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Gast
(Gelöschter Account)
Nur zur Info.
Fremdgehen zählt nur als Verschuldensgrund vor Gericht, wenn dadurch die Zerrüttung herbeigeführt wird. Ist dem nicht so, weil es vorher schon nicht mehr gepasst hat wegen z.b. wenig bis keinem Sex ist das hinfällig.
Aber deiner Einstellung nach zu urteilen, den Anderen dann finanziell voll fertig zu machen musst du eine sehr umgängliche Person sein.
Und genau wie oft passiert das nicht, das ein Partner jahrelang am finanziellen Zahnfleisch geht?
Ah ja, hab das
![Achtung, Ironie! :ironie: :ironie:](/styles/default/erotikforum/smilies/ironie3.gif)
Ich bin sehr verträglich, und ich kann solche Themen, wo Erwachsene Menschen, ob männlich oder weiblich, wildfremde in diversen Foren nach Hilfe fragen, nicht wirklich ernst nehmen.
Ich weiß, bräuchtest ja gar nix dazu sagen, wird jetzt gleich kommen, gilt aber für jeden der dazu schreibt, weil helfen kann kein einziger, höchstens zum Nachdenken animieren.