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Naja, wer ein Eheversprechen abgegeben hat um sich z.B. an dem Besitz des Partners zu bereichern, aber den Sex verweigert, kann sich schon des Betruges schuldig fühlen. Rechtlich ist der Anspruch auf Sex nicht durchsetzbar, aber zivilrechtlich ist u.U. eine Schadensersatzforderung durchsetzbar.
A so a Bledsinn