Wo ist die Grenze von normal, wo wird etwas krankhaft?

Doch,die ist notwendig oder was meinst, gegen wen die Anzeige dann läuft?

Es wird nicht eine Person angezeigt, sondern lediglich eine Verletzung, bei der ein Fremdverschulden vorliegen könnte. Die Erhebungen und eine Bewertung erfolgen durch die Behörden.
 
Dann hab ich wohl viele Jahre in der falschen Notaufnahme gearbeitet und alle Ärzte dort waren Trottel, ich weis nur,das sehr wohl manchmal die Polizei gerufen wurde,allerdings nur auf ein eindeutiges "ja" des Patienten, wenn die Poli dann kam,wurde der Pat gefragt,wollen sie Anzeige erstatten ja ,nein, aus
reden wir beim Kaffee darüber?
 
Dann hab ich wohl viele Jahre in der falschen Notaufnahme gearbeitet und alle Ärzte dort waren Trottel, ich weis nur,das sehr wohl manchmal die Polizei gerufen wurde,allerdings nur auf ein eindeutiges "ja" des Patienten, wenn die Poli dann kam,wurde der Pat gefragt,wollen sie Anzeige erstatten ja ,nein, aus

Es kommt keine Polizei. Die Anzeige wird von der ärztlichen Direktion erstattet, dazu gibts zum Teil bereits elektronische Schnittstellen mit dem MPA/KIS, dort wo das nicht der Fall ist, wird das am Postweg erledigt.
 
Das Krankenhaus hat bei Verdacht auf Fremdverschulden prinzipiell eine Verletzungsanzeige zu erstatten, genauso wie der Rettungsdienst. Dazu ist keine Aussage des Patienten notwendig. In der Praxis wird allerdings nur bei offensichtlichen strafrechtlichen Tatbeständen eine solche Anzeige erstattet.

Ich präzisier noch mal: Bei Verdacht auf schwere Körperverletzung, leichte fällt nicht unter die Anzeigepflicht. §54(4) Ärztegesetz.
 
Der Entscheid bezieht sich ausdrücklich auf leichte Verletzungen. Das bedeutet, im Umkehrschluss, dass schwere durchaus strafbar sind. Der OGH nennt Striemen, ich denke, er impliziert damit bewusst, dass schwere (ich nehme als Beispiel Knochenbrüche) bestraft werden müssen.
ich denke, hir hörts bitteseht auch auf in igrendeiner Form erotisch zu sein. Ich gehöre selbst der echten sm Fraktion an, also nicht der Spielvariante mit trickpeitscgen, und striemen, teilweise auch recht heftige, sind da wohl normal. aber - ebenso wie cuttings oder brandings heilen die (teilweise recht rasch) wieder ab. Knochenbrüche heilen auch, abr hat nix mehr mit sm z tun. und sind sicher strafbar. wer sowas anstrebt, da bin ich ausnahmsweise daccord, ist denk ich, krank.
 
Natürlich ist das nicht gesund,ich vermeide mit Absicht das Wort krank,würde nicht zu meinem bürgerlichen Beruf passen, aber
es nützt nix, wenn der Patient,der sich ja gar nicht misshandelt fühlt,dir nicht sagt, wer es war, weil das ist in seinen Augen die Person,welche ihm Wonne bringt.
 
Natürlich ist das nicht gesund,ich vermeide mit Absicht das Wort krank,würde nicht zu meinem bürgerlichen Beruf passen, aber
es nützt nix, wenn der Patient,der sich ja gar nicht misshandelt fühlt,dir nicht sagt, wer es war, weil das ist in seinen Augen die Person,welche ihm Wonne bringt.

knochenbrechen bringt wonne..? ok, ich ghör doch net zur harten sm-fraktion..... i bin a weichei, sorry meine sklavinnen... (aber soll i mi bessern...? tja... na, i bleibb a weichei)
 
Nein, Du bist sicher kein Weichei!!! Sag nicht so ein Quatsch bitte.
Aber was ist dann mit Münchhausen oder verschiedenen Arten von Borderline? Die Verwaltung,beziehe mich auf unseren Bulsara,würden nicht mehr fertig werden.........
Ich hab nicht gesagt,das Knochenbrüche Wonne sind, das stand irgendwo weiter vorn,kommt nicht von mir,ok?
 
Ja ,ich auch,übrigens lese ich deine Beiträge überall sehr gern,nur um mal die Front abzustecken,schmunzel

schlaf gut Darling :undweg:
 
MANON1 und Bulsara, Ihr habt beide Recht. Ich habe einen Notarzt gefragt. Bulsara gibt sehr genau die rechtliche Basis wieder. ABER: Ärzte haben damit ein massives Problem. Würden sie nämlich alles anzeigen, was anzeigenswert wäre, dann würden auch schwer verletzte Leute oft nicht mehr ins Krankenhaus kommen, was zwangsläufig (gerade bei misshandelten Frauen) zu Komplikationen bis hin zu Todesfällen führen würde. Faktisch ist es so: Der Arzt fragt, was passiert ist, und wenn die Frau die Stiege hinunter gefallen ist, dann hat er keinen Grund, Anzeige zu erstatten, denn er kann Fremdverschulden ausschließen. Sind längere Spitalsaufenthalte samt Reha nötig, dann wird natürlich Anzeige erstattet, denn das Opfer wird dem Täter auch längerfristig entzogen; parallel dazu versucht man das Opfer in Therapie zu geben, damit es sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis lösen kann ("aber die kommen alle wieder, die finden immer wieder einen").
 
Ich weiß zuverlässig, dass es tatsächlich Leute gibt, die psychisch krank sind, und die Ticks entwickeln, die ähnlich harmlos sind, wie das oben aufgeführte Zeitung sammeln. In dem Fall wäre zwar das Zeitung sammeln, das an sich nicht weiter schädlich ist und nicht zwangsläufig als ein Anzeichen von Krankheit angesehen werden kann, ein Symptom einer massiven Störung einer Persönlichkeit, unter Umständen sogar einer, die gefährlich ist. Mir fällt da spontan der Porno Humer S.A. ein, der Typ hatte angeblich die größte Pornosammlung Österreichs (jedenfalls eine, um die ihn jeder Teenager beneidet hätte). Das ist ein an sich völlig harmloser Tick, hinter dem sich aber durchaus eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung versteckte, und die sein gesamtes Leben massiv prägte. Zum Glück ist er nie wirklich eskaliert und mittlerweile verstorben. Übrigens, Freya, würdest Du den Typen als krank bezeichnen? Ich habe ihn nicht so genannt, bin mir aber über den Unterschied zwischen gestört und krank unklar ;)

Alois, ich hab nicht gesagt das es keine Psychischen Störungen gibt oder das
alle Menschen mit aussergewöhnlichen Neigungen oder Lebensweisen völlig gesund sind.
Aber ich sage das nicht jeder der anders als wir lebt auch einen Knacks im Kopf hat.
Das manche Menschen wirklich Hilfe brauchen weil sie verwirrt sind ist mir schon klar
nur denk ich das wir in der heutigen Zeit einfach zu schnell jemanden was andichten nur weil
uns das nötige Verständniss fehlt...
 
Ganz kurze Frage,welches Gesetz regelt das ? Wir sprechen hier doch von zwei erwachsenen Menschen, wo einer den anderen,auf deren Wunsch hin verletzt,oder ?

Vergewaltigung ist geregelt. Kanibalismus ist geregelt...
 
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Ganz kurze Frage,welches Gesetz regelt das ? Wir sprechen hier doch von zwei erwachsenen Menschen, wo einer den anderen,auf deren Wunsch hin verletzt,oder ?
Nun, es gibt eben den Bereich, der eindeutig frei ist
Die Duldung der Zufügung von an sich leichten Verletzungen (Striemen nach Fesselung und Auspeitschen) im Verlauf eines freiwilligen sadomasochistischen Verkehrs ist angesichts der Zustimmung des Opfers nicht strafbar.
Das hat der OGH exakt definiert. Striemen. Naja. Ob Striemen blutig sein können oder nicht, und was Striemen genau sind, das hat er nicht gesagt.

Dahinter erstreckt sich ein weiter rechtlich unklarer Raum. Ich denke, Brandflecken von Kerzen würden - ein entsprechenden Anlass vorausgesetzt - ziemlich ähnlich betrachtet. Brandflecken von Zigaretten, die ja deutlich tiefer gehen, liegen jetzt dann im Ermessen: der OGH setzt sowohl die leichte der Verletzung als auch die Freiwilligkeit voraus. Wenn das, was Du tust, jenseits davon liegt, dann bist Du immer mit einem Fuß im Loch. Der OGH spricht von "an sich leichten Verletzungen", grammatikalisch ist das an sich nicht nötig, es steht da, weil der OGH die notwendigkeit der Geringfügigkeit damit unterstreichen wollte.

Aber ich sage das nicht jeder der anders als wir lebt auch einen Knacks im Kopf hat.
Ah. Das sag ich wirklich ausdrücklich ebenfalls nicht. Ich lebe sehr deutlich anders als die meisten und selbst wenn ich zugeben würde, einen Vogel zu haben, so würde ich doch bestreiten, krank zu sein.

Natürlich gibt es da irgendwo einen Grenzbereich: Leute, die gerade noch nicht krank sind. Wie gefährlich es ist, Leute als krank einzustufen, sieht man jetzt retrospektiv sehr gut, wenn man sich ansieht, was vor 70 Jahren als Ungesund angesehen wurde. Die Liste an Homosexuellen, Sadisten, Masochisten, Exhibitionisten, was auch immer, die in KZs gekommen sind, ist lang. Und die, die in Nervenheilanstalten gebracht wurden, ebenfalls. Ich glaube, einen Großteil davon würde ich niemals als krank einstufen. Ich verstehe ganz genau, wo die Gefahr hier liegt. Dennoch denke ich, es gibt einen Punkt, an dem sich "normal" oder "tolerierbar" von "krank" unterscheidet. Für mich liegt er weiter draußen, als der OGH das definiert, ich würde bleibende Narben, psychische Verletzungen, massive materielle Schädigung etc. als Grenze definieren. Wer so etwas aktiv oder passiv erleben möchte ist für mich krank.
 
Für mich liegt er weiter draußen, als der OGH das definiert, ich würde bleibende Narben, psychische Verletzungen, massive materielle Schädigung etc. als Grenze definieren. Wer so etwas aktiv oder passiv erleben möchte ist für mich krank.

Warum ist es für dich wichtig, diese Person als "krank" zu bezeichnen? Also, was wäre deine Konsequenz?

Du erzählst öfters von einer Freundin, die deiner Definition zur Folge für dich krank ist, du hast aber dennoch noch Kontakt mit ihr. Ist es für dich wichtig, weil du nicht krank sein magst? Ist es für dich wichtig, weil du findest, dass diesen Kranken geholfen werden muss? Und wenn ja, wie?

Ich sehe auch zwischen krank und strafbar für mich eine Unterscheidung. Strafbares gehört ausnahmslos angezeigt, von Menschen, die "Krankes" tun, wende ich mit in der Regel nur ab, oder vermeide den Kontakt, würde es aber nicht weiter sanktionieren. Denn ja, was ich als "krank" empfinde ist halt nur für mich krank und kann für den Anderen sehr gut passen.

Wenn jemand auf Vergewaltigungsspiele steht (und jeder weiß, dass bei solchen Spielen die Grenzen ganz klar gesetzt und auch niemals überschritten werden), ist das für mich vielleicht a bissal strange, meinem feministischem Auge tut es auch weh, aber das läuft für mich unter der Kategorie "jedem Tierchen sein Pläsierchen". Wenn jedoch gleiches Spiel gespielt wird, aber der Vergewaltiger/die Vergewaltigerin die Grenzen nicht einhält (und ja, sowas sieht man in Clubs und auf Partys sehr häufig, wenn es dem Vergewaltiger/der Vergewaltigerin nur darum geht, Macht auszuüben und nicht die Lustbereitung im Vordergrund steht, lehne ich es strickt ab, finde es sogar strafbar und ich bin in Clubs da auch schon öfters dazwischen gegangen. Hat mir nicht wirkliche Freunde gemacht und ich werde öfters als Zicke abgestempelt...aber WEIL ich weiß, dass auch bei Spielen, bei denen die Grenzen überschritten werden, langfristige psychische Schäden verursacht werden können, KANN UND WILL ich dabei nicht zusehen.

Und ja, ich sags nochmal, auch wenn mein Beispiel keinem/keiner so gut gefällt. Kannibalismus kommt gar nicht sooooo selten vor. Und es kommt auch nicht soooo selten vor, dass der Kannibale/die Kannibalin dokumentiert (gefilmte Interviews), dass der/die Getötete/Gegessene einverstanden war und dennoch geht der Kannibale/die Kannibalin ins Gefängnis/in die geschlossene Anstalt.
 
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MANON1 und Bulsara, Ihr habt beide Recht. Ich habe einen Notarzt gefragt. Bulsara gibt sehr genau die rechtliche Basis wieder. ABER: Ärzte haben damit ein massives Problem. Würden sie nämlich alles anzeigen, was anzeigenswert wäre, dann würden auch schwer verletzte Leute oft nicht mehr ins Krankenhaus kommen, was zwangsläufig (gerade bei misshandelten Frauen) zu Komplikationen bis hin zu Todesfällen führen würde. Faktisch ist es so: Der Arzt fragt, was passiert ist, und wenn die Frau die Stiege hinunter gefallen ist, dann hat er keinen Grund, Anzeige zu erstatten, denn er kann Fremdverschulden ausschließen. Sind längere Spitalsaufenthalte samt Reha nötig, dann wird natürlich Anzeige erstattet, denn das Opfer wird dem Täter auch längerfristig entzogen; parallel dazu versucht man das Opfer in Therapie zu geben, damit es sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis lösen kann ("aber die kommen alle wieder, die finden immer wieder einen").

Ich sagte ja bereits,ich habe lange in der Notaufnahme gearbeitet,es geht nicht unbedingt um das ausschliessen von fremdverschulden, ein guter Arzt kann sehr wohl feststellen ob sie die Stiege runtergefallen ist,klassisches Beispiel "Brillenhämatom" sie wird fast immer sagen,sie sei irgendwo angestossen,jeder Mediziner weiss,es zeugt zu 99% vom Faustschlag,ok?
Und die Frau wird ihren Peiniger nicht preisgeben,glaub es mir,ich weiss es!
Wobei wir jetzt bei misshandelten Frauen wären und darum ging es Dir ja nicht unbedingt, kommen wir wieder zum Paar, welches nur durch diese "Verletzungen" zum Genuss kommt, sie oder er wird niemals seinen Partner verraten, und ohne diese Angaben kann wer auch immer Anzeigen machen soviel er will,es wird ins Leere laufen.
Auch Reha und andere "Behandlungen"können nur mit Einverständnis des Patienten erfolgen! Niemand kann gezwungen werden auf Grund einer "Verletzung"sich in irgendeine Behandlung zu begeben.
Auch psychologische Betreuung kann nicht erzwungen werden,wenn das so wäre,hätte ich es in meinem Job manchmal viel leichter.
 
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