G
Gast
(Gelöschter Account)
Die Sonderstellung war ja *früher* dass ma hat können ins Hefen gehen...war ja strafrechtlich net ganz koscher....
Und, bei bewiesenem Ehebruch, ist dem der die Ehe gebrochen hat (dem Dritten im Bunde) die Kosten der Dedektei aufzubürden.
die an der Aufdeckung dieses Vergehens bezahlter Weise beteiligt war.
Lustiges Scherzel no am Rande. Wenn wie damals der Ehebruch von dem Ehegatten verziehen wurde, obwohl Verfehlung und obwohl strafbar......gab es einen Eintrag wonach in Zukunft dies kein Grund sein werde die Ehe schuldig zu sprechen.
Denn wenn einmal der Betrogene Lieber Gott und Richter spielt ---> dann hat er verspielt.
Somit hatte mit so einem Urteil, der Verziehene einen Persilschein, der konnte wegen Fremdvögelns nie mehr vor
Gericht gestellt werden......
Und, bei bewiesenem Ehebruch, ist dem der die Ehe gebrochen hat (dem Dritten im Bunde) die Kosten der Dedektei aufzubürden.
die an der Aufdeckung dieses Vergehens bezahlter Weise beteiligt war.
Lustiges Scherzel no am Rande. Wenn wie damals der Ehebruch von dem Ehegatten verziehen wurde, obwohl Verfehlung und obwohl strafbar......gab es einen Eintrag wonach in Zukunft dies kein Grund sein werde die Ehe schuldig zu sprechen.
Denn wenn einmal der Betrogene Lieber Gott und Richter spielt ---> dann hat er verspielt.
Somit hatte mit so einem Urteil, der Verziehene einen Persilschein, der konnte wegen Fremdvögelns nie mehr vor
Gericht gestellt werden......