhe der ausbezahlten Beihilfe. Und es müssen auch Beiträge für kinderlose Arbeitnehmer abgeführt werden.
Dass man mit einem Euro speziell in osteuropäischen Ländern sehr viel weiter springen kann als bei uns in Österreich, das zeigt die Teletext - Seite 104 von heute. Spätnestes jetzt sollte dir klar werden, dass ein bulgarisches Kind mit der indexierten Familienbeihilfe nicht schlechter gestellt ist als ein österreichisches Kind, für das hie rin Österreich mehr ausgegeben werden muss.
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