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Doch,die ist notwendig oder was meinst, gegen wen die Anzeige dann läuft?
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Doch,die ist notwendig oder was meinst, gegen wen die Anzeige dann läuft?
Dann hab ich wohl viele Jahre in der falschen Notaufnahme gearbeitet und alle Ärzte dort waren Trottel, ich weis nur,das sehr wohl manchmal die Polizei gerufen wurde,allerdings nur auf ein eindeutiges "ja" des Patienten, wenn die Poli dann kam,wurde der Pat gefragt,wollen sie Anzeige erstatten ja ,nein, aus
Das Krankenhaus hat bei Verdacht auf Fremdverschulden prinzipiell eine Verletzungsanzeige zu erstatten, genauso wie der Rettungsdienst. Dazu ist keine Aussage des Patienten notwendig. In der Praxis wird allerdings nur bei offensichtlichen strafrechtlichen Tatbeständen eine solche Anzeige erstattet.
ich denke, hir hörts bitteseht auch auf in igrendeiner Form erotisch zu sein. Ich gehöre selbst der echten sm Fraktion an, also nicht der Spielvariante mit trickpeitscgen, und striemen, teilweise auch recht heftige, sind da wohl normal. aber - ebenso wie cuttings oder brandings heilen die (teilweise recht rasch) wieder ab. Knochenbrüche heilen auch, abr hat nix mehr mit sm z tun. und sind sicher strafbar. wer sowas anstrebt, da bin ich ausnahmsweise daccord, ist denk ich, krank.Der Entscheid bezieht sich ausdrücklich auf leichte Verletzungen. Das bedeutet, im Umkehrschluss, dass schwere durchaus strafbar sind. Der OGH nennt Striemen, ich denke, er impliziert damit bewusst, dass schwere (ich nehme als Beispiel Knochenbrüche) bestraft werden müssen.
Natürlich ist das nicht gesund,ich vermeide mit Absicht das Wort krank,würde nicht zu meinem bürgerlichen Beruf passen, aber
es nützt nix, wenn der Patient,der sich ja gar nicht misshandelt fühlt,dir nicht sagt, wer es war, weil das ist in seinen Augen die Person,welche ihm Wonne bringt.
Ich weiß zuverlässig, dass es tatsächlich Leute gibt, die psychisch krank sind, und die Ticks entwickeln, die ähnlich harmlos sind, wie das oben aufgeführte Zeitung sammeln. In dem Fall wäre zwar das Zeitung sammeln, das an sich nicht weiter schädlich ist und nicht zwangsläufig als ein Anzeichen von Krankheit angesehen werden kann, ein Symptom einer massiven Störung einer Persönlichkeit, unter Umständen sogar einer, die gefährlich ist. Mir fällt da spontan der Porno Humer S.A. ein, der Typ hatte angeblich die größte Pornosammlung Österreichs (jedenfalls eine, um die ihn jeder Teenager beneidet hätte). Das ist ein an sich völlig harmloser Tick, hinter dem sich aber durchaus eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung versteckte, und die sein gesamtes Leben massiv prägte. Zum Glück ist er nie wirklich eskaliert und mittlerweile verstorben. Übrigens, Freya, würdest Du den Typen als krank bezeichnen? Ich habe ihn nicht so genannt, bin mir aber über den Unterschied zwischen gestört und krank unklar
Ganz kurze Frage,welches Gesetz regelt das ? Wir sprechen hier doch von zwei erwachsenen Menschen, wo einer den anderen,auf deren Wunsch hin verletzt,oder ?
Nun, es gibt eben den Bereich, der eindeutig frei istGanz kurze Frage,welches Gesetz regelt das ? Wir sprechen hier doch von zwei erwachsenen Menschen, wo einer den anderen,auf deren Wunsch hin verletzt,oder ?
Das hat der OGH exakt definiert. Striemen. Naja. Ob Striemen blutig sein können oder nicht, und was Striemen genau sind, das hat er nicht gesagt.Die Duldung der Zufügung von an sich leichten Verletzungen (Striemen nach Fesselung und Auspeitschen) im Verlauf eines freiwilligen sadomasochistischen Verkehrs ist angesichts der Zustimmung des Opfers nicht strafbar.
Ah. Das sag ich wirklich ausdrücklich ebenfalls nicht. Ich lebe sehr deutlich anders als die meisten und selbst wenn ich zugeben würde, einen Vogel zu haben, so würde ich doch bestreiten, krank zu sein.Aber ich sage das nicht jeder der anders als wir lebt auch einen Knacks im Kopf hat.
Für mich liegt er weiter draußen, als der OGH das definiert, ich würde bleibende Narben, psychische Verletzungen, massive materielle Schädigung etc. als Grenze definieren. Wer so etwas aktiv oder passiv erleben möchte ist für mich krank.
MANON1 und Bulsara, Ihr habt beide Recht. Ich habe einen Notarzt gefragt. Bulsara gibt sehr genau die rechtliche Basis wieder. ABER: Ärzte haben damit ein massives Problem. Würden sie nämlich alles anzeigen, was anzeigenswert wäre, dann würden auch schwer verletzte Leute oft nicht mehr ins Krankenhaus kommen, was zwangsläufig (gerade bei misshandelten Frauen) zu Komplikationen bis hin zu Todesfällen führen würde. Faktisch ist es so: Der Arzt fragt, was passiert ist, und wenn die Frau die Stiege hinunter gefallen ist, dann hat er keinen Grund, Anzeige zu erstatten, denn er kann Fremdverschulden ausschließen. Sind längere Spitalsaufenthalte samt Reha nötig, dann wird natürlich Anzeige erstattet, denn das Opfer wird dem Täter auch längerfristig entzogen; parallel dazu versucht man das Opfer in Therapie zu geben, damit es sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis lösen kann ("aber die kommen alle wieder, die finden immer wieder einen").
warum isses dann strafbar?Vergewaltigung ist geregerlt.