Ohne Inzest gibt es keine Inzucht.
natürlich gibt es die. in österreich sogar ganz legal.
noch viel wichtiger ist allerdings : es gibt inzest ohne inzucht. wenn also sinn und zweck des verbots sein soll, inzucht zu verhindern (darüber bin ich ebenfalls widersprüchlicher meinung, siehe zweiten absatz), dann wäre es zweckdienlich, diese auch eben zu verbieten. wozu den inzest selbst verbieten?
Da du aber wie immer und in jeder Diskussion, mit deinen fadenscheinigen Begründungen kommst und auf deine Begründungen bestehst, hat es wenig Sinn weiter zu diskutieren
das ist aber sehr nachvollziehbar, wenn ich ein gültiges argument bringe, und deine gegenargumentation dieses gültige argument nicht aushebeln kann, dann bleibt das gültige argument legitim bestehen. an mir liegt es dann nicht, dass dir die lust auf die diskussion vergeht, den schwarzen peter kannst du ruhig deiner eigenen (fehlerhaften) argumentation zuschieben.
es ist auch absolut sinnlos, über ein konsensuales "fehlerfreies gefühl" zu sprechen, bei einem gesetz, dass lediglich eine lokale meinung darstellt. es gibt etliche andere länder, in denen inzest und inzucht nicht verboten sind, und weder haben diese länder mit eklatanten inzestfällen zu kämpfen, noch ist eine erhöhte anzahl an geschädigten nachkommen durch inzucht dort zu verzeichnen.
selbst die immer gern erwähnte habsburger-inzucht ist eigentlich nach modernen medizinischen kriterien als grundlage für die these nicht zulässig, da sich die frequenz für geschädigtes erbgut da überhaupt nicht von der heutigen unterscheidet, und lediglich mehr "aufmerksamkeit" gewidmet wurde, weil es auf die adelige führungspositionen einfluss hatte (sprich es hat einfach keinen interessiert, dass andere, nicht adelige familien ohne inzucht ebenfalls gleichfrequent schädliches erbgut produziert haben).
das einzige argument, mit dem du tatsächlich nicht unrecht hast, ist, dass bei inzucht generell die chance auf geschädigtes erbgut höher liegt, als beim vermischen von zwei erbgutträgern, die
keinerlei tendenz zu schädlichem erbgut aufweisen.
das problem an dem argument ist : "
keinerlei tendenz zu schädlichem erbgut" ist ein "best case scenario", und keinesfalls die regel.
es kommt durchaus oft vor, dass zwei leute sich ineinander verlieben und kinder zeugen, die beide aus ihrem (jeweiligen) "baumstamm" eine solche tendenz aufweisen. das ist sogar im vorhinein abklärbar, bei uns eher seltener der fall, in den USA hingegen tatsächlich fast schon "volkssport", sich vor dem kinderkriegen untersuchen zu lassen, ob nicht evtl. genetisch so ein risiko besteht. aber nirgends auf der welt ist es solchen eltern verboten, mit ihrem kinderwunsch fortzufahren, obwohl schwarz auf weiss festgehalten ist, dass diese eine solches erhöhtes risiko, wie es zB bei inzucht der fall ist, darstellen.
kannst du mir jetzt erklären, wieso das in deinen augen keine diskriminierung darstellt?